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Ordnung über die Gewährung einer monatlichen Zulage an Priester bei Übernahme einer Anleitertätigkeit

vom 15. Mai 2024

(ABl. 2024, S. 170)

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Die Bistums-KODA hat beschlossen, dass Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die für mindestens einen Monat eine Person in der Kirchengemeinde entweder im Rahmen einer in der Ausbildungsordnung geregelten pastoralen Ausbildung oder aufgrund einer Anordnung durch den Dienstgeber anleiten, für die Dauer der Anleitertätigkeit eine monatliche Zulage (Mentorenvergütung) in Höhe von 100 Euro erhalten. Dieser Beschluss wird in Anlage 1 zur AVO (Entgeltgruppenverzeichnis), Teil D, aufgenommen.
Dementsprechend wird nachfolgend für Priester geregelt:
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§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für Priester, die in der Erzdiözese Freiburg inkardiniert sind und von der Erzdiözese Freiburg Besoldung oder Versorgung erhalten.
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§ 2
Monatliche Zulage

( 1 ) Priester, die unter den Geltungsbereich nach § 1 fallen und für mindestens einen Monat eine Person in der Kirchengemeinde entweder im Rahmen einer in einer Ausbildungsordnung geregelten pastoralen Ausbildung oder aufgrund einer Anordnung durch den Dienstgeber anleiten, erhalten für die Dauer der Übertragung der Anleitertätigkeit eine monatliche Zulage in Höhe von 100 Euro. Im Rahmen der Anleitung müssen insbesondere regelmäßige Reflexionsgespräche mit der anzuleitenden Person geführt werden sowie eine Dokumentation der beruflichen Weiterentwicklung und eine Beurteilung der anzuleitenden Person erstellt werden.
( 2 ) Die monatliche Zulage wird gezahlt bei Übernahme eines vollumfänglichen Mentorats im Rahmen der Priesterausbildung vor der Priesterweihe.
( 3 ) Die monatliche Zulage ist nicht ruhegehaltsfähig.
( 4 ) Über Ausnahmen von § 1 und § 2 Absatz 1 und 2 entscheidet das Erzbischöfliche Ordinariat.
( 5 ) Die monatliche Zulage wird rückwirkend gewährt ab dem 1. Mai 2024.
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg in Kraft.