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Nr. 7Freiburg im Breisgau, den 1. April 2022
Deutsche Bischofskonferenz
Nr. 74Promulgationsvermerk zu dem Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zur Revision des Ehevorbereitungsprotokolles
Am 25. Februar 2021 hat die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz eine Änderung zum Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) beschlossen, welche die Partikularnorm zu can. 1121 § 1 CIC modifiziert. Diese Änderung wurde durch das „decretum de immutatione“ der Kongregation für die Bischöfe (Prot. Nr. 74912005) vom 12. Oktober 2021 rekognosziert. Das revidierte Ehevorbereitungsprotokoll wurde gemäß § 16 Absatz 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. Februar 2021 durch die Zustellung des Textes an die Diözesanbischöfe promulgiert. Es wird im Amtsblatt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, d. h. im Amtsblatt des Bistums Limburg veröffentlicht. Der revidierte Text des Ehevorbereitungsprotokolles ist ab 1. Juni 2022 zu verwenden; er kann auch schon vor diesem Datum verwandt werden. Er ersetzt den im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg 2005, Seite 171 bis 174, Nr. 160, veröffentlichten Text. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Hinzufügung des Sachverhalts der Rituszugehörigkeit, die durch die zunehmende Zahl der Mitglieder der ecclesiae sui iuris notwendig wurde. Überdies wurden einige redaktionelle Verbesserungen aufgenommen.
Das neugefasste Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) ist als amtliches Formular der Deutschen Bischofskonferenz einschließlich Anmerkungstafel diesem Amtsblatt als Beilage angefügt und dessen Bestandteil. Es wird auf dem bewährten Weg über die Kirchliche Meldestelle zur Verfügung gestellt.
Mitteilungen des Generalvikars
Nr. 75Aufnahme unter die Kandidaten des priesterlichen Dienstes in der Erzdiözese
Interessierte, die sich auf den priesterlichen Dienst in der Erzdiözese vorbereiten und das Studium der Theologie aufnehmen wollen, mögen sich bis spätestens 1. Juni 2022 mit der Regentie des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum, Schoferstraße 1, 79098 Freiburg, in Verbindung setzen. Das Bewerbungsverfahren mit den Aufnahmegesprächen findet am 18. und 19. Juli 2022 im Priesterseminar statt.
Für Kandidaten, die aufgrund ihrer menschlichen und geistlichen Reife sowie ihrer pastoralen Befähigung für den Priesterberuf geeignet sind, aber nicht die Voraussetzungen für das Studium an der Universität besitzen, besteht die Möglichkeit, auf anderen Wegen die Ausbildung für den Priesterberuf zu absolvieren, über die das Collegium Borromaeum bzw. die Diözesanstelle Berufe der Kirche informieren.
Anfragen und Bewerbungen sind zu richten an die Regentie des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum, Schoferstraße 1, 79098 Freiburg i. Br., Telefon: 0761 2111-0, Fax: 0761 2111-120, E-Mail: cb@cb-freiburg.de, www.priesterseminar-freiburg.de.
Nr. 76Priesterrat der Erzdiözese Freiburg
Herr Pfarrer Dr. Arno Zahlauer ist aufgrund seines Stellenwechsels zum 31. März 2022 als Vertreter der Pfarradministratoren der Region Breisgau-Schwarzwald-Baar aus dem Priesterrat ausgeschieden. Mit Wirkung vom 1. April 2022 hat der Herr Erzbischof Herrn Pfarrer Dr. Arno Zahlauer gemäß § 2 des Statuts des Priesterrats der Erzdiözese Freiburg als Mitglied in den Priesterrat der Erzdiözese Freiburg berufen.
Nr. 77Teilnahme von pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Begleitpersonen bei Wallfahrten und kirchlichen Reisen
Im Juni 2021 ist die rechtliche und pastorale Handreichung „Planung und Durchführung von kirchlichen Reisen“ erschienen, die für alle Reiseveranstalter komprimierte Hinweise auf Gestaltungs- und Rechtsfragen gibt. Wir bitten, insbesondere das Prüfschema bei der Buchung von Pauschalreisen zu beachten, ggf. Rücksprache mit dem Referat „Kirche in Freizeit und Tourismus“ des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes aufzunehmen. Nochmals wird die Einbindung eines professionellen Reiseveranstalters empfohlen.
Was die Teilnahme von pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Begleitpersonen oder Referentinnen und Referenten bei Wallfahrten und kirchlichen Reisen angeht, ergeht ergänzend dazu zur Klarstellung der folgende Erlass:
- | Für die Genehmigung der Teilnahme von pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Begleitpersonen bei einer Wallfahrt oder kirchlichen Reise ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig. Falls die Genehmigung erteilt wird, ist die Begleitung der Reise Arbeitszeit. Für die Berechnung der Arbeitszeit während der Reise ist bei Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten und Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten die Dienstvereinbarung „Zeiterfassung“ zu beachten, für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Hinweise zur Berechnung der Arbeitszeit in der o. g. Arbeitshilfe auf Seite 10. Die Leitung eines Gottesdienstes während der Reise ist Arbeitszeit. Die Dienstreisegenehmigung ist im Einzelfall schriftlich vor Beginn der Reise zu erteilen; sie kann nicht allgemein oder pauschal erteilt werden. |
- | Die Erzdiözese trägt bei diözesanen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Freistellung vom üblichen Dienstauftrag die Aufwendungen für die Vergütung bzw. Besoldung der entsprechenden Personen für die pastorale Begleitung einer Wallfahrt oder kirchlichen Reise. |
- | Notwendige Sachkosten in der Vorbereitung und Durchführung der Reise und die Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten für die Begleitpersonen werden nicht vom Dienstgeber getragen, sondern sind in der Kalkulation der Reise zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Gebühren für die Nutzung von Räumen oder Kapellen und Eintrittsgeldern. |
- | Mit der Reisekostenstelle des Erzbischöflichen Ordinariates können für pastorale Begleitpersonen einer Wallfahrt oder kirchlichen Reise damit allenfalls Sachkosten wie z. B. Pauschalsätze für den Mehraufwand für Verpflegung abgerechnet werden, falls die Verpflegungskosten für die pastoralen Begleitpersonen nicht in der Freiplatzregelung des Veranstalters enthalten sind. |
Nr. 78Aufbaukurs Pfarrverwaltung
Zielgruppe: | Pfarrer an der ersten Pfarrstelle und Pfarrer, die ihr Wissen auffrischen wollen |
Termin: | 4. bis 7. Juli 2022 |
Ort: | Karl Rahner Haus, Habsburgerstraße 107, 79104 Freiburg |
Veranstalter: | Institut für Pastorale Bildung Freiburg, Referat Priester |
Informationen: |
Nr. 79Neuer Theologischer Kurs in Eppelheim 2022 bis 2025
Der Theologische Kurs vermittelt religiöses und theologisches Grundwissen und informiert über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Religion, Glaube und Kirche. Er macht mit Begriffen, Bildern und Symbolen der Bibel und der christlichen Tradition vertraut und gibt Anregung, den persönlichen Glauben in Wechselwirkung mit der eigenen Lebenserfahrung weiterzuentwickeln. Zudem vermittelt er Kenntnisse und Kompetenz für die Mitarbeit in Kirche und Gemeinde.
Termine: | 27. Juni 2022 (Infoabend) | |
8. Oktober 2022 (Kursbeginn) | ||
Ort: | Gemeindehaus St. Franziskus, Blumenstraße 33, 69214 Eppelheim | |
Veranstalter: | Institut für Pastorale Bildung Freiburg, Referat Theologische Weiterbildung | |
Informationen: |
Nr. 80Druckschriften und Broschüren des
Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Broschüre und ein Gebetsblatt veröffentlicht:
Die deutschen Bischöfe Nr. 110
„In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche“
„In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche“
Gebetsblatt zum 10. Welttreffen der Familien (22. bis 26. Juni 2022)
Die Broschüre sowie das Gebetsblatt können bestellt werden beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330, oder unter www.dbk.de heruntergeladen werden.
Personalmeldungen
Nr. 81Im Herrn verschieden
22. März: | Pfarrer i. R. Geistlicher Rat Alfons Erbacher, Buchen-Waldhausen, † in Buchen-Waldhausen |
Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg | Nr. 7 - 1. April 2022 | |
Herausgeber: | Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg | |
Telefon: 0761 2188-383 | ||
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de | ||
Erscheinungsweise: | ca. 24 Ausgaben jährlich |