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Statut des Kuratoriums der Priesterpensionäre in der Erzdiözese Freiburg

Vom 17. Dezember 2024

(ABl. 2025, S. 7)

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Präambel

Mit dem Wechsel in den Ruhestand stellen sich für die Pensionäre neue Herausforderungen im Blick auf ihre Lebenskultur: ein oft neues soziales Umfeld, der Verlust vertrauter Kontakte und lange eingeübter Tages- und Lebensrhythmen, die Neuorientierung im liturgischen Leben der Wohnpfarrei verbunden mit der Dankbarkeit, Priester sein und bleiben zu dürfen.
Zugleich lädt dieser Lebensabschnitt ein, den „siebten Tag der Schöpfung“ zu erkunden und zu erleben – frei von allem Leistenmüssen, mit dankbarem und auch versöhntem Blick auf das Gewordene.
Vor diesem Hintergrund widmet das Kuratorium der Priesterpensionäre (im Folgenden: Kuratorium) seine Arbeit vor allem diesen beiden zentralen Themenfeldern des Ruhestandes, damit für die pensionierten Mitbrüder die jeweils angemessene Begleitung und Unterstützung möglich wird.
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§ 1
Aufgaben

( 1 ) Das Kuratorium unterstützt den Erzbischof in seiner Sorge für die pensionierten Priester, der größten Gruppe des Presbyteriums der Erzdiözese.
( 2 ) Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört insbesondere:
  1. Im Rahmen der Wahl von zwei Vertretern der Priester im Ruhestand in den Priesterrat benennt das Kuratorium mindestens vier Kandidaten aus dem Kreis der Wahlberechtigten und teilt diese dem Wahlausschuss im Erzbischöflichen Ordinariat mit.
  2. Das Kuratorium setzt sich ein für die Bereitstellung der erforderlichen Hilfen durch das Erzbistum für Pensionäre, die im Zusammenhang mit ihrer sozialen oder gesundheitlichen Situation der Unterstützung bedürfen.
  3. Das Kuratorium nimmt die in den §§ 7 bis 9 benannten Bereiche der Mitarbeit wahr.
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§ 2
Zusammensetzung

Mitglieder des Kuratoriums der Priesterpensionäre sind:
  1. jeweils zwei aus den Dekanaten gewählte oder benannte Mitglieder, die inkardinierte Priester im Ruhestand sind,
  2. der Leiter der für das pastorale Personal zuständigen Hauptabteilung im Erzbischöflichen Ordinariat,
  3. eine Vertretung des Erzbistums Straßburg,
  4. eine Vertretung des Instituts für Pastorale Bildung, Referat Priester, als beratendes Mitglied.
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§ 3
Wahl oder Benennung der Mitglieder

Die Durchführung der Wahl bzw. Benennung der Mitglieder gemäß § 2 Ziffer 1 obliegt dem jeweiligen Dekan.
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§ 4
Amtsperiode

( 1 ) Die Dauer der Amtsperiode des Kuratoriums entspricht der Amtsperiode des Priesterrates.
( 2 ) Falls die Amtsperiode des Priesterrates wegen Sedisvakanz oder Auflösung endet, bleibt das Kuratorium bis zur Neuwahl des Priesterrates bestehen.
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§ 5
Leitung und Arbeitsweise

( 1 ) Das Kuratorium wählt aus den Mitgliedern nach § 2 Ziffer 1 den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
( 2 ) Das Kuratorium tagt mindestens zwei Mal jährlich in Präsenz, in der Regel im Rahmen der beiden diözesanen Konveniats.
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§ 6
Pfarreibeauftragte für die Priesterpensionäre

Die Pfarrer tragen Sorge für die Gewinnung eines Priesterpensionärs oder eines/einer Mitarbeitenden der Pfarrei, der/die vom Erzbischöflichen Ordinariat für einen Zeitraum von fünf Jahren mit der Kontaktpflege zu den Priesterpensionären beauftragt wird.
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§ 7
Zusammenkunft auf Pfarreiebene

( 1 ) Im Rahmen der zweimal jährlich auf Pfarreiebene stattfindenden Dies der Priesterpensionäre, zu denen der Pfarrer die in der Pfarrei wohnenden Priesterpensionäre zur Begegnung und zur Information über aktuelle Entwicklungen in der Pfarrei und in der Erzdiözese einlädt, haben die Kuratoriumsmitglieder des entsprechenden Dekanates und der/die Pfarreibeauftragte für die Priesterpensionäre Gelegenheit, aus ihrem Bereich zu berichten und wichtige Themen der Priesterpensionäre vorzubringen.
( 2 ) Der Dies der Priesterpensionäre kann auch für mehrere benachbarte Pfarreien gemeinsam ausgerichtet werden.
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§ 8
Konveniat auf diözesaner Ebene

( 1 ) Das Institut für Pastorale Bildung lädt in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium die Priesterpensionäre der Erzdiözesen Freiburg und Straßburg in der Regel jährlich zu zwei Konveniats ein. Diese dienen der persönlichen Begegnung und dem Austausch zu aktuellen diözesanen, theologischen und spirituellen Themen.
( 2 ) An Stelle eines Konveniats lädt das Institut für Pastorale Bildung in Absprache mit dem Kuratorium die Priesterpensionäre der Erzdiözesen Freiburg und Straßburg in regelmäßigen Abständen zu Exerzitien ein.
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§ 9
Jahreskonferenz

( 1 ) Der Leiter der für das pastorale Personal zuständigen Hauptabteilung im Erzbischöflichen Ordinariat lädt gemeinsam mit dem Kuratorium die Pfarreibeauftragten für die Priesterpensionäre zu einer Jahreskonferenz ein.
( 2 ) Diese findet in der Regel im Anschluss an ein diözesanes Konveniat statt und dient dem Erfahrungsaustausch und der Klärung spezifischen Unterstützungsbedarfs der Priesterpensionäre und deren Pfarreibeauftragten.
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§ 10
Unterstützung durch das Institut für Pastorale Bildung

Das Institut für Pastorale Bildung, Referat Priester, unterstützt das Kuratorium in seiner Arbeit und stellt die erforderlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung.
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§ 11
Änderungen des Statuts

Die Beschlussfassung über dieses Statut sowie über seine Änderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Kuratoriums der Priesterpensionäre sowie der Zustimmung des Erzbischofs.
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§ 12
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

( 1 ) Alle Regelungen in diesem Statut, die sich auf die Pfarrei oder das Dekanat beziehen, haben die Gliederung der Erzdiözese Freiburg zur Grundlage, wie sie ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen ist.
( 2 ) Dieses Statut hat das Kuratorium der Priesterpensionäre in der Erzdiözese Freiburg in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2024 beschlossen. Es tritt nach erfolgter Genehmigung durch den Erzbischof am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg in Kraft.