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Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 209Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2024

Liebe Geschwister im Glauben,
„Habt Vertrauen, ich bin es; fürchtet euch nicht!“ (Mt 14,27). Mit diesen Worten tritt Jesus seinen Jüngern auf dem See Genezareth entgegen. In ihrer scheinbar aussichtslosen Situation ist Jesus da und spricht den Jüngern die ermutigenden Worte zu. Diese und viele weitere biblische Erzählungen zeigen uns, dass wir zu jeder Zeit und überall auf Gott und seine Gegenwart vertrauen dürfen.
Daran knüpft die Diaspora-Aktion 2024 des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken an. Unter dem Leitwort „Erzähle, worauf du vertraust“ möchte die Aktion uns zum Austausch über unseren Glauben ermutigen. In solchen Gesprächen können wir weitergeben, was uns trägt und antreibt.
Das Bonifatiuswerk hilft Christen, die ihren katholischen Glauben in einer Minderheitensituation leben. Es unterstützt in über 800 Projekten in Nordeuropa, im Baltikum sowie in den katholischen Diaspora-Regionen Nord- und Ostdeutschlands Geschwister im Glauben bei der Glaubensweitergabe, in der Gemeindearbeit und im karitativen Handeln.
Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie zum Diaspora-Sonntag am 17. November um Ihr Gebet und um eine großzügige Spende. Helfen Sie mit, damit unser Glaube in der heutigen Welt lebendig bleibt und wachsen kann!
Für das Erzbistum Freiburg
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Erzbischof Stephan Burger
Der vorstehende Aufruf zum Diaspora-Sonntag wurde von der Deutschen Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung 2024 verabschiedet. Er soll am Sonntag, dem 10. November 2024, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in geeigneter anderer Weise bekannt gemacht werden.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 210Hinweise zur Durchführung des Diaspora-Sonntags

Am einmal jährlich stattfindenden „Diaspora-Sonntag“, dem dritten Sonntag im November, sammeln die Katholiken in den Gottesdiensten im Rahmen einer bundesweiten Kollekte für die Belange katholischer Christen, die in einer extremen Minderheitensituation ihren Glauben leben. In diesem Jahr findet der Diaspora-Sonntag bundesweit am 17. November 2024 statt. Dabei lautet das Motto der Diaspora-Aktion „Erzähle, worauf du vertraust“.
Die Diaspora-Kollekte am 17. November 2024 ist die elementare Basis für dieses Wirken des Bonifatiuswerkes in der deutschen, nordeuropäischen sowie baltischen Diaspora. Dem Werk stehen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung. Allein die solidarischen Spenden und Kollekten der katholischen Christen für das Bonifatiuswerk lassen gläubige und glaubenssuchende Menschen nicht alleine zurück.
  1. Am Samstag/Sonntag, den 9./10. November 2024, ist der Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag in allen Gottesdiensten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
  2. Das Vorbereitungsmaterial (Plakate, Priester- bzw. Diaspora-Jahrheft, Informationsblätter, Opfertüten) wurden den Seelsorgeeinheiten und ihren Gemeinden schon vom Generalvorstand des Bonifatiuswerkes übersandt.
  3. Am Diaspora-Sonntag (Samstag/Sonntag, den 16./17. November 2024) selbst soll durch Gottesdienstgestaltung und Predigt unsere Mitverantwortung für die Kirche in der Minderheit gestärkt werden. Nützliche Hinweise zur Gestaltung des Gottesdienstes erhalten Sie aus der Broschüre „Gottesdienst-Impulse“ sowie aus dem Diaspora-Jahrheft.
  4. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag ist in allen Gottesdiensten zu halten, ohne durch andere Anliegen beeinträchtigt zu werden. Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 17/2023). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
  5. Samstag/Sonntag, 23./24. November 2024
    Bitte geben Sie das Kollektenergebnis bekannt und verbinden Sie dies mit einem Wort des Dankes an die ganze Gemeinde.
Weiteres Material erhalten Sie kostenlos beim Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken, Kamp 22, 33098 Paderborn, Telefon: 05251 2996-94, Fax: 05251 2996-88, bestellungen@bonifatiuswerk.de, www.bonifatiuswerk.de/diaspora-aktion.

Nr. 211Kollektenplan 2025

Im Kalenderjahr 2025 sind folgende Kollekten abzuhalten:
6. Januar
K01
Afrika-Kollekte für die Katechetenausbildung in Afrika
6. April
K02
MISEREOR-Kollekte einschließlich Fastenopfer der Kinder
13. April
K03
Kollekte für das Heilige Land
27. April bzw. am Tag
der Erstkommunion
K04
Diasporaopfer der Erstkommunionkinder
8. Juni
K07
RENOVABIS-Kollekte
29. Juni
K08
Kollekte für den Heiligen Vater (Peterspfennig)
14. September
K09
Welttag der sozialen Kommunikationsmittel
28. September
K10
Große Caritaskollekte
26. Oktober
K11
Sonntag der Weltmission, MISSIO-Kollekte
2. November
K12
Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa
16. November
K13
Diaspora-Kollekte
24./25. Dezember
K14
ADVENIAT-Kollekte
In der Weihnachtszeit
K15
Weltmissionstag der Kinder
Zwischen Weihnachten
und Epiphanie
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Sternsinger-Aktion
Am Tag der Firmung
K16
Diasporaopfer der Firmlinge
Wir bitten, bei der Überweisung von Kollekten Folgendes zu beachten:
Die Kollektenmittel sind spätestens sechs Wochen nach Abhaltung der Kollekte an die Erzdiözese Freiburg, Kollektenkasse, IBAN: DE95 6005 0101 7404 0408 41, BIC: SOLADEST600 (Landesbank Baden-Württemberg), zu überweisen.
Der Ertrag von jeder Kollekte ist getrennt zu überweisen!
Im Verwendungszweck des Überweisungsauftrages ist die im Kollektenplan eingefügte Kennnummer für die Kollektenart, die Bezeichnung der Kollekte sowie die jeweilige Kennnummer der Kirchengemeinde (vgl. ABl. 2012, S. 411 f. und Schreiben an die Kirchengemeinden vom 13. Dezember 2012) aufzunehmen. Um Verwechslungen zu vermeiden, darf die Jahreszahl nicht mit angegeben werden. Für weitere Mitteilungen ist der Verwendungszweck des Überweisungsauftrages nicht geeignet.
Der Ertrag der Sternsinger-Aktion (Dreikönigssingen) ist unmittelbar an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, IBAN: DE95 3706 0193 0000 0010 31, BIC: GENODED1PAX (PAX-Bank), abzuliefern.
Die Kollekten Misereor, Renovabis, Missio, Diaspora, Adveniat, das Diasporaopfer der Erstkommunikanten und der Gefirmten sind ungekürzt weiterzuleiten. Dasselbe gilt für die Große Caritaskollekte, soweit die Pfarreien nicht im Bereich eines Stadt-Caritasverbandes liegen. Für diese Pfarreien gelten ggf. Sonderregelungen.
Die Kollekten am Sonntag schließen jeweils die Vorabendmessen ein. Die angeordneten Kollekten haben ihren Ort bei der Gabenbereitung in der Eucharistiefeier. Wenn am Sonntag anstelle der Eucharistiefeier eine Wort-Gottes-Feier stattfindet, ist die Kollekte vor der Segensbitte durchzuführen.
Die Kollekten für Misereor, Renovabis, Missio, Diaspora, Adveniat und Caritas sind als einzige Kollekte abzuhalten. Bei den übrigen Kollekten ist grundsätzlich eine Türkollekte zulässig, wenn ein dringender und unaufschiebbarer örtlicher Anlass vorliegt.
Die Kollektenerträge der Klosterkirchen, sofern sie nicht Pfarrkirchen sind, von Anstaltskirchen, Kapellen, Katholischen Hochschulgemeinden und Seelsorgestellen für Katholiken anderer Muttersprachen sind über die entsprechende Kirchengemeinde abzuwickeln.
Die Kollektenergebnisse sind im Kassenbuch nachzuweisen. Kann eine Kollekte in einer Kirchengemeinde nicht abgehalten werden, ist dies dem Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg, Hauptabteilung 8 - Finanzen, per E-Mail an: kollektenkasse@ordinariat-freiburg.de mitzuteilen und im Kollektenplan zu vermerken. Der Kollektenplan gilt als Anlage zum Kassenbuch.
Die Kollekten sind rechtzeitig anzukündigen und den Gläubigen zu empfehlen.
Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen verweisen wir auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 (ABl. 2014, S. 248 ff.).
Rückfragen sind zu richten an:
Erzbischöfliches Ordinariat, Hauptabteilung 8 - Finanzen, Postfach, 79095 Freiburg, Telefon: 0761 2188-283, Fax: 0761 2188-76283, E-Mail: kollektenkasse@ordinariat-freiburg.de.
Diesem Amtsblatt ist als Beilage der Kollektenplan 2025 beigefügt. Er kann auch im Downloadbereich unter: http://www.ebfr.de/html/content/downloadbereich1216.html abgerufen werden.

Nr. 212Priesterrat der Erzdiözese Freiburg

Verzicht:
Der Herr Erzbischof nimmt den Verzicht von Herrn Pater Robert Crnogorac OFM mit Wirkung vom 15. September 2024 als Vertreter der in der Seelsorge für die Katholiken anderer Muttersprachen eingesetzten Priester aus dem Priesterrat der Erzdiözese Freiburg an.

Nr. 213Druckschriften und Broschüren
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt erneut den Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aus, der gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken vergeben wird. Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz stellt hierfür zur Werbung in den Pfarrgemeinden und anderen kirchlichen Orten wie Bildungseinrichtungen und Begegnungsstätten folgendes Material zur Verfügung:
Plakate und Flyer zum Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Personalmeldungen

Nr. 214Ernennungen/Bestellungen

Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. August 2024 befristet bis 30. September 2025, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, Herrn Pfarrer Fabian M. Schneider, Bonndorf, zum Pfarradministrator der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Eggingen-Stühlingen Hl. Kreuz, Dekanat Waldshut, bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. September 2024 Herrn Direktor Mike Spitschu, Offenburg, zum Direktor der Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ in Freiburg und zum Leiter des „Freiburger Orientierungsjahres“ bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. September 2024 befristet bis 31. Dezember 2025, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, Herrn Pfarrer Heinz Vogel, Radolfzell, zum Pfarradministrator der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Höri, Dekanat Hegau, bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 12. September 2024 befristet bis 30. September 2025 Herrn Direktor Julian Donner, Sölden, zum Pfarradministrator der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Forst-Ubstadt-Weiher, Dekanat Bruchsal, bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 die Tätigkeitsbereiche der Offizialatsnotarinnen Elke Gruber, Cäcilia Metzger und Anita Leimgruber erweitert und sie zu Notarinnen an der Erzbischöflichen Kurie zu Freiburg ernannt mit dem Recht, Akten und Urkunden gemäß cann. 483 und 484 CIC auszufertigen.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 Frau Felicitas Odenthal zur Notarin an der Erzbischöflichen Kurie zu Freiburg ernannt mit dem Recht, Akten und Urkunden gemäß cann. 483 und 484 CIC auszufertigen.

Nr. 215Anweisungen/Versetzungen

Herr Dekan Lukas Glocker, Waghäusel-Wiesental St. Jodokus, wurde mit Wirkung vom 1. August 2024 befristet bis 11. September 2024 als Pfarradministrator zur Vertretung der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Forst-Ubstadt-Weiher, Dekanat Bruchsal, angewiesen.
Herr Vikar Matthias Friemel, Gaggenau-Moosbronn, wurde mit Wirkung vom 1. August 2024 als Vikar in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Forst-Ubstadt-Weiher, Dekanat Bruchsal, angewiesen.
Herr Klinikpfarrer Christian Mario Hess, Heidelberg, wurde zum 1. September 2024 als Leiter des Instituts für Klinische Seelsorgeausbildung (KSA) in Heidelberg angewiesen.
Herr Kooperator Pater Thomas Perumbattu MCBS, Hohberg-Hofweier, wurde mit Wirkung vom 1. September 2024 als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit An der Schutter, Dekanat Lahr, angewiesen.
Herr Kooperator Rémi Purzeau, Riegel, wurde mit Wirkung vom 1. September 2024, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheiten Am Litzelberg und Herbolzheim-Rheinhausen, Dekanat Endingen-Waldkirch, angewiesen.
Herr Vikar Pater Anil Bapu Murmade CMI, Herbolzheim, wurde mit Wirkung vom 1. September 2024, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, als Vikar (Einführungsstelle) in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Am Litzelberg, Dekanat Endingen-Waldkirch, angewiesen.
Herr Direktor Mike Spitschu, Offenburg, wurde mit Wirkung vom 1. September 2024 zusätzlich zu seinen Aufgaben als Direktor der Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ in Freiburg und als Leiter des „Freiburger Orientierungsjahres“ als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Batzenberg-Obere Möhlin, Dekanat Breisach-Neuenburg, angewiesen.
Herr Vikar Matthias Friemel, Ubstadt-Weiher, wurde mit Wirkung vom 5. September 2024 als Vikar in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Offenburg St. Ursula, Dekanat Offenburg-Kinzigtal, angewiesen.
Herr Pfarrer Thomas Dempfle, Appenweier, wurde mit Wirkung vom 15. September 2024 als Kooperator mit dem Titel Pfarrer in die Pfarreien der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen-Hartheim und Batzenberg-Obere Möhlin, Dekanat Breisach-Neuenburg, angewiesen.
Herr Vikar Pater Mariusz Schymos MSF, Billigheim, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Billigheim-Neudenau-Schefflenz, Dekanat Mosbach-Buchen, angewiesen.
Herr Vikar Stephen Egwu, Karlsruhe-Neureut, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 als Vikar (Einführungsstelle) in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Alb-Südwest St. Nikolaus, Dekanat Karlsruhe, angewiesen.

Nr. 216Entpflichtung

Herr Kooperator Pater Thomaskutty Chempilayil Joseph MCBS, Schuttertal, wurde zum 30. September 2024 von seinen Aufgaben als Kooperator in der Seelsorgeeinheit An der Schutter, Dekanat Lahr, entpflichtet.

Nr. 217Verzicht

Der Herr Erzbischof hat den Verzicht von Herrn Pfarrer Christian Erath, Ubstadt-Weiher, auf die Pfarreien Ubstadt-Weiher St. Andreas (Ubstadt), Ubstadt-Weiher St. Marcellus (Stettfeld), Ubstadt-Weiher St. Nikolaus (Weiher), Ubstadt-Weiher St. Martin (Zeutern) und Forst St. Barbara der Seelsorgeeinheit Forst-Ubstadt-Weiher, Dekanat Bruchsal, mit Ablauf des 31. Juli 2024 angenommen.
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 19 - 1. Oktober 2024
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
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