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Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 175Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2023

Liebe Geschwister im Glauben,
„Alles vermag ich durch den, der mich stärkt“ (Phil 4,13). Dieses ermutigende Wort schrieb der Apostel Paulus in seinem Brief an die Gemeinde in Philippi, die erste christliche Gemeinde auf europäischem Boden. Die Christen dort lebten in einer andersgläubigen Umwelt. Sie wurden als fremd, wenn nicht sogar bedrohlich empfunden. In diese Situation hinein spricht Paulus sein Glaubenszeugnis.
Seit den Anfängen unserer Kirche leben viele Christinnen und Christen ihren Glauben als Minderheit, nicht selten unter schwierigen Bedingungen. Dies trifft auch auf die katholische Diaspora in Nord- und Ostdeutschland, Nordeuropa und im Baltikum zu. Die Diasporakirche ist an vielen Orten international, jung und lebendig, doch oft auch materiell arm. Sie braucht Hilfe, damit der Dienst der Seelsorger, Räume für das Gemeindeleben und Fahrzeuge für weite Wege finanziert werden können. Mit jährlich etwa 750 Projekten unterstützt das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken diese Anliegen.
Die diesjährige Aktion am Diaspora-Sonntag steht unter dem Leitwort: „Entdecke, wer dich stärkt.“ Es geht dabei um die Kraftquellen des Glaubens. Mögen auch die katholischen Christen in der Diaspora solche Kraftquellen finden und pflegen können! Wir bitten Sie anlässlich des Diaspora-Sonntags am 19. November um Ihr Gebet und um eine großzügige Spende bei der Kollekte. Helfen Sie mit, dass unser Glaube überall lebendig bleibt!
Für das Erzbistum Freiburg
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Erzbischof Stephan Burger
Der vorstehende Aufruf zum Diaspora-Sonntag wurde von der Deutschen Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung 2023 verabschiedet. Er soll am Sonntag, dem 12. November 2023, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden auf anderen geeigneten Wegen bekannt gemacht werden.
Die Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 19. November 2023, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten.

Erzbischof

Nr. 176Ordnung über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise für Priester

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§ 1
Geltungsbereich

( 1 ) Diese Ordnung gilt für Priester, die in der Erzdiözese Freiburg inkardiniert sind und von der Erzdiözese Freiburg Besoldung oder Versorgung erhalten sowie für Priester anderer Erz-(Diözesen), die im Dienst der Erzdiözese Freiburg stehen und von der Erzdiözese Freiburg Besoldung erhalten.
( 2 ) Diese Ordnung gilt auch für Kandidaten des priesterlichen Dienstes, die nach Abschluss des Studiums zur Vorbereitung auf die Diakonenweihe und Priesterweihe die pastoralpraktische Ausbildung am Erzbischöflichen Priesterseminar Collegium Borromaeum in Freiburg absolvieren, soweit sie Besoldungsempfänger sind, sowie für die Priester der Weltkirche in der Vorbereitungszeit auf den pastoralen Dienst.
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§ 2
Inflationsausgleichsprämie

( 1 ) Personen, die unter den Geltungsbereich dieser Ordnung fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung im Oktober 2023 mit den Bezügen für den Monat November 2023 (Inflationsausgleichsprämie), wenn sie am 1. Oktober 2023 im Dienst der Erzdiözese Freiburg stehen und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. Oktober 2023 Anspruch auf Besoldung oder Versorgung besteht.
( 2 ) Die Höhe der Inflationsausgleichsprämie beträgt 1.500 Euro für Personen gemäß § 1 Absatz 1. Für Personen gemäß § 1 Absatz 2 beträgt die Inflationsausgleichsprämie 750 Euro.
( 3 ) Die Inflationsausgleichsprämie wird zusätzlich zu den ohnehin geschuldeten Bezügen gewährt. Es handelt sich um einen Zuschuss des Dienstgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz.
( 4 ) Die Inflationsausgleichsprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
( 5 ) Die Inflationsausgleichsprämie ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg in Kraft.
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Freiburg im Breisgau, den 27. September 2023
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Erzbischof Stephan Burger

Nr. 177Statut für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg

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Präambel

Kirchliches Leben wird wesentlich von ehrenamtlich Engagierten getragen. Sie haben am Sendungsauftrag der Kirche teil, zu dem die Gläubigen durch Taufe und Firmung berufen sind.
Die Förderung ehrenamtlichen Engagements ist ein Grundauftrag aller kirchlichen Stellen. Zur Umsetzung der Diözesanstrategie („Als engagementfreundliche Erzdiözese sind wir offen und attraktiv für alle Menschen guten Willens.“ – Strategisches Ziel 4), um Standards für eine engagementfreundliche Erzdiözese zu schaffen und eine optimale Zusammenarbeit zwischen hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen zu gewährleisten, werden die folgenden Regelungen erlassen.
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§ 1 Geltungsbereich

Dieses Statut regelt das ehrenamtliche Engagement für die Erzdiözese Freiburg und für deren Pfarreien und Kirchengemeinden. Kirchlichen Verbänden, Werken und Vereinen in der Erzdiözese wird empfohlen, das Statut ebenfalls anzuwenden.
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§ 2 Begriffsklärung

( 1 ) Ehrenamtliches Engagement ist ein Dienst unter dem Dach der Kirche, der freiwillig und grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Er bedarf der Zustimmung der Einrichtung ebenso wie der Zustimmung der Person, die sich ehrenamtlich engagieren will; in manchen Fällen ist überdies eine bischöfliche Beauftragung nötig.
( 2 ) Freiwilligkeit bedeutet: Niemand muss eine ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen; niemand darf daran gehindert werden, ehrenamtliches Engagement zu beenden, unbeschadet eingegangener Verpflichtungen.
( 3 ) Unentgeltlich meint, dass – unbeschadet einer Erstattung von Auslagen – der im Ehrenamt geleistete Zeitaufwand nicht eigens vergütet wird. In Ausnahmefällen kann die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in den Grenzen der gesetzlichen Freibeträge für Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit (sogenannte Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale) gewährt werden.
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§ 3 Schutz der Würde und Integrität der Person

Die ehrenamtlich Engagierten setzen sich für den Schutz der Würde und Integrität der Personen in ihren Handlungsfeldern ein, wie ihnen auch selbst Schutz von Würde und Integrität zusteht; insbesondere gilt das für Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt.
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§ 4 Vielfalt im ehrenamtlichen Engagement

( 1 ) Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle ehrenamtlich Engagierten können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein. Vorausgesetzt werden eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und die Bereitschaft, den christlichen Charakter der Einrichtung zu achten und dazu beizutragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen (vgl. Artikel 3 Absatz 2 Grundordnung des kirchlichen Dienstes – GrO). Bestimmte pastorale, liturgische und katechetische Tätigkeiten setzen die Zugehörigkeit zu einer christlichen bzw. zur katholischen Kirche voraus.
( 2 ) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung darf kein Ausschlusskriterium für ehrenamtliches Engagement sein.
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§ 5 Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Engagierte

( 1 ) Für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, werden Ansprechpersonen benannt, die sie informieren und beraten.
( 2 ) Die konkrete ehrenamtliche Tätigkeit ist genau zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere Ziele, Verantwortung, Inhalt und Umfang der Aufgabe, erforderliche Zeit, Kompetenzen, gegebenenfalls Beginn und Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Festlegung kann durch eine Tätigkeitsbeschreibung erfolgen. Tätigkeitsfelder für ehrenamtlich Engagierte sind so zu definieren, dass sie mit Erwerbs- und Familienarbeit vereinbar sind.
( 3 ) Ehrenamtlich Engagierte werden in geeigneter Weise eingeführt und in ihr Tätigkeitsfeld eingearbeitet. Während ihres Einsatzes haben sie Anspruch auf einen inhaltlichen und persönlichen Austausch miteinander und mit den jeweils Verantwortlichen.
( 4 ) Ehrenamtlich Engagierte werden in Entscheidungen, die ihren Bereich betreffen, einbezogen, insbesondere, wenn sie diesen Bereich verantworten.
( 5 ) Den ehrenamtlich Engagierten stehen verlässliche Ansprechpersonen zur Verfügung, die sie begleiten und sowohl fachlich als auch in Verwaltungsangelegenheiten unterstützen. Es ist darauf zu achten, dass ehrenamtlich Engagierte nicht überbeansprucht werden.
( 6 ) Ehrenamtlich Engagierte haben, soweit notwendig, Zugriff auf die Ressourcen der Einrichtung.
( 7 ) Ehrenamtlich Engagierte haben Anspruch auf Qualifizierung sowie gegebenenfalls Supervision und geistliche Begleitung.
( 8 ) Ehrenamtlich Engagierte haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; Kosten für Fortbildungsmaßnahmen werden erstattet, sofern die Teilnahme von den Verantwortlichen der beauftragenden Stelle genehmigt war.
( 9 ) Ehrenamtlich Engagierte sind soweit möglich und nötig gegen Schadensereignisse zu versichern – unbeschadet anderer Regelungen im Bereich der organschaftlichen Vertretung. Der bestehende Versicherungsschutz ist ihnen am Anfang ihrer Tätigkeit zu erläutern.
( 10 ) Ehrenamtliches Engagement wird in geeigneter Form anerkannt und gewürdigt. Insbesondere können ehrenamtlich tätige Personen verlangen, dass ihnen die geleistete Tätigkeit schriftlich bescheinigt wird.
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§ 6 Förderung von Projekten

Die Erzdiözese Freiburg fördert gezielt projektorientiertes ehrenamtliches Engagement. Sie unterstützt die Pfarreien und Kirchengemeinden bei der Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Projekten.
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§ 7 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Ehrenamtliches Engagement in der Pfarrei sucht die Zusammenarbeit mit anderen lokalen Institutionen, insbesondere mit Institutionen der verbandlichen Caritas, anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften sowie der politischen Gemeinde.
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§ 8 Haushaltsmittel

Bei der Aufstellung des Haushaltes der beauftragenden Stelle werden Mittel für die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten eingeplant.
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§ 9 Inkrafttreten

Dieses Statut tritt am 1. November 2023 in Kraft und ersetzt die „Rahmenrichtlinien für ehrenamtliches Engagement im Erzbistum Freiburg“ vom 1. Oktober 2013 (ABl. S. 206, Nr. 195).
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Freiburg im Breisgau, den 21. September 2023
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Erzbischof Stephan Burger
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Eine Handreichung für die Honorierung ehrenamtlichen Engagements wird auf www.ebfr.de/ehrenamt-material zur Verfügung gestellt.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 178Hinweise zur Durchführung des Diaspora-Sonntags

Am einmal jährlich stattfindenden „Diaspora-Sonntag", dem dritten Sonntag im November, sammeln die Katholiken in den Gottesdiensten im Rahmen einer bundesweiten Kollekte für die Belange katholischer Christen, die in einer extremen Minderheitensituation ihren Glauben leben. In diesem Jahr findet der Diaspora-Sonntag bundesweit am 19. November 2023 statt. Dabei lautet das Motto der Diaspora-Aktion „Entdecke, wer dich stärkt“!
Die Diaspora-Kollekte am 19. November 2023 ist die elementare Basis für dieses Wirken des Bonifatiuswerkes in der deutschen, nordeuropäischen sowie baltischen Diaspora. Dem Werk stehen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung. Allein die solidarischen Spenden und Kollekten der katholischen Christen für das Bonifatiuswerk lassen gläubige und glaubenssuchende Menschen nicht alleine zurück.
  1. Am Samstag/Sonntag, den 11./12. November 2023 ist der Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag in allen Gottesdiensten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
  2. Das Vorbereitungsmaterial (Plakate, Priester- bzw. Diaspora-Jahrheft, Informationsblätter, Opfertüten) wurden den Seelsorgeeinheiten und ihren Gemeinden schon vom Generalvorstand des Bonifatiuswerkes übersandt.
  3. Am Diaspora-Sonntag (Samstag/Sonntag, den 18./19. November 2023) selbst soll durch Gottesdienstgestaltung und Predigt unsere Mitverantwortung für die Kirche in der Minderheit gestärkt werden. Nützliche Hinweise zur Gestaltung des Gottesdienstes erhalten Sie aus der Broschüre „Gottesdienst-Impulse“ sowie aus dem Diaspora-Jahrheft.
  4. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag ist in allen Gottesdiensten zu halten, ohne durch andere Anliegen beeinträchtigt zu werden. Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 19/2022). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
  5. Samstag/Sonntag, 25./26. November 2023
    Bitte geben Sie das Kollektenergebnis bekannt und verbinden Sie dies mit einem Wort des Dankes an die ganze Gemeinde.
Weitere Informationen und Materialien erhalten Sie kostenlos beim Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken, Kamp 22, 33098 Paderborn, Telefon: 05251 2996-94, Fax: 05251 2996-88, bestellungen@bonifatiuswerk.de, www.bonifatiuswerk.de/diaspora-aktion.

Nr. 179Kollektenplan 2024

Im Kalenderjahr 2024 sind folgende Kollekten abzuhalten:
6. Januar
K01
Afrika-Kollekte für die Katechetenausbildung in Afrika
17. März
K02
MISEREOR-Kollekte einschließlich Fastenopfer der Kinder
24. März
K03
Kollekte für das Heilige Land
7. April bzw. am Tag der Erstkommunion
K04
Diasporaopfer der Erstkommunionkinder
19. Mai
K07
RENOVABIS-Kollekte
26. Mai
K06
Kollekte für den Katholikentag
29. Juni
K08
Kollekte für den Heiligen Vater (Peterspfennig)
8. September
K09
Welttag der sozialen Kommunikationsmittel
29. September
K10
Große Caritaskollekte
27. Oktober
K11
Sonntag der Weltmission, MISSIO-Kollekte
2. November
K12
Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa
17. November
K13
Diaspora-Kollekte
24./25. Dezember
K14
ADVENIAT-Kollekte
In der Weihnachtszeit
K15
Weltmissionstag der Kinder
Zwischen Weihnachten und Epiphanie
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Sternsinger-Aktion
Am Tag der Firmung
K16
Diasporaopfer der Firmlinge
Seit der Errichtung der neuen Kirchengemeinden sind Kollekten gesammelt für die gesamte Kirchengemeinde abzuliefern. Zwischenzeitlich haben alle Kirchengemeinden von der getrennten auf die gemeinsame Ablieferung der Kollekten umgestellt. Eine gesammelte Ablieferung ist auch in 2024 vorzunehmen.
Die Kollektenmittel sind spätestens sechs Wochen nach Abhaltung der Kollekte an die Erzdiözese Freiburg, Kollektenkasse, IBAN: DE95 6005 0101 7404 0408 41, BIC: SOLADEST600 (Landesbank Baden-Württemberg), zu überweisen.
Wir bitten, bei der Überweisung von Kollekten an die Kollektenkasse Folgendes zu beachten:
Der Ertrag von jeder Kollekte ist getrennt zu überweisen!
Im Verwendungszweck des Überweisungsauftrages ist die im Kollektenplan eingefügte Kennnummer für die Kollektenart, die Bezeichnung der Kollekte sowie die jeweilige Kennnummer der Kirchengemeinde (vgl. ABl. 2012, S. 411 f. und Schreiben an die Kirchengemeinden vom 13. Dezember 2012) aufzunehmen. Um Verwechslungen zu vermeiden, darf die Jahreszahl nicht mit angegeben werden. Für weitere Mitteilungen ist der Verwendungszweck des Überweisungsauftrages nicht geeignet.
Der Ertrag der Sternsinger-Aktion (Dreikönigssingen) ist unmittelbar an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, IBAN: DE95 3706 0193 0000 0010 31, BIC: GENODED1PAX (PAX-Bank), abzuliefern.
Die Kollekten Misereor, Renovabis, Missio, Diaspora, Adveniat, das Diasporaopfer der Erstkommunikanten und der Gefirmten sind ungekürzt weiterzuleiten. Dasselbe gilt für die Große Caritaskollekte, soweit die Pfarreien nicht im Bereich eines Stadt-Caritasverbandes liegen. Für diese Pfarreien gelten ggf. Sonderregelungen.
Die Kollekten am Sonntag schließen jeweils die Vorabendmessen ein. Die angeordneten Kollekten haben ihren Ort bei der Gabenbereitung in der Eucharistiefeier. Wenn am Sonntag anstelle der Eucharistiefeier eine Wort-Gottes-Feier stattfindet, ist die Kollekte vor der Segensbitte durchzuführen.
Die Kollekten für Misereor, Renovabis, Missio, Diaspora, Adveniat und Caritas sind als einzige Kollekte abzuhalten. Bei den übrigen Kollekten ist grundsätzlich eine Türkollekte zulässig, wenn ein dringender und unaufschiebbarer örtlicher Anlass vorliegt.
Die Kollektenerträge der Klosterkirchen, sofern sie nicht Pfarrkirchen sind, von Anstaltskirchen, Kapellen, Katholischen Hochschulgemeinden und Seelsorgestellen für Katholiken anderer Muttersprachen sind über die entsprechende Seelsorgeeinheit abzuwickeln.
Die Kollektenergebnisse sind im Kassenbuch nachzuweisen. Kann eine Kollekte in einer Kirchengemeinde nicht abgehalten werden, ist dies dem Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg, Hauptabteilung 8 - Finanzen, per E-Mail an kollektenkasse@ordinariat-freiburg.de mitzuteilen und im Kollektenplan zu vermerken. Der Kollektenplan gilt als Anlage zum Kassenbuch.
Die Kollekten sind rechtzeitig anzukündigen und den Gläubigen zu empfehlen.
Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen verweisen wir auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 (ABl. 2014, S. 248 ff.).
Rückfragen sind zu richten an:
Erzbischöfliches Ordinariat, Hauptabteilung 8 - Finanzen, Postfach, 79095 Freiburg, Telefon: 0761 2188-283, Fax: 0761 2188-76283, E-Mail: kollektenkasse@ordinariat-freiburg.de.
Diesem Amtsblatt ist als Beilage der Kollektenplan 2024 beigefügt. Er kann auch im Downloadbereich unter: http://www.ebfr.de/html/content/downloadbereich1216.html abgerufen werden.

Nr. 180Kollekte in den Allerseelengottesdiensten am
2. November 2023 (Renovabis-Priesterausbildung)

Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung weiterhin von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Je nach Möglichkeit erbitten wir bei gegebener Gelegenheit (Gottesdienst, Pfarrblatt) ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Ein Plakat wird von Renovabis an die Pfarreien verschickt.
Hinweise zur Weiterleitung der Kollektengelder an die Erzdiözese finden Sie im Kollektenplan (Amtsblatt Nr. 19/2022). Bezüglich der Ausfertigung von Zuwendungsbestätigungen wird auf das Amtsblatt Nr. 1/2014 und auf das Formblatt „Weiterleitung von Kollekten und Sammlungen“ im Programm „Kefas“ der Meldestelle unter der Rubrik „Weitere Formulare“ verwiesen.
Nähere Auskünfte erteilt RENOVABIS, Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising, Tel.: 0 81 61 / 53 09-35, info@renovabis.de, www.renovabis.de.

Nr. 181Druckschriften und Broschüren
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Broschüre veröffentlicht:
Gemeinsame Texte Nr. 29
„Menschen mit Demenz in der Kirche – wie eigene Angebote gelingen.“
Ein gemeinsamer Text der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Die Broschüre kann bestellt werden beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330, oder unter https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/gemeinsame-texte/menschen-demenz-kirche-wie-eigene-angebote-gelingen-ein-gemeinsamer-text-deutschen-bischofskonferenz-evangelischen-kirche-deutschland heruntergeladen werden.

Nr. 182Druckschriften und Broschüren
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Broschüre veröffentlicht:
Arbeitshilfe Nr. 339
„Katholische Kirche in Deutschland: Zahlen und Fakten 2022/23"
Die Broschüre kann bestellt werden beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330, oder unter https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/arbeitshilfen/katholische-kirche-deutschland-zahlen-fakten-2022-23-bonn-2023.html heruntergeladen werden.

Personalmeldungen

Nr. 183Kirchenentwicklung 2030
Ausschreibung der Stellen für Pfarrer der neuen Pfarreien

Mit dem rechtlichen Zusammenschluss der bisherigen Pfarreien der Erzdiözese Freiburg zu 36 neuen Pfarreien mit Wirkung vom 1. Januar 2026 sind die Stellen der Pfarrer dieser neuen Pfarreien zu besetzen.
Auf eine konkrete Pfarrei können sich Priester unter folgenden Voraussetzungen bewerben:
  1. Eine Bestätigung des Priesters für die Teilnahme am „Großen Leitungskurs“ im Interessenbekundungsverfahren liegt vor.
  2. Am 1. Januar 2026 darf der sich bewerbende Priester nicht länger als acht Jahre im Gebiet dieser neuen Pfarrei tätig gewesen sein.
Vor der Bewerbung auf eine konkrete Stelle ist die Kontaktaufnahme mit Herrn Diakon Eiermann (bernhard.eiermann@ordinariat-freiburg.de) notwendig. Von ihm können die Kontaktmöglichkeiten mit den Stellenbesetzungsausschüssen der Pfarrgemeinderäte und der Seelsorgeteams erfragt werden. In der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 14. November 2023 sollen Gespräche mit den beiden Stellenbesetzungsausschüssen in jeder Pfarrei neu über die örtlichen Erwartungen an den künftigen Stelleninhaber und das jeweilige Anforderungsprofil der Stelle stattfinden. Im Nachgang dazu sollen von den Bewerbern die Bewerbungen in Schriftform (E-Mail oder Brief) bis spätestens 24. November 2023 (Datum des Eingangs) in der Hauptabteilung 2 des Erzbischöflichen Ordinariats vorliegen. Danach wird – unter Würdigung der Stellungnahmen der Stellenbesetzungsausschüsse – in der Personalkommission unter der Leitung von Herrn Erzbischof Stephan Burger über die Stellenvergabe entschieden.
Für Rückfragen steht interessierten Priestern Herr Diakon Eiermann per E-Mail (bernhard.eiermann@ordinariat-freiburg.de) zur Verfügung.
Zur Besetzung werden die folgenden neuen Pfarreien ausgeschrieben
(* = Namensbezeichnung vorläufig):
Tauberbischofsheim*,
Lauda-Königshofen St. Jakobus (Lauda),
Buchen St. Oswald,
Mosbach-Neckarelz St. Maria,
Sinsheim St. Jakobus,
Heidelberg Hl. Geist,
Weinheim St. Marien,
Mannheim St. Sebastian,
Schwetzingen St. Pankratius,
Leimen-St. Ilgen St. Aegidius,
Bruchsal*,
Pforzheim Herz Jesu,
Karlsruhe St. Stephan,
Ettlingen St. Martin,
Rastatt-West*,
Rastatt-Ost*,
Baden-Baden St. Bernhard,
Oberkirch St. Cyriak,
Offenburg Hl. Kreuz,
Kinzigtal*,
Lahr St. Peter und Paul,
Endingen-Waldkirch*,
Villingen-Schwenningen Unsere Liebe Frau (Villingen),
Donaueschingen Hl. Dreifaltigkeit,
Hinterzarten Mariä Himmelfahrt,
Freiburg Unsere Liebe Frau,
Bad Krozingen St. Alban,
Wiesental*,
Bad Säckingen St. Fridolin,
Waldshut-Tiengen Mariä Himmelfahrt (Tiengen),
Singen a. H. Herz Jesu,
Radolfzell St. Zeno,
Konstanz Hl. Dreifaltigkeit,
Linzgau*,
Sigmaringen-Meßkirch*,
Zollern*.

Nr. 184Im Herrn verschieden

14. November 2022:
Pater Wilhelm Grupp SAC, † in Friedrichshafen
17. November 2022:
Pater Eugen Eichstädter SAC, † in Immenstaad
14. August 2023:
Pater Paul Hafner SAC, † in Immenstaad
22. August 2023:
Pater Dr. Hugo Schmitt SAC, † in Immenstaad
14. September 2023:
Pater Franz Jakob SAC, † in Immenstaad
30. September 2023:Pfarrer i. R.
Karl Hospach, † in Inneringen


Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 17 - 5. Oktober 2023
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-376
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
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