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###Artikel I
„§ 55
Artikel II
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Nr. 6Freiburg im Breisgau, den 19. März 2024
Erzbischof
Nr. 67Verordnung
zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung
für die Erzdiözese Freiburg
###zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung
für die Erzdiözese Freiburg
Artikel I
Änderung der MAVO
Die Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese Freiburg vom 4. Juni 2005 (ABl. S. 95), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Januar 2024 (ABl. S. 61), wird wie folgt geändert:
§ 55 wird wie folgt gefasst:
#„§ 55
Vertretung des Dienstgebers
(
1
)
1 Für die Vertretung der jeweiligen Dienstgeber gilt § 2 Absatz 2. 2 Beauftragt die Kirchengemeinde die Erzdiözese (Rechtsträger der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden) oder die Gesamtkirchengemeinde für sie im Sinne dieser Ordnung als Dienstgeber zu handeln, stehen einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in leitender Stellung gleich
- die Leiterin/der Leiter der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter,
- die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer der Gesamtkirchengemeinde und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter sowie
- die Kindergartengeschäftsführerin/der Kindergartengeschäftsführer in Bezug auf Angelegenheiten der Beschäftigten in katholischen Tageseinrichtungen für Kinder.
(
2
)
1 Durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des VEG-Gremiums Stiftungsrat ist eine Entscheidung des VEG-Gremiums Stiftungsrat, welche Beteiligungsrechte nach § 28 auslöst, der Vertretung des jeweiligen Dienstgebers gemäß Absatz 1 mitzuteilen. 2 Die jeweilige Vertretung des Dienstgebers leitet nach Mitteilung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des VEG-Gremiums Stiftungsrat das entsprechende Verfahren ein und beteiligt die jeweils zuständige MAV/die jeweils zuständigen MAVen. 3 Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Informationsrechte nach § 27.“
#Artikel II
Inkrafttreten
(
1
)
Diese Verordnung tritt am 20. März 2024 in Kraft.
(
2
)
Artikel 1 Absatz 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 5. März 2024 |
Erzbischof Stephan Burger |
Mitteilungen des Generalvikars
Nr. 68Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden
in der Bistums-KODA
in der Bistums-KODA
Die Versammlung der Wahlbeauftragten für die Wahl der Mitarbeiterseite in der Bistums-KODA findet am Mittwoch, 10. April 2024, in Freiburg statt (vgl. ABl. 2024, S. 9).
Die Wahlbeauftragten wurden von den einzelnen Mitarbeitervertretungen aus ihrer Mitte bestellt. Wir bitten die jeweiligen Dienstgeber, den Wahlbeauftragten und den Kandidatinnen und Kandidaten aus Anlass der Teilnahme an der Wahlbeauftragen-Versammlung Dienstbefreiung zu gewähren.
Nr. 69Stellenbesetzungsverfahren
für Leitende Referentinnen/Leitende Referenten
im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030
###für Leitende Referentinnen/Leitende Referenten
im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030
Auf der Ebene der neuen Pfarreien wird zukünftig eine Leitende Referentin/ein Leitender Referent mit differenzierten Leitungsaufgaben und einer spezifischen Leitungsverantwortung im Kontext der Gesamtleitung/ -verantwortung der Pfarrei betraut. Das Stellenbesetzungsverfahren beginnt am 1. April 2024. Dienstvorgesetzter der Leitenden Referentin/des Leitenden Referenten ist der jeweilige Pfarrer. Dieser ist ihr/ihm gegenüber weisungsbefugt und führt mit ihr/ihm die Zielvereinbarungsgespräche. Die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Jedoch soll eine Person, die mit diesem Auftrag die Dienstvorgesetztenfunktion wahrnimmt, mindestens einen Stellenumfang von 50 % innehaben. Eine Bewerbung als Tandem ist möglich. Die Stellen werden spätestens zum 1. Oktober 2025 besetzt. Je nach örtlicher Situation ist ein früherer Stellenantritt möglich.
#I. Aufgaben und Kompetenzen
- Aufgaben
- strategische Weiterentwicklung der Pfarrei (in Verbindung mit Pfarrer und Pfarreirat)
- Personalverantwortung für pastorale Mitarbeitende der Pfarrei
- Leitung und Koordination pastoraler Prozesse
- Verantwortung für die interne Kommunikation (Teams und Gremien)
- Vernetzung der Aktivitäten der Pfarrei mit kirchlichen Einrichtungen, Verbänden, Gruppen und Initiativen sowie mit staatlichen und kulturellen Stellen und Gremien
- Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit mit den anderen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in der Pfarrei sowie des Dialogs mit nichtchristlichen Glaubensgemeinschaften
- repräsentative Aufgaben
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
- einzelne pastorale Aufgabengebiete entsprechend der Aufgabenverteilung im Seelsorgeteam
- Erforderliche Kompetenzen
- kooperativer Leitungsstil und Teamfähigkeit
- Kommunikationskompetenz
- Fähigkeit zur Konfliktbearbeitung und Konfliktlösung
- wertschätzender Umgang mit den Mitarbeitenden
- Fähigkeit, die Führungs- und Leitungsinstrumente der Erzdiözese im pastoralen Entwickeln und Leiten anzuwenden
- pastorale Weitsicht
- Voraussetzungen für Bewerbende
- Ausbildung als Pastoralreferentin/Pastoralreferent, Gemeindereferentin/Gemeindereferent oder Ständiger Diakon und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im pastoralen Dienst der Erzdiözese Freiburg nach der Zweiten Dienstprüfung
oder - ein anderes abgeschlossenes Hochschulstudium, eine theologische Basisqualifikation und mehrjährige berufliche Leitungserfahrung
- Bereitschaft zur Teilnahme am „Leitungskurs Lt. Referentin/Lt. Referent“, sofern die entsprechende Qualifikation nicht schon durch andere Qualifizierungsmaßnahmen erworben wurde (Termine Leitungskurs: Modul 1 vom 18. bis 20. März 2025, Modul 2 vom 9. bis 11. Juli 2025, Modul 3 vom 15. bis 17. Oktober 2025; weitere Kompaktseminare in 2026)
II. Stellenbesetzungsverfahren
- Für Mitarbeitende im pastoralen Dienst der Erzdiözese Freiburg gilt:Vor der Bewerbung auf eine konkrete Stelle ist die Kontaktaufnahme mit der für die Berufsgruppe zuständigen Person der Hauptabteilung 2 des Erzbischöflichen Ordinariates erforderlich. Von ihr/ihm erhalten die Interessierten die Kontaktdaten im Blick auf die zu führenden Gespräche im Bewerbungsverfahren.
- Interessierte mit anderer Qualifikation:Interessierte, die keiner pastoralen Berufsgruppe angehören, senden ihre Bewerbung bis spätestens 12. April 2024 in einer E-Mail an: ha2.bewerbung@ordinariat-freiburg.de.Dort wird die grundsätzliche Möglichkeit einer Anstellung als Leitende Referentin/Leitender Referent geprüft und über die Zulassung zum weiteren Bewerbungsverfahren entschieden.
- Informations- und Kennenlerngespräche:In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2024 finden Informations- und Kennenlerngespräche mit den Stellenbesetzungsausschüssen der Pfarrgemeinderäte und der Seelsorgeteams in der neuen Pfarrei, mit dem designierten Pfarrer und mit dem Dekan des Dekanats, auf dessen Gebiet die neue Pfarrei liegt, statt. Der Fokus der Gespräche liegt auf den örtlichen Erwartungen an die künftige Stelleninhaberin/den künftigen Stelleninhaber und dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle. Vor den Gesprächen senden die Interessentinnen/Interessenten ein Motivationsschreiben sowie eine Übersicht über den beruflichen Werdegang (jeweils max. zwei DIN A4-Seiten) an die genannten Ausschüsse und Personen.
- Bewerbung:Die Bewerbung auf die Stellen erfolgt in Textform (per Mail an: ha2.bewerbung@ordinariat-freiburg.de), das Motivationsschreiben ist der Bewerbung beizufügen. Die Bewerbungen und Stellungnahmen der Besetzungsausschüsse, des Dekans und des designierten Pfarrers müssen bis spätestens 15. Juli 2024 über o.g. Mailadresse in der Hauptabteilung 2 des Erzbischöflichen Ordinariates vorliegen.
- Entscheidung über die Stellenvergabe:Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen sowie der Stellungnahmen der Ausschüsse der Pfarrgemeinderäte und des Seelsorgeteams sowie des designierten Pfarrers und des Dekans sowie unter Beachtung der Beteiligung der Mitarbeitervertretung und ggf. der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung entscheidet der Erzbischof nach Beratung in der Personalkommission über die Stellenvergabe. Die Übertragung der Stelle ist für zunächst acht Jahre vorgesehen. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit werden im Blick auf den weiteren Stelleneinsatz Gespräche geführt. Beträgt zu diesem Zeitpunkt die Gesamteinsatzzeit auf dem Gebiet der Pfarrei 20 Jahre oder mehr, ist ein Stellenwechsel vorgesehen.
III. Ausgeschrieben sind die Stellen für Leitende Referentinnen/Leitende Referenten in folgenden Pfarreien NEU:
Tauberbischofsheim St. Martin und Lioba;
Lauda St. Jakobus;
Buchen St. Oswald;
Mosbach-Neckarelz St. Maria;
Sinsheim St. Jakobus;
Heidelberg Hl. Geist;
Weinheim St. Marien;
Mannheim St. Sebastian;
Schwetzingen St. Pankratius;
St. Ilgen St. Aegidius;
Bruchsal Edith Stein;
Pforzheim Herz Jesu;
Karlsruhe St. Stephan;
Ettlingen St. Martin;
Rastatt St. Alexander;
Gernsbach St. Marien;
Baden-Baden St. Bernhard;
Oberkirch St. Cyriak;
Offenburg Hl. Kreuz;
Zell a. H. St. Symphorian;
Lahr St. Peter und Paul;
Emmendingen St. Johannes;
Villingen Unsere Liebe Frau;
Donaueschingen Hl. Dreifaltigkeit;
Hinterzarten Mariä Himmelfahrt;
Freiburg Unsere Liebe Frau;
Bad Krozingen St. Alban;
Lörrach St. Bonifatius;
Bad Säckingen St. Fridolin;
Waldshut-Tiengen Mariä Himmelfahrt;
Singen Herz Jesu;
Radolfzell St. Zeno;
Konstanz Hl. Dreifaltigkeit;
Markdorf St. Nikolaus;
Sigmaringen Herz Jesu;
Hechingen St. Jakobus.
Nr. 70Stellenbesetzungsverfahren
für Stellvertretende Pfarrer
im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030
###für Stellvertretende Pfarrer
im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030
Am 1. April 2024 beginnt das Stellenbesetzungsverfahren für Stellvertretende Pfarrer für die neuen Pfarreien (ab 1. Januar 2026) im Rahmen des Prozesses Kirchenentwicklung 2030. Hierzu gilt folgendes Verfahren:
##I. Voraussetzungen
- Voraussetzungen für die Teilnahme am Stellenbesetzungsverfahren sind, dass Interessenten
- im Jahr 2018 oder früher zum Priester geweiht wurden,
- die zweite Dienstprüfung („Pfarrexamen“) abgelegt haben,
- in der Regel die Bereitschaft zur Teilnahme am „Großen Leitungskurs“ mitbringen,
- sich für geeignet halten, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer, der Leitenden Referentin/dem Leitenden Referenten und der Pfarrökonomin/dem Pfarrökonomen, die Pfarrei neu zu leiten.
- Persönliche Voraussetzungen, die Interessenten benötigen, sind
- kooperativer Leitungsstil und Teamfähigkeit,
- Kommunikationskompetenz,
- Bereitschaft zur Konfliktbearbeitung und Konfliktlösung,
- wertschätzender Umgang mit den Mitarbeitenden,
- die Einbeziehung der Führungs- und Leitungsinstrumente in unserer Erzdiözese in ihr pastorales Entwickeln, Durchführen und Leiten
- und pastorale Weitsicht.
II. Stellenbesetzungsverfahren
- Priestern, die am 1. Januar 2026 im Gebiet einer neuen Pfarrei bereits 14 Jahre oder länger tätig sind, kann die Aufgabe des Stellvertretenden Pfarrers in dieser Pfarrei für acht Jahre (ohne Möglichkeit der Verlängerung) übertragen werden, den übrigen Priestern kann die Aufgabe des Stellvertretenden Pfarrers für acht Jahre (mit der einmaligen Möglichkeit der Verlängerung um sechs Jahre) übertragen werden.
- Die Wahrnehmung des Amtes des Stellvertretenden Pfarrers ist grundsätzlich in der kirchenrechtlichen Stellung des Kooperators (vicarius paroecialis, vgl. can. 545 CIC) oder des Pfarrers in solidum (vgl. can. 517 § 1 CIC) möglich. Die Bewerbung als Pfarrer in solidum bedarf der Abstimmung mit und der Zustimmung des designierten Pfarrers.
- Interessenten an der Aufgabe des Stellvertretenden Pfarrers sprechen zunächst ihr Interesse mit dem Referenten für Priester in der Hauptabteilung 2 des Erzbischöflichen Ordinariates ab (bernhard.eiermann@ordinariat-freiburg.de) und erhalten von ihm die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung der vorbereitenden Gespräche.
- Vor der Bewerbung auf eine konkrete Stelle sind in der Zeit vom 1. April 2024 bis 30. Juni 2024 Gespräche mit den Stellenbesetzungsausschüssen der Pfarrgemeinderäte und der Seelsorgeteams in der neuen Pfarrei, mit dem Dekan und mit dem designierten Pfarrer der neuen Pfarrei über die örtlichen Erwartungen an den künftigen Stelleninhaber und das jeweilige Anforderungsprofil der Stelle zu führen. Die Gespräche mit dem Ausschuss der Pfarrgemeinderäte und dem Ausschuss der Seelsorgeteams sollen in Präsenz stattfinden, die Gespräche mit dem Dekan und dem designierten Pfarrer können ggf. auch im Videoformat stattfinden.
- Im Anschluss daran kann die Bewerbung auf die Stellen in Textform (Brief oder E-Mail an bernhard.eiermann@ordinariat-freiburg.de) erfolgen. Die Bewerbungen und eventuelle Stellungnahmen der Besetzungsausschüsse, des Dekans und des designierten Pfarrers müssen bis spätestens 15. Juli 2024 (Datum des Posteingangs) in der Hauptabteilung 2 des Erzbischöflichen Ordinariates vorliegen.
- Danach wird Erzbischof Stephan unter Würdigung der Stellungnahmen und nach Beratung in der Personalkommission über die Stellenvergabe bis 30. September 2024 entscheiden.
- Der Stellenantritt ist spätestens zum 1. Oktober 2025 vorgesehen.
Für Rückfragen steht interessierten Priestern Herr Diakon Eiermann per E-Mail an bernhard.eiermann@ordinariat-freiburg.de zur Verfügung.
#III. Ausgeschrieben sind die Stellen für Stellvertretende Pfarrer in folgenden Pfarreien NEU:
Tauberbischofsheim St. Martin und Lioba;
Lauda St. Jakobus;
Buchen St. Oswald;
Mosbach-Neckarelz St. Maria;
Sinsheim St. Jakobus;
Heidelberg Hl. Geist;
Weinheim St. Marien;
Mannheim St. Sebastian;
St. Ilgen St. Aegidius;
Bruchsal Edith Stein;
Pforzheim Herz Jesu;
Karlsruhe St. Stephan;
Ettlingen St. Martin;
Rastatt St. Alexander;
Gernsbach St. Marien;
Baden-Baden St. Bernhard;
Offenburg Hl. Kreuz;
Zell a. H. St. Symphorian;
Lahr St. Peter und Paul;
Emmendingen St. Johannes;
Villingen Unsere Liebe Frau;
Donaueschingen Hl. Dreifaltigkeit;
Hinterzarten Mariä Himmelfahrt;
Freiburg Unsere Liebe Frau;
Bad Krozingen St. Alban;
Lörrach St. Bonifatius;
Bad Säckingen St. Fridolin;
Waldshut-Tiengen Mariä Himmelfahrt;
Singen Herz Jesu;
Radolfzell St. Zeno;
Konstanz Hl. Dreifaltigkeit;
Markdorf St. Nikolaus;
Sigmaringen Herz Jesu;
Hechingen St. Jakobus.
Nr. 71Druckschriften und Broschüren
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Publikation veröffentlicht:
Die deutschen Bischöfe Nr. 113
„Friede diesem Haus“. Friedenswort der deutschen Bischöfe
„Friede diesem Haus“. Friedenswort der deutschen Bischöfe
Die Publikation kann bestellt werden beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330, oder unter
https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/die-deutschen-bischoefe/hirtenschreiben-erklaerungen/ friede-diesem-haus-friedenswort-deutschen-bischoefe.html
heruntergeladen werden.
https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/die-deutschen-bischoefe/hirtenschreiben-erklaerungen/ friede-diesem-haus-friedenswort-deutschen-bischoefe.html
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Personalmeldungen
Nr. 72Anweisungen/Versetzungen
Herr Hochschulpfarrer Georg Seelmann, Konstanz, wurde mit Wirkung vom 15. Februar 2024 als Hochschulpfarrer in die Katholische Hochschulgemeinde Edith Stein in Freiburg, Dekanat Freiburg, angewiesen.
Herr Pater Tarcisius Th. M. Paukovitsch OP, Freiburg, wurde zum 1. März 2024, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgabe als Klinikseelsorger, als Pfarradministrator in solidum der Pfarrei St. Martin Freiburg sowie als Kooperator in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Freiburg Mitte, Dekanat Freiburg, angewiesen.
Herr Pater Gabriel Jordan Theis OP, Freiburg, wurde zum 1. März 2024 als Priesterlicher Mitarbeiter im Stadtdekanat Freiburg (50 %) angewiesen.
Herr Vikar Dr. Jude Okocha, Bad Rappenau/Obergimpern, wird zum 15. März 2024 als Kooperator in die Seelsorgeeinheiten Friedenweiler, Beim Titisee und Löffingen, Dekanat Neustadt, angewiesen.
Herr Pater Piotr Flögel ISch, Baden-Baden-Lichtental, wird zum 15. März 2024 als Kooperator in die Seelsorgeeinheit Bad Rappenau/Obergimpern, Dekanat Kraichgau, angewiesen.
Herr Pfarrer Alexander Czech, Heidelberg, wird zum 15. Mai 2024 als Seelsorger für Seelsorgende im Bereich der Diözesanstelle Breisgau-Schwarzwald-Baar und als Koordinator der Seelsorge für Seelsorgende in der Erzdiözese Freiburg sowie als Kooperator mit dem Titel Pfarrer in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit An der Glotter, Dekanat Endingen-Waldkirch, angewiesen.
Nr. 73Entpflichtungen
Herr Pater Reinhold Maise SAC, Konstanz, wird zum 31. März 2024 von seinen Aufgaben als Pastoraler Mitarbeiter in der Seelsorgeeinheit Konstanz Altstadt, Dekanat Konstanz, entpflichtet.
Nr. 74Verzicht
Der Herr Erzbischof hat den Verzicht von Herrn Pater Thomas Brogl OP, Freiburg, auf die Pfarrei St. Martin Freiburg zum 29. Februar 2024 angenommen. Zudem wurde Pater Thomas Brogl OP von seinen Aufgaben als Kooperator in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Freiburg Mitte sowie den priesterlichen Aufgaben im Rahmen des Wirkens der Dominikaner in St. Martin Freiburg, Dekanat Freiburg, entpflichtet. Er wird außerhalb der Erzdiözese eine andere Aufgabe in seiner Ordensgemeinschaft übernehmen.
Nr. 75Im Herrn verschieden
6. März 2024: | Pfarrer i. R. Josef Basler, † in Rastatt |
Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg | Nr. 6 - 19. März 2024 | |
Herausgeber: | Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg | |
Telefon: 0761 2188-376 | ||
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de | ||
Erscheinungsweise: | ca. 24 Ausgaben jährlich |