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Erläuterungen zu § 9 Absatz 7 der Anlage 4b zur AVO

Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
(A. Voigt)

Stand: 18.11.2022

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Zu Absatz 7:

Auch wenn die Kinderzulage beim Entgelt während der Assistenzzeit sowie während des Anerkennungsjahres nicht (mehr) explizit aufgeführt ist, besteht selbstverständlich auch für die Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten während der Assistenzzeit sowie für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Anerkennungsjahr bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzulage gem. § 23 AVO.