Erzbistum Freiburg
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Ausführungsbestimmungen
der Studien- und Prüfungsordnung des
Praxisintegrierten Aufbaustudiums zur Gemeindereferentin oder zum Gemeindereferenten
in der Erzdiözese Freiburg

vom 29. Juli 2025

(ABl. 2025, S. 2635)

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Gemäß § 10 der Studien- und Prüfungsordnung des Praxisintegrierten Aufbaustudiums zur Gemeindereferentin oder zum Gemeindereferenten in der Erzdiözese Freiburg werden zwecks Konkretisierung der speziellen Anforderungen des Praxisintegrierten Aufbaustudiums nachfolgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
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Abschnitt 1 – Religionspädagogisches Studienjahr

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§ 1
Inhalte des Religionspädagogischen Studienjahres

Das Religionspädagogische Studienjahr umfasst
  1. die Teilnahme am Religionspädagogischen Kurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg e.V. (§ 2),
  2. ein Praktikum im Fach Katholischer Religionsunterricht (§ 3) und
  3. das verpflichtende Studium der ergänzenden diözesanen Module der Erzdiözese Freiburg (§ 4) sowie der verpflichtenden Module der Studienbegleitung (§ 5).
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§ 2
Religionspädagogischer Kurs

Für den Religionspädagogischen Kurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg e.V. gelten die Rahmenprüfungsordnung von Theologie im Fernkurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg e.V. einschließlich der Prüfungsordnungen für die Kursstufen in der jeweils gültigen Fassung.
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§ 3
Praktikum im Fach Katholischer Religionsunterricht

Im Praktikum unterrichten die Studierenden sechs Wochenstunden Katholischen Religionsunterricht in Primar- und Sekundarstufe I aus dem Deputat einer Mentorin bzw. eines Mentors. Die Mentorinnen und Mentoren werden von der Erzdiözese Freiburg beauftragt, das Praktikum zu begleiten.
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§ 4
Ergänzende diözesane Module

( 1 ) Die ergänzenden diözesanen Module bestehen aus den nachfolgenden Modulen:
  1. Fachbegleitung Religionsunterricht
  2. Wissenschaftliches Arbeiten
  3. Prävention sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige und erwachsener Schutzbefohlene
( 2 ) Das Modul Fachbegleitung Religionsunterricht umfasst vier Lehrveranstaltungen an insgesamt zwölf Präsenztagen. Inhalte des Moduls Fachbegleitung Religionsunterricht sind:
  1. Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg
  2. Einführung in die Ausarbeitung einer Lernsequenz
  3. Einführung in die Ausarbeitung einer Lehrprobe
  4. Didaktik und Methodik des Unterrichtens
  5. Reflexion der Praxiserfahrungen und aktuelle Fragestellungen zum konkret erlebten Katholischen Religionsunterricht
( 3 ) Das Modul Wissenschaftliches Arbeiten umfasst zwei Lehrveranstaltungen mit insgesamt einem Präsenztag. Inhalte des Moduls Wissenschaftliches Arbeiten sind:
  1. Grundlegung
  2. Literaturrecherche
  3. Bibliotheken
  4. Bibliografische Grundregeln
  5. Richtiges Lesen und Bearbeiten von Texten
  6. Das Verfassen von Texten unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
( 4 ) Das Modul Prävention sexualisierter Gewalt entspricht der Basisschulung Prävention des Diözesanen Curriculums für Unterweisungen, Schulungen und Qualifizierungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Erzdiözese Freiburg. Das Modul beinhaltet:
  1. Begriffsdefinitionen
  2. Ausmaß und Formen von sexualisierter Gewalt an anvertrauten Personen
  3. Einführung in die Ordnungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und einschlägige rechtliche Bestimmungen
  4. Strategien von Täterinnen und Tätern
  5. Auswirkungen für Betroffene
  6. Begünstigende institutionelle Strukturen und Dynamiken
  7. (Rechtliche) Konsequenzen bei sexualisierter Gewalt
  8. Sensibilisierung für eine Kultur des achtsamen Miteinanders
  9. Auseinandersetzung mit angemessener Nähe und Distanz in der jeweiligen Tätigkeit
  10. Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber anvertrauten Personen
  11. Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Vertrauens- und Machtperson
  12. Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen
  13. Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt
  14. Verfahrenswege und Ansprechpersonen in der Erzdiözese Freiburg
  15. Unterstützung durch externe Ansprechpersonen und spezialisierte Fachberatungsstellen
  16. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang als wesentlicher Bestandteil der Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  17. Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen und Spezifischen Teil des Verhaltenskodex
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§ 5
Verpflichtende Module der Studienbegleitung

( 1 ) Die verpflichtenden Module der Studienbegleitung bestehen aus dem Modul Spiritualität und dem Modul Persönlichkeitsbildung.
( 2 ) Das Modul Spiritualität umfasst drei Einheiten an insgesamt neun Präsenztagen:
  1. Geistliche Tage aus der Einheit Verschiedene Formen christlicher Spiritualität
  2. Geistliche Tage aus der Einheit Reflexion und geistliche Deutung der Praxiserfahrung
  3. Einheit Weggespräche zur Reflexion und Klärung des eigenen geistlichen Weges
( 3 ) Das Modul Persönlichkeitsbildung beinhaltet
  1. die Teilnahme an einer Gruppensupervision,
  2. Feedbackgespräche mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter und
  3. eine Standortbestimmung mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter.
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Abschnitt 2 – Pastoraltheologisches Studienjahr

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§ 6
Inhalte des Pastoraltheologischen Studienjahres

( 1 ) Das Pastoraltheologische Studienjahr gliedert sich in drei Module (§ 7), Pflicht- und Wahlveranstaltungen der Studienbegleitung (§ 8) und wird ergänzt durch ein Praktikum in einer Pfarrei (§ 9), die Erteilung Katholischen Religionsunterrichts (§ 10), die Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit (§ 11) und das Eigenstudium.
( 2 ) Die Studierenden reichen bei der Studienleitung eine „Fürsorgliche Schätzung“ des Zeitaufwandes der anfallenden Aufgaben ein. Die Fürsorgliche Schätzung gibt einen Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Elemente des Pastoraltheologischen Studienjahres. Unter anderem gibt die Fürsorgliche Schätzung sowohl inhaltlich wie auch zeitlich Auskunft über die konkret geplanten Projekte während des Praktikums. Die Studierenden erhalten hierfür eine Vorlage von der Studienleitung. Die Studierenden reichen die Fürsorgliche Schätzung bis zum 25. Oktober eines Jahres bei der Studienleitung zur Genehmigung ein.
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§ 7
Module

( 1 ) Die verpflichtend zu studierenden Module des Pastoraltheologischen Studienjahres bestehen aus den nachfolgenden Modulen:
  1. Liturgie
  2. Glaubenskommunikation und Katechese
  3. Fachbegleitung Religionsunterricht
( 2 ) Über die Konsequenzen bei Nichtteilnahme entscheidet die Zulassungs- und Prüfungskommission.
( 3 ) Das Modul Liturgie umfasst drei Lehrveranstaltungen an insgesamt acht Präsenztagen mit folgenden Inhalten:
  1. Gottesdienstverständnis der Katholischen Kirche
    1. Grundelemente einer gottesdienstlichen Feier
    2. Aufbau, Dynamik und Dramaturgie eines Gottesdienstes
    3. Vielfalt der Dienste, Klärung der Rollen
    4. Grundlinien mystagogischer Liturgie
  2. Vielfalt gottesdienstlicher Feiern
    1. Feier der Eucharistie
    2. Wort-Gottes-Feier
    3. Tagzeitenliturgie
    4. Liturgische Bücher und Vorgaben
  3. Gottesdienstgestaltung
    1. Ars celebrandi – Die Kunst, einen Gottesdienst zu feiern
    2. Gebetsgattungen
    3. Grundlagen der Gottesdienstleitung
    4. Gestaltung zielgruppenorientierter Gottesdienste (am Beispiel von Familien- und Kindergottesdiensten)
    5. Kirchenraum als Liturge
  4. Gottesdienst beobachten und reflektieren
    1. Vertiefung der Wahrnehmung im Gottesdienst
    2. Reflexion unterschiedlicher Gottesdienste
    3. Qualität von Gottesdiensten
Die Prüfungen im Modul Liturgie setzen sich aus einer beratenden schriftlichen Ausarbeitung eines Gottesdienstes, einer benoteten schriftlichen Ausarbeitung eines Gottesdienstes sowie einer mündlichen Prüfung zusammen.
( 4 ) Das Modul Glaubenskommunikation und Katechese umfasst drei Lehrveranstaltungen an insgesamt acht Präsenztagen mit folgenden Inhalten:
  1. Grundlagen von Glaubenskommunikation und Katechese
    1. Mystagogie
    2. Glaubenskommunikation: Bedingungen, Möglichkeiten und Hindernisse
    3. Geschichte der Gemeindekatechese
    4. Die Dimension von Religion
  2. Didaktisches Profil der Katechese
    1. Grundhaltungen im katechetischen Gespräch
    2. Struktur einer katechetischen Einheit
    3. Kompetenzorientierte Gestaltung katechetischer Prozesse
    4. Unterschiede zwischen Katechese und schulischem Religionsunterricht
  3. Sakramentenkatechese
    1. Sakramentenkatechese im Spannungsfeld – Wahrnehmung, Gestaltungsspielraum und Vision
    2. Felder der Sakramentenkatechese: Taufe, Erstkommunion und Firmung
    3. Analyse von Handreichungen in diesen katechetischen Feldern
  4. Qualität
    1. Qualitätsmessung in katechetischen Prozessen
    2. Messgrößen und Gestaltung von Feedback-Prozessen
  5. Hauptamt – Ehrenamt
    1. Veränderungen im Verständnis des Ehrenamts
    2. Freiwillig Engagierte in katechetischen Prozessen begleiten
Die Anforderungen und Prüfungen im Modul Glaubenskommunikation und Katechese setzen sich aus zwei beratenden praktischen Übungen, der Erstellung eines Portfolios nach den Vorgaben der Dozentin oder des Dozenten sowie einer mündlichen Prüfung zusammen.
( 5 ) Das Modul Fachbegleitung Religionsunterricht umfasst die folgenden zwei Lehrveranstaltungen an insgesamt drei Präsenztagen:
  1. Didaktik und Methodik des Unterrichtens
  2. Reflexion der Praxiserfahrungen und aktuelle Fragestellungen zum konkret erlebten Religionsunterricht
Es werden keine Prüfungsleistungen erbracht.
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§ 8
Veranstaltungen der Studienbegleitung

( 1 ) Die Veranstaltungen der Studienbegleitung sind als Pflicht- und Wahlveranstaltungen ausgestaltet.
( 2 ) Die verpflichtenden Veranstaltungen der Studienbegleitung gliedern sich in die Veranstaltungen Spiritualität und die Persönlichkeitsbildung.
( 3 ) Die Veranstaltung Spiritualität umfasst drei Einheiten an insgesamt neun Präsenztagen:
  1. Geistliche Tage aus der Einheit Verschiedene Formen christlicher Spiritualität
  2. Geistliche Tage aus der Einheit Reflexion und geistliche Deutung der Praxiserfahrung
  3. Einheit Weggespräche zur Reflexion und Klärung des eigenen geistlichen Weges
( 4 ) Die Veranstaltung Persönlichkeitsbildung beinhaltet
  1. die Teilnahme an einer Gruppensupervision,
  2. Feedbackgespräche mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter und
  3. eine Standortbestimmung mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter.
( 5 ) Bei den Wahlveranstaltungen können die Studierenden zwischen der Kooperativen Veranstaltung mit Studierenden der anderen pastoralen Berufe und der Veranstaltung Kooperative Geistliche Tage wählen.
( 6 ) Die Kooperative Veranstaltung mit Studierenden der anderen pastoralen Berufe umfasst eine Einheit an zwei Präsenztagen und beinhaltet
  1. das Kennenlernen der unterschiedlichen pastoralen Studien- und Ausbildungswegen
  2. aktuelle diözesane Themen.
( 7 ) Die Veranstaltung Kooperative Geistliche Tage umfasst eine Einheit an insgesamt zwei Präsenztagen und beinhaltet
  1. verschiedene Formen christlicher Spiritualität
  2. Reflexion und geistliche Deutung des eigenen Weges.
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§ 9
Praktikum in einer Pfarrei

( 1 ) Das Praktikum ist im Rahmen von insgesamt 250 Stunden in Begleitung einer Mentorin oder eines Mentors in einer Pfarrei zu absolvieren. Die Verteilung der Praktikumszeit auf einzelne Tage der Woche einschließlich der Sonn- und Feiertage erfolgt in Absprache mit der Mentorin oder dem Mentor. Die neuen Lernerfahrungen aus den Modulen Liturgie und Glaubenskommunikation und Katechese werden in der Praxis erprobt und reflektiert. Dies geschieht im Rahmen einzelner Projekte, die thematisch mit den beiden Modulen in Zusammenhang stehen.
( 2 ) Die Mentorin oder der Mentor wird von der Erzdiözese beauftragt, das Praktikum in einer Pfarrei zu begleiten. Die Mentorin oder der Mentor erstellt eine Beurteilung der bzw. des Studierenden bis zum 5. Juni eines Jahres.
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§ 10
Schulischer Religionsunterricht

( 1 ) Die Studierenden erteilen regelmäßig zwei Wochenstunden Katholischen Religionsunterricht in Primar- oder Sekundarstufe I aus dem Deputat der Mentorin oder des Mentors. In dem hierfür vorgesehenen Zeitumfang von 165 Zeitstunden pro Jahr ist die Vorbereitungszeit enthalten. Die Studierenden erhalten einen beratenden Unterrichtsbesuch durch die bzw. den jeweiligen Schulbeauftragten.
( 2 ) § 9 Absatz 2 gilt entsprechend.
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§ 11
Schriftliche Hausarbeit

( 1 ) Die Studierenden erstellen im Verlauf des Pastoraltheologischen Studienjahres eine schriftliche Hausarbeit. Die Hausarbeit soll den Nachweis erbringen, dass die Studierenden in der Lage sind, in einem vorgegebenen Zeitrahmen einen studienrelevanten oder berufsbezogenen Themenbereich theologisch/religionspädagogisch fundiert zu bearbeiten und auf der Grundlage geeigneter wissenschaftlicher Literatur und Quellen zu reflektieren. Über die Erfassung, Bearbeitung, Darstellung und gegebenenfalls den Vergleich der zugrunde gelegten Literatur hinaus sollen die Studierenden zu einer eigenen, begründeten Stellungnahme im Hinblick auf die Thematik gelangen.
( 2 ) Die Studierenden reichen die Fachdisziplin, in der sie die Hausarbeit schreiben möchten, das entsprechende Thema der Hausarbeit und eine erste Gliederung bei der Studienleitung zur Genehmigung ein.
( 3 ) Die Studierenden reichen spätestens sechs Wochen nach Genehmigung des Themas durch die Studienleitung die Hausarbeit in zweifacher Ausfertigung in der Fachakademie für Pastoral und Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg ein.
( 4 ) Die Benotung der Hausarbeit erfolgt durch die betreuende Dozentin oder den betreuenden Dozenten, die oder der von der Studienleitung hierfür beauftragt wird. Nach der Benotung gibt die Dozentin oder der Dozent die Hausarbeit an die Studienleitung zurück. Der Benotung ist ein kurzes schriftliches Gutachten (ca. eine DIN A4 Seite) beizufügen.
( 5 ) Eine als nicht ausreichend bewertete Arbeit muss überarbeitet und neu abgefasst werden. Die Note der schriftlichen Hausarbeit wird in die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses des Pastoraltheologischen Studienjahres mit einfacher Wertung einbezogen. Das Thema und die Note der Arbeit werden im Abschlusszeugnis aufgeführt.
( 6 ) Der vorgegebene Zeitrahmen für die Bearbeitung der Arbeit muss eingehalten werden. Eine Übersicht über die einzuhaltenden Fristen (Einreichung des Themas, Abgabe der Arbeit, Notenrückmeldung durch die betreuenden Dozierenden etc.) wird den Studierenden und den Dozenten durch die Studienleitung jeweils rechtzeitig vermittelt.
( 7 ) Das Thema der Arbeit darf ohne Rücksprache mit dem betreuenden Dozenten nicht geändert werden.
( 8 ) Der Arbeit ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der die Studierenden versichern, die Arbeit eigenständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet zu haben.
Folgende weitere Formalia sind zu beachten:
  1. Umfang: ca. 20 bis 35 Seiten
  2. Schriftart: Arial
  3. Schriftgröße: Überschriften 13 (fett); Fließtext 11
  4. Blocksatz
  5. Zeilenabstand: 1,5 zeilig
  6. Seitenränder: oben 2,5 cm, unten 2,0 cm, rechts 2,5 cm, links 2,5 cm
  7. gut gegliedertes Schriftbild
  8. Gliederung im Dezimalsystem (1, 1.1, 1.2; 2, 2.1, 2.1.1, 2.1.2 etc.)
  9. Nummerierung der Seiten mit arabischen Ziffern (Zählung ab Seite der Einleitung)
  10. eingefügte Bilder (mit Quellenangabe auf der gleichen Seite) sind mit dem Text in Beziehung zu setzen
  11. Zitate in Anführungszeichen (mit Quellenangabe auf der gleichen Seite)
  12. haltbare Heftung (z. B. Schnellhefter, Heftstreifen)
( 9 ) Bei der Bewertung der Arbeit werden verschiedene Kriterien berücksichtigt:
  1. durchgängige Linie der Arbeit
  2. klare Fragestellung am Anfang, an der sich die weitere Darstellung orientiert
  3. Thematik gut erfasst, entwickelt und dargestellt
  4. die nach Nummer 2 benannte Fragestellung im Schlusskapitel eingelöst
  5. literarische Fundierung (Reichhaltigkeit, Zweckmäßigkeit, Aktualität der verwendeten Literatur)
  6. Schlüssigkeit der Argumentation
  7. Orthographie und formale Vorschriften (korrekte Zitation, Literaturnachweis, Formatierung)
( 10 ) Der Benotung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
Ausreichend:
Die Arbeit beschränkt sich auf eine Zusammenstellung von Aspekten und Gedanken zum Thema ohne klaren inneren Zusammenhang.
Befriedigend:
Die vorgegebene Literatur oder der/die Quellentext/e werden im Wesentlichen wiedergegeben und korrekt belegt, die Gedanken aber nicht weiter durchdacht und auf das Thema hin gegliedert.
Gut:
Neben der Wiedergabe der Literatur ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema zu erkennen; es finden sich auch Verknüpfungen von Gedanken aus verschiedenen Titeln der Literatur.
Sehr gut:
Die Literatur ist klar aufgearbeitet, der Diskussionsstand korrekt wiedergegeben und die Fragestellung in einen größeren Kontext eingeordnet. Die Verfasserin/der Verfasser leistet einen eigenständigen Beitrag zum Sachthema und unterscheidet ihn deutlich von der persönlichen Stellungnahme. In formaler Hinsicht ist die Arbeit einwandfrei.
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Abschnitt 3 – Schlussbestimmungen

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§ 12
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Ausführungsbestimmungen treten am 6. August 2025 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig treten die Ausführungsbestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung des Praxisintegrierten Aufbaustudiums zur Gemeindereferentin oder zum Gemeindereferenten in der Erzdiözese Freiburg vom 15. September 2020 (ABl. S. 421) außer Kraft.