.

Ausführungsbestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung des Praxisintegrierten Aufbaustudiums zur Gemeindereferentin oder zum Gemeindereferenten in der Erzdiözese Freiburg

vom 15. September 2020

(ABl. 2020, S. 421)

Die Ausführungsbestimmungen regeln die Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnung des Praxisintegrierten Aufbaustudiums zur Gemeindereferentin oder zum Gemeindereferenten in der Erzdiözese Freiburg.
Die Studien- und Prüfungsordnung wurde am 15. September 2020 von Erzbischof Stephan Burger in Kraft gesetzt.
Das Praxisintegrierte Aufbaustudium zur Gemeindereferentin und zum Gemeindereferenten gliedert sich in das Religionspädagogische Studienjahr und in das Pastoraltheologische Studienjahr.
#

1. Religionspädagogisches Studienjahr

Im Religionspädagogischen Studienjahr nehmen die Studierenden am Religionspädagogischen Kurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg teil, machen Praxiserfahrungen und besuchen ergänzende diözesane Module der Erzdiözese Freiburg.
#

1.1 Katholische Akademie Domschule Würzburg

Das Religionspädagogische Studienjahr umfasst den Religionspädagogischen Kurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg gemäß der Rahmenprüfungsordnung von Theologie im Fernkurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg einschließlich der Prüfungsordnungen für die Kursstufen in der jeweils gültigen Fassung.
#

1.2 Praxiserfahrung

Die Studierenden unterrichten vier bis sechs Wochenstunden Katholischen Religionsunterricht in Primar- und Sekundarstufe I aus dem Deputat einer Mentorin oder eines Mentors. Die Mentorinnen und Mentoren werden von der Erzdiözese Freiburg beauftragt, das Praktikum zu begleiten.
#

1.3 Ergänzende diözesane Module

#

1.3.1 Fachbegleitung Religionsunterricht

Das Modul Fachbegleitung Religionsunterricht umfasst vier Lehrveranstaltungen mit insgesamt zwölf Präsenztagen.
Inhalte des Moduls Fachbegleitung Religionsunterricht:
  • Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg
  • Einführung in die Ausarbeitung einer Lernsequenz
  • Einführung in die Ausarbeitung einer Lehrprobe
  • Didaktik und Methodik des Unterrichtens
  • Reflexion der Praxiserfahrungen und aktuelle Fragestellungen zum konkret erlebten Katholischen Religionsunterricht
#

1.3.2 Wissenschaftliches Arbeiten

Das Modul Wissenschaftliches Arbeiten umfasst zwei Lehrveranstaltungen mit insgesamt einem Präsenztag.
Inhalte des Moduls Wissenschaftliches Arbeiten:
  • Grundlegung
  • Literaturrecherche
  • Bibliotheken
  • Bibliografische Grundregeln
  • Richtiges Lesen und Bearbeiten von Texten
  • Das Verfassen von Texten unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
#

1.3.3 Prävention sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und erwachsene Schutzbefohlene

Das Modul Prävention sexualisierter Gewalt entspricht der Präventionsschulung (B) des diözesanen Curriculums. Das Modul beinhaltet:
  • Begriffsdefinitionen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Täterstrategien
  • Sensibilisierung für eine Kultur der Achtsamkeit
  • Reflexion des eigenen Verhaltens und Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Vertrauens- und Autoritätsperson
  • Intervention bei Grenzverletzungen und Übergriffen
  • Handlungsmöglichkeiten bei Vermutungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt
  • Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex
#

1.4 Angebote der Studienbegleitung

Die Teilnahme an den Angeboten der Studienbegleitung ist verpflichtend.
#

1.4.1 Spiritualität

Das Angebot der Spiritualität umfasst drei Einheiten mit insgesamt neun Präsenztagen.
  • Geistliche Tage
    • verschiedene Formen christlicher Spiritualität
    • Reflexion und geistliche Deutung der Praxiserfahrung
  • Weggespräche
    • Reflexion und Klärung des eigenen geistlichen Weges
#

1.4.2 Persönlichkeitsbildung

Das Angebot der Persönlichkeitsbildung beinhaltet
  • die Teilnahme an einer Gruppensupervision,
  • Feedbackgespräche mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter
  • und eine Standortbestimmung mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter.
#

2. Pastoraltheologisches Studienjahr

Das Pastoraltheologische Studienjahr gliedert sich in drei Module sowie Pflicht und Wahlangebote der Studienbegleitung, ergänzt durch Eigenstudium, ein Praktikum in einer Kirchengemeinde, Erteilung Katholischen Religionsunterrichts und die Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit.
Die Studierenden reichen bei der Studienleitung eine „Fürsorgliche Schätzung“ des Zeitaufwandes der anfallenden Aufgaben ein.
#

2.1 Fürsorgliche Schätzung

Die Fürsorgliche Schätzung gibt einen Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Elemente des Pastoraltheologischen Studienjahres. Unter anderem gibt die Fürsorgliche Schätzung sowohl inhaltlich wie auch zeitlich Auskunft über die konkret geplanten Projekte während des Praktikums. Die Studierenden erhalten hierfür eine Vorlage von der Studienleitung. Die Studierenden reichen die Fürsorgliche Schätzung bis zum 25. Oktober eines Jahres bei der Studienleitung zur Genehmigung ein.
#

2.2 Präsenzpflicht

Die Studierenden sind verpflichtet, an den Modulen des Pastoraltheologischen Studienjahres teilzunehmen. Über die Konsequenzen bei Nichtteilnahme entscheidet die Studien- und Prüfungskommission.
#

2.3 Module

#

2.3.1 Liturgie

Das Modul Liturgie umfasst drei Lehrveranstaltungen mit insgesamt acht Präsenztagen.
#

2.3.1.1 Inhalte des Moduls Liturgie

  • Gottesdienstverständnis der Katholischen Kirche
    • Grundelemente einer gottesdienstlichen Feier
    • Aufbau, Dynamik und Dramaturgie eines Gottesdienstes
    • Vielfalt der Dienste, Klärung der Rollen
    • Grundlinien mystagogischer Liturgie
  • Vielfalt gottesdienstlicher Feiern
    • Feier der Eucharistie
    • Wort-Gottes-Feier
    • Tagzeitenliturgie
    • Liturgische Bücher und Vorgaben
  • Gottesdienstgestaltung
    • Ars celebrandi – Die Kunst, einen Gottesdienst zu feiern
    • Gebetsgattungen
    • Grundlagen der Gottesdienstleitung
    • Gestaltung zielgruppenorientierter Gottesdienste (am Beispiel von Familien- und Kindergottesdiensten)
    • Kirchenraum als Liturge
  • Gottesdienst beobachten und reflektieren
    • Vertiefung der Wahrnehmung im Gottesdienst
    • Reflexion unterschiedlicher Gottesdienste
    • Qualität von Gottesdiensten
#

2.3.1.2 Anforderungen und Prüfungen im Modul Liturgie

  • eine beratende schriftliche Ausarbeitung eines Gottesdienstes
  • eine benotete schriftliche Ausarbeitung eines Gottesdienstes
  • mündliche Prüfung
#

2.3.2 Modul Glaubenskommunikation und Katechese

Das Modul Glaubenskommunikation und Katechese umfasst drei Lehrveranstaltungen mit insgesamt acht Präsenztagen.
#

2.3.2.1 Inhalte des Moduls Glaubenskommunikation und Katechese

  • Grundlagen von Glaubenskommunikation und Katechese
    • Mystagogie
    • Glaubenskommunikation: Bedingungen, Möglichkeiten und Hindernisse
    • Geschichte der Gemeindekatechese
    • Die Dimension von Religion
  • Das didaktische Profil der Katechese
    • Grundhaltungen im katechetischen Gespräch
    • Struktur einer katechetischen Einheit
    • Kompetenzorientierte Gestaltung katechetischer Prozesse
    • Unterschiede zwischen Katechese und schulischem Religionsunterricht
  • Sakramentenkatechese
    • Sakramentenkatechese im Spannungsfeld – Wahrnehmung, Gestaltungsspielraum und Vision
    • Felder der Sakramentenkatechese: Taufe, Erstkommunion und Firmung
    • Analyse von Handreichungen in diesen katechetischen Feldern
  • Qualität
    • Qualitätsmessung in katechetischen Prozessen
    • Messgrößen und Gestaltung von Feedback-Prozessen
    • Hauptamt – Ehrenamt
    • Veränderungen im Verständnis des Ehrenamts
    • Freiwillig Engagierte in katechetischen Prozessen begleiten
#

2.3.2.2 Anforderungen und Prüfungen im Modul Glaubenskommunikation und Katechese

  • zwei beratende Praktische Übungen
  • Erstellen eines Portfolios nach Vorgaben der Dozentin oder des Dozenten
  • mündliche Prüfung
#

2.3.3 Modul Fachbegleitung Religionsunterricht

Das Modul Fachbegleitung Religionsunterricht umfasst zwei Lehrveranstaltungen mit insgesamt drei Präsenztagen.
#

2.3.3.1 Inhalte des Moduls Fachbegleitung Religionsunterricht

  • Didaktik und Methodik des Unterrichtens
  • Reflexion der Praxiserfahrungen und aktuelle Fragestellungen zum konkret erlebten Religionsunterricht
#

2.3.3.2 Prüfungen im Modul Fachbegleitung Religionsunterricht

Es werden keine Prüfungsleistungen erbracht.
#

2.4 Schriftliche Hausarbeit

#

2.4.1 Zielsetzung und Durchführung

Die Studierenden erstellen im Verlauf des Pastoraltheologischen Studienjahres eine schriftliche Hausarbeit. Die Hausarbeit soll den Nachweis erbringen, dass die Studierenden in der Lage sind, in einem vorgegebenen Zeitrahmen einen studienrelevanten oder berufsbezogenen Themenbereich theologisch/religionspädagogisch fundiert zu bearbeiten und auf der Grundlage geeigneter wissenschaftlicher Literatur und Quellen zu reflektieren. Über die Erfassung, Bearbeitung, Darstellung und gegebenenfalls den Vergleich der zugrunde gelegten Literatur hinaus sollen die Studierenden zu einer eigenen, begründeten Stellungnahme im Hinblick auf die Thematik gelangen.
Die Studierenden reichen die Fachdisziplin, in der sie die Hausarbeit schreiben möchten, das entsprechende Thema der Hausarbeit und eine erste Gliederung bei der Studienleitung zur Genehmigung ein.
Die Studierenden reichen spätestens sechs Wochen nach Genehmigung des Themas durch die Studienleitung die Hausarbeit in zweifacher Ausfertigung in der Fachakademie für Pastoral und Religionspädagogik, Freiburg, ein.
Die Benotung der Hausarbeit erfolgt durch die betreuende Dozentin oder den betreuenden Dozenten, die oder der von der Studienleitung hierfür beauftragt wird. Nach der Benotung gibt die Dozentin oder der Dozent die Hausarbeit an die Studienleitung zurück. Der Benotung ist ein kurzes schriftliches Gutachten (ca. eine DIN A4 Seite) beizufügen.
Eine als nicht ausreichend bewertete Arbeit muss überarbeitet und neu abgefasst werden. 10 Die Note der schriftlichen Hausarbeit wird in die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses des Pastoraltheologischen Studienjahres mit einfacher Wertung einbezogen. 11 Das Thema und die Note der Arbeit werden im Abschlusszeugnis aufgeführt.
#

2.4.2 Formalia

Der vorgegebene Zeitrahmen für die Bearbeitung der Arbeit muss eingehalten werden. Eine Übersicht über die einzuhaltenden Fristen (Einreichung des Themas, Abgabe der Arbeit, Notenrückmeldung durch die betreuenden Dozierenden etc.) wird den Studierenden und den Dozenten durch die Studienleitung jeweils rechtzeitig vermittelt.
Das Thema der Arbeit darf ohne Rücksprache mit dem betreuenden Dozenten nicht geändert werden.
Der Arbeit ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der die Studierenden versichern, die Arbeit eigenständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet zu haben.
Folgende Formalia sind zu beachten:
  • Umfang: ca. 20 bis 35 Seiten
  • Schriftart: Arial
  • Schriftgröße: Überschriften 13 (fett) Fließtext 11
  • Blocksatz
  • Zeilenabstand: 1,5 zeilig
  • Seitenränder: oben 2,5 cm, unten 2,0 cm, rechts 2,5 cm, links 2,5 cm
  • gut gegliedertes Schriftbild
  • Gliederung im Dezimalsystem (1, 1.1, 1.2; 2, 2.1, 2.1.1, 2.1.2 etc.)
  • Nummerierung der Seiten mit arabischen Ziffern (Zählung ab Seite der Einleitung)
  • eingefügte Bilder (mit Quellenangabe auf der gleichen Seite) sind mit dem Text in Beziehung zu setzen
  • Zitate in Anführungszeichen (mit Quellenangabe auf der gleichen Seite)
  • haltbare Heftung (z. B. Schnellhefter, Heftstreifen)
#

2.4.3 Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstab

Bei der Bewertung der Arbeit werden verschiedene Kriterien berücksichtigt:
  • durchgängige Linie der Arbeit
  • klare Fragestellung am Anfang, an der sich die weitere Darstellung orientiert
  • Thematik gut erfasst, entwickelt und dargestellt
  • die eingangs benannte Fragestellung im Schlusskapitel eingelöst
  • literarische Fundierung (Reichhaltigkeit, Zweckmäßigkeit, Aktualität der verwendeten Literatur)
  • Schlüssigkeit der Argumentation
  • Orthographie und formale Vorschriften (korrekte Zitation, Literaturnachweis, Formatierung)
Der Benotung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
Ausreichend:
Die Arbeit beschränkt sich auf eine Zusammenstellung von Aspekten und Gedanken zum Thema ohne klaren inneren Zusammenhang.
Befriedigend:
Die vorgegebene Literatur oder der/die Quellentext/e werden im Wesentlichen wiedergegeben und korrekt belegt, die Gedanken aber nicht weiter durchdacht und auf das Thema hin gegliedert.
Gut:
Neben der Wiedergabe der Literatur ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema zu erkennen; es finden sich auch Verknüpfungen von Gedanken aus verschiedenen Titeln der Literatur.
Sehr gut:
Die Literatur ist klar aufgearbeitet, der Diskussionsstand korrekt wiedergegeben und die Fragestellung in einen größeren Kontext eingeordnet. Die Verfasserin/der Verfasser leistet einen eigenständigen Beitrag zum Sachthema und unterscheidet ihn deutlich von der persönlichen Stellungnahme. In formaler Hinsicht ist die Arbeit einwandfrei.
#

2.5 Angebote der Studienbegleitung

Es gibt sowohl verpflichtende Angebote der Studienbegleitung, wie auch Wahlangebote.
#

2.5.1 Verpflichtende Angebote der Studienbegleitung

#

2.5.1.1 Spiritualität

Das Angebot der Spiritualität umfasst drei Einheiten mit insgesamt neun Präsenztagen.
  • Geistliche Tage
    • verschiedene Formen christlicher Spiritualität
    • Reflexion und geistliche Deutung der Praxiserfahrung
  • Weggespräche
    • Reflexion und Klärung des eigenen geistlichen Weges
#

2.5.1.2 Persönlichkeitsbildung

Das Angebot der Persönlichkeitsbildung beinhaltet
  • die Teilnahme an einer Gruppensupervision,
  • Feedbackgespräche mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter
  • und eine Standortbestimmung mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter.
#

2.5.2 Wahlangebote der Studienbegleitung

Die Studierenden wählen zwischen den beiden folgenden Angeboten.
#

2.5.2.1 Kooperative Veranstaltung mit Studierenden der anderen pastoralen Berufe

Die Kooperative Veranstaltung mit Studierenden der anderen pastoralen Berufe umfasst eine Einheit mit zwei Präsenztagen und beinhaltet
  • das Kennenlernen der unterschiedlichen pastoralen Studien- und Ausbildungswegen
  • aktuelle diözesane Themen.
#

2.5.2.2 Kooperative Geistliche Tage

Das Angebot Kooperative Geistliche Tage umfasst eine Einheit mit insgesamt zwei Präsenztagen
  • verschiedene Formen christlicher Spiritualität
  • Reflexion und geistliche Deutung des eigenen Weges.
#

2.6 Praktikum

Das Praktikum ist im Rahmen von insgesamt 250 Stunden in Begleitung einer Mentorin oder eines Mentors in einer Kirchengemeinde zu absolvieren.
Die Verteilung der Praktikumszeit auf einzelne Tage der Woche einschließlich der Sonn- und Feiertage erfolgt in Absprache mit der Mentorin oder dem Mentor.
Die neuen Lernerfahrungen aus den Modulen Liturgie und Glaubenskommunikation und Katechese werden in der Praxis erprobt und reflektiert. Dies geschieht im Rahmen einzelner Projekte, die thematisch mit den beiden Modulen in Zusammenhang stehen.
#

2.7 Schulischer Religionsunterricht

Die Studierenden erteilen regelmäßig zwei Wochenstunden Katholischer Religionsunterricht in Primar- oder Sekundarstufe I aus dem Deputat der Mentorin oder des Mentors. In dem hierfür vorgesehenen Zeitumfang von 165 Zeitstunden/Jahr ist die Vorbereitungszeit enthalten.
Die Studierenden erhalten einen beratenden Unterrichtsbesuch durch die/den jeweiligen Schulbeauftragten.
#

2.8 Mentorinnen und Mentoren

Die Mentorin oder der Mentor wird von der Erzdiözese beauftragt, das Praktikum in einer Kirchengemeinde und im schulischen Religionsunterricht zu begleiten.
Die Mentorin oder der Mentor erstellt eine Beurteilung der/des Studierenden bis zum 5. Juni eines Jahres.
Freiburg im Breisgau, den 15. September 2020
Erzbischof Stephan Burger