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Gestellungsgelder für Ordensangehörige
vom 21. Dezember 2018
(ABl. 2018, S. 367), zuletzt geändert am 16. November 2023 (ABl. 2023, S. 348)
#### 1 Aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) vom 15. Juni 2023 werden die Gestellungsgelder (Jahresbeträge) für Ordensangehörige für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
ab dem 1. Januar 2024
Gestellungsgeldgruppe I | 78.960,00 € |
Gestellungsgeldgruppe II | 65.640,00 € |
Gestellungsgeldgruppe III | 48.840,00 € |
Gestellungsgeldgruppe IV | 41.640,00 € |
2 Die am 19. November 2018 von der Vollversammlung beschlossene und mit Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg (ABl. Nr. 27 vom 21. Dezember 2018, S. 367) veröffentlichte Reduzierung des geforderten Sprachniveaus ausländischer Ordensangehöriger gilt weiterhin.
3 Für ausländische Ordensangehörige gilt ein Abschlag von 30 % des Gestellungsgeldes, solange in der Gestellungsgruppe III nicht Sprachkenntnisse vergleichbar dem Sprachniveau B2, in der Gestellungsgruppe IV nicht Sprachkenntnisse vergleichbar dem Sprachniveau B1 eines Einstufungstests nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachgewiesen werden können. 4 Für die Gestellungsgruppe I + II wird das Sprachniveau C1 beibehalten.
Zuordnungskriterien | Anwendungsbeispiele | |
G I | Ordensangehörige mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (Master) bei entsprechender Verwendung oder vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung bei entsprechender Verwendung |
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G II | Ordensangehörige mit abgeschlossener Hochschulbildung (Bachelor) in entsprechender Verwendung oder vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung bei entsprechender Verwendung |
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G III | Ordensangehörige mit mindestens dreijähriger abgeschlossener Fachausbildung bei entsprechender gehobener Verwendung oder vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung bei entsprechender Verwendung |
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G IV | Sonstige Ordensangehörige |
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