Erzbistum Freiburg
.

Ausführungsbestimmungen zur

Studien- und Prüfungsordnung
Kirchliches Studium –
Angewandte Theologie und Religionspädagogik

vom 3. April 2025

(ABl. 2025, S. 166)

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Präambel

Das Erzbistum Freiburg ermöglicht durch einen Kooperationsvertrag mit der Katholischen Hochschule Freiburg (im Folgenden: KH Freiburg) das Kirchliche Studium – Angewandte Theologie und Religionspädagogik. Es führt zum Abschluss Religionspädagogin/Religionspädagoge – Kirchliches Examen. Grundlage dafür ist eine enge inhaltliche Abstimmung der Curricula des B.A.-Studiengangs Angewandte Theologie der KH Freiburg und des Kirchlichen Studiums – Angewandte Theologie und Religionspädagogik (im Folgenden: Kirchliches Studium) der Fachakademie für Pastoral und Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg (im Folgenden: Fachakademie).
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§ 1
Aufbau des Kirchlichen Studiums

( 1 ) Das Kirchliche Studium gliedert sich in 18 Module. Diese strukturieren die theoretischen Studiensemester, das praktische Studiensemester und die Abschlussarbeit.
( 2 ) Für das Bestehen des Kirchlichen Examens ist eine Mindestzahl von 180 ECTS-Punkten (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System) erforderlich.
( 3 ) Das vierte Studiensemester ist ein praktisches Studiensemester. Schwerpunkt des Praktikums ist die Arbeit in einem pastoralen Raum und im schulischen Religionsunterricht. Das Praktikum endet mit einer Hospitation in einem sozialen Handlungsfeld (3 Blockwochen). Das praktische Studiensemester umfasst mindestens 100 Präsenztage im Umfang tarifüblicher Arbeitszeiten sowie die Teilnahme an bis zu acht Studientagen an der Fachakademie. Versäumte Praxistage sind nachzuholen. Auf Antrag kann die Prüfungskommission Abweichungen von der tarifüblichen Wochenarbeitszeit zulassen, jedoch höchstens 50 v.H. Die Zahl der Präsenztage ist dann entsprechend zu erhöhen.
( 4 ) Das praktische Studiensemester ist zu gleichen Teilen im pastoralen Raum und im schulischen Religionsunterricht zu absolvieren. Es wird begleitet von einer Mentorin bzw. einem Mentor mit religionspädagogischer Kompetenz, in der Regel einer Gemeindereferentin bzw. einem Gemeindereferenten, die bzw. der von einer Diözese beauftragt ist. Die jeweiligen Diözesen organisieren in Kooperation mit der Fachakademie die Praxisbegleitung durch Mentorinnen bzw. Mentoren in eigener Verantwortung.
( 5 ) Zur Zuteilung der Praxisstellen setzen sich die Studierenden mit der Diözese in Verbindung, von der sie eine Studienempfehlung erhalten haben. Die diözesane Ausbildungsleitung berät die Studierende bzw. den Studierenden in Bezug auf die Praktikumsstellen. Die Mentorinnen bzw. Mentoren werden von der entsprechenden Diözese beauftragt, das Praktikum im pastoralen Raum und im schulischen Religionsunterricht zu begleiten.
( 6 ) Das Praktikumskonzept des praktischen Studiensemesters ist von der bzw. dem Studierenden vorzuschlagen und sowohl von der diözesanen Ausbildungsleitung als auch von der Leitung des Kirchlichen Studiums zu genehmigen. Im Zweifelsfall entscheidet die Prüfungskommission.
( 7 ) Die bzw. der Studierende erstellt im Verlauf des praktischen Studiensemesters eine Dokumentation über die Inhalte des Praktikums. Diese ist am Ende des praktischen Studiensemesters von den Praxisstellen bestätigen zu lassen. Ebenfalls am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die jeweilige Praxisstelle einen Tätigkeitsnachweis aus. Der Inhalt des Tätigkeitsnachweises wird in den jeweiligen diözesanen Praxisrichtlinien geregelt. Auf Grundlage der Dokumentation und des Tätigkeitsnachweises entscheidet die Leitung der Fachakademie in Rücksprache mit den jeweiligen Diözesen, ob die bzw. der Studierende das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet hat. Die Prüfungskommission kann beratend hinzugezogen werden. Wird das praktische Studiensemester nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, kann es einmal wiederholt werden.
( 8 ) Aus den nachfolgenden Tabellen sind die für den erfolgreichen Abschluss des Kirchlichen Studiums abzulegenden Prüfungsleistungen zu entnehmen. Die verpflichtenden Studienleistungen berufen sich auf die entsprechende Stelle des Modulhandbuchs des B.A.-Studiengangs Angewandte Theologie.
#

§ 2
Studienstruktur des Kirchlichen Studiums

Semester 1:
Module
Lehrveranstaltungen
ECTS-Punkte
LVS
Prüfungs-leistung
1.
Das Studium
Angewandte
Theologie und
der pastorale
Beruf
1.1 Theologie als Wissenschaft – eine theologische Propädeutik
2
2
Hausarbeit +
1.2 Studienrelevante Schlüsselqualifikationen
1
1
1.3 Einführung in die praktische Theologie und Vorbereitung des Studieneingangsprojekts
5
4
2.
Pastorales und
religions-
pädagogisches
Handeln
2.1 Projektmanagement
1
1
Dokumentation –
2.2 Durchführung des Studieneingangsprojekts
(5 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 1. und 2. Semester)
4
x
3.
Jesus von
Nazareth und die Botschaft vom Reich Gottes
(zwei Sem.)
3.1 Lebenswelt, Entstehung und Theologie: Einleitung in das Neue Testament
3
2
(vgl.
2. Sem.)
3.3 Geschichte des Christentums als Sozial- und Heilsbewegung
3
2
4.
Jüdisch-
christlicher
Gottesglaube
(zwei Sem.)
4.1 Einleitung in das Alte Testament
3
2
(vgl.
2. Sem.)
5.
Wissenschaft und Profession
Soziale Arbeit
5.1 Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
2
1
E-Test@
Home +
5.2 Geschichte, Theorien und Konzepte Sozialer Arbeit
3
2
5.3 Berufsorientierende Seminare (BOS)
3
2
30
19
Semester 2:
Module
Lehrveranstaltungen
ECTS-Punkte
LVS
Prüfungs-leistung
3.
Jesus von
Nazareth und die
Botschaft vom
Reich Gottes
3.2 Die neutestamentliche Evangelienliteratur und der historische Jesus von Nazareth
3
2
Referat +
3.4 Jesus der Christus
3
2
4.
Jüdisch-
christlicher
Gottesglaube
4.2 Der biblische Gottesglaube und das Selbstverständnis Israels als Volk Gottes
3
2
Klausur +
4.3 Das Bekenntnis zum dreifaltigen Gott
2
1
4.4 Sensibilität für das göttliche Geheimnis
1
1
6.
Kirche in
Geschichte und
Gegenwart
6.1 Kirche in Bewegung: Von der Reformation bis zu Kirchenreformen heute
3
2
mündl.
Prüfung +
6.2 Grund, Gestalten und Vollzüge von Kirche
3
2
6.3 Recht in der kirchlichen Arbeit
1
1
7.
Kommunikation und Beratung
(zwei Sem.)
7.1 Pastoralpsychologische Gesprächsführung
2
2
(vgl.
3. Sem.)
8.
Glaubens-
kommunikation und religiöse
Bildung
8.1 Glaubenskommunikation in der Welt von heute
2
1
Präsentation +
8.2 Nachbereitung des Studieneingangsprojekts
1
1
8.3 Didaktik und Methodik der Religionspädagogik
2
2
8.4 Schule als Ort religiöser Bildung
1
1
8.5 Spezifische Seminare zu religionspädagogischen und katechetischen Handlungsfeldern
3
WP 2
30
22
Semester 3:
Module
Lehrveranstaltungen
ECTS-Punkte
LVS
Prüfungs-leistung
7.
Kommunikation und Beratung
7.1 Pastoralpsychologische Gesprächsführung
2
1
Protokoll +
7.2 Einführung in die Religionspsychologie
2
1
9.
Freiheit und
Verantwortung
9.1 Menschenrechte
2
1
Studien-
tagebuch +
9.2 Einführung in die Moraltheologie
2
1
9.3 Ethisches Argumentieren – Vorlesung und Seminare
4
2
9.4 Gesellschaftliche Transformationsprozesse durch Digitalisierung
1
1
9.5 Entwicklung, Bildung und Sozialisation
4
3
10.
Vollzüge des
Glaubens
10.1 Gottes Offenbarung in Schöpfung und Geschichte
2
1
Portfolio +
10.2 Liturgie als Grundvollzug von Glauben und Kirche
3
2
10.3 Von der Exegese zum bibeldidaktischen Arbeiten in Schule und pastoralen Räumen
3
2
11.
Praxis pastoralen
Handelns und
schulischer
Religions-
pädagogik
(zwei Sem.)
11.1 Vorbereitung auf das praktische Studiensemester: Pastorales Handeln und pastoralsoziologische Ansätze
1
1
(vgl.
4. Sem.)
11.2 Ökumenische Verantwortung kirchlicher Praxis
1
1
11.3 Vorbereitung auf das praktische Studiensemester: Handlungskonzepte und Methoden schulischer Religionspädagogik
2
2
11.4 Einführung in das Pastoralmanagement
1
1
30
20
Semester 4:
Module
Lehrveranstaltungen
ECTS-Punkte
LVS
Prüfungs-leistung
11.
Praxis pastoralen
Handelns und
schulischer
Religions-
pädagogik
11.5 Durchführung des praktischen Studiensemesters inkl. Durchführung einer dreiwöchigen Sozialhospitation am Ende des Praxissemesters
25
x
Praxis-
bericht –
11.6 Praxisbegleitung
2
1
11.7 Praxisrelevante Themen und Fragestellungen
2
1
11.8 Supervision
0,5
0,2
11.9 Nachbereitung
0,5
x
30
2,2
Semester 5:
Module
Lehrveranstaltungen
ECTS-Punkte
LVS
Prüfungs-leistung
12.
Gelingendes
christliches Leben
12.1 Philosophische und theologische Anthropologie
2
2
Hausarbeit +
12.2 Lebensfragen – Lebensvollzüge
1
WP 1
12.3 Die Feier der Heilszuwendung Gottes als Feier des Lebens
2
2
13.
Diakonische
Pastoral
13.1 Das soziale und politische Engagement biblischer Theologie
3
2
Protokoll +
13.2 Diakonische Pastoral
3
WP 2
13.3 Seelsorgliche Begleitung – Übungen
1
1
13.4 Spiritualität an den Grenzen des Lebens
1
1
14.
Aktuelle Herausforderungen der pastoralen Praxis
14.1 Sozialraumorientierte Pastoral und Pastoralraumentwicklung
2
2
E-Portfolio +
14.2 Professionalität in Teams und Netzwerken
1
1
14.3 Mediation und Konfliktmanagement
2
1
15.
Die Aktualität der Gottesfrage heute
(zwei Sem.)
15.1 Verantwortliche Gottesrede und Katechese in der Spätmoderne
5
3
(vgl.
6. Sem.)
15.2 Homiletik
4
2
15.3 Ästhetik und Formen liturgischen Feierns
2
1
18.
Abschlussarbeit
18.1 Anlage einer Abschlussarbeit
1
1
30
22
Semester 6:
Module
Lehrveranstaltungen
ECTS-Punkte
LVS
Prüfungs-leistung
15.
Die Aktualität der Gottesfrage heute
(zwei Sem.)
15.4 Christliche Weisheit und berufliche Spiritualität
2
1
MSPL +
15.5 Christliche Sozialethik
2
1
16.
Schöpfung und
Vollendung
16.1 Biblische Vorstellungen von Schöpfung und Vollendung
2
1
mündl.
Prüfung +
16.2 Paulinische Theologie
3
2
16.3 Der Mensch im Spannungsfeld von Endlichkeit und Unendlichkeit
3
2
17.
Interkultureller und interreligiöser Dialog
17.1 Studienwoche interkulturelle und interreligiöse Theologie
4
1
Referat +
17.2 Interkulturelles und interreligiöses Lernen in multikultureller und multireligiöser Gesellschaft
2
1
18.
Abschlussarbeit
18.2 Konzeption und Erstellung einer Abschlussarbeit
12
x
Abschluss-
prüfung +
30
9
#

§ 3
Abkürzungsverzeichnis

Prüfung
Abkürzung
Erläuterung
Abschlussprüfung
Wissenschaftliche Abschlussarbeit und Kolloquium.
Dokumentation
Dok
Schriftlicher Bericht über die Praxisstelle(n), Dokumentation der eigenen Tätigkeiten und Reflexion der eigenen Stärken und Entwicklungsaufgaben.
E-Portfolio
Das Portfolio (s.u.) wird digital eingereicht.
E-Test@Home
Diese Prüfungsform findet innerhalb eines fest definierten Zeitrahmens am heimischen Laptop/PC statt. Die Bearbeitung erfolgt für alle Studierenden zur gleichen Zeit (synchron) und wird als ILIAS-Objekt „Test“ umgesetzt, das aus verschiedenen Frageformaten bestehen kann (z. B. Single Choice, Multiple Choice, Lückentext, Datei hochladen u. a.). Es besteht die Möglichkeit, Literatur und andere Quellen zu nutzen (Open Book).
Hausarbeit
HA
Schriftliche Bearbeitung einer komplexen Fragestellung nach Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens.
Klausur
KL
Schriftliche Beantwortung der Fragestellungen.
Modulspezifische Prüfungsleistung
MSPL
Die Form der Prüfungsleistung entspricht dem Kompetenzerwerb. Zu Beginn der Lehrveranstaltung konkretisiert die Dozentin bzw. der Dozent die erwarteten Leistungen und die Form des Nachweises, die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sind.
Mündliche Prüfung
MP
Kompetenznachweis durch ein Prüfungsgespräch oder das Handeln in einer realen Anwendungssituation.
Praxisbericht
PB
Bericht über Verlauf und Inhalte des Praktikums, eigene Reflexion und Schwerpunktsetzung mit Einbezug relevanter Literatur.
Portfolio
Port
Durch die Studierenden zusammengestellte Sammlung eigener Arbeiten und von themenbezogenen Dokumenten, die den eigenen Lernfortschritt dokumentieren.
Präsentation
Präs
Wissenschaftliche Aufarbeitung eines Themas in Form einer mündlichen, veranschaulichenden Darstellung.
Protokoll
Prot
Die Beobachtung einer Situation/eines Ablaufs und deren/dessen Dokumentation und Reflexion.
Referat
Ref
Vortrag über ein selbst gewähltes oder vorgegebenes Thema, i.d.R. mit Visualisierung (z.B. Powerpoint-Präsentation) und Abgabe schriftlicher Dokumente
Studientagebuch
Schriftliche Darstellung und Reflexion der Inhalte und Diskussionen zu unterschiedlichen Themen aus Vorlesung und/oder Seminar
+
benotet
-
unbenotet
#

§ 4
Gewichtung der Fachnoten

Modul
ECTS-Punkte
Prüfungsleistung der Module
Gewichtung der Fachnoten
Modul 1
8
HA +
6 %
Modul 2
5
Dok -
-
Modul 3
12
Ref +
8 %
Modul 4
9
KL +
6 %
Modul 5
8
E-Test@Home +
6 %
Modul 6
7
MP +
5 %
Modul 7
6
Prot +
4 %
Modul 8
9
Präs +
6 %
Modul 9
13
Studientagebuch +
9 %
Modul 10
8
Port +
6 %
Modul 11 (M 12 B.A.)
35
Praxisbericht -
-
Modul 12 (M 13 B.A.)
5
HA +
4 %
Modul 13 (M 14 B.A.)
8
Prot +
6 %
Modul 14 (M 15 B.A.)
5
E-Portfolio +
4 %
Modul 15 (M 20 B.A.)
15
MSPL +
11 %
Modul 16 (M 18 B.A.)
8
MP +
6 %
Modul 17 (M 21 B.A.)
6
Referat +
4 %
Modul 18
13
Abschlussprüfung +
9 %
180
100 %
#

§ 5
Übergangsbestimmungen

Bereits vor dem 6. Mai 2024 für das Kirchliche Studium – Angewandte Theologie und Religionspädagogik zugelassene Studierende können ihr Studium nach den Ausführungsbestimmungen Studien- und Prüfungsordnung Angewandte Theologie und Religionspädagogik vom 21. September 2018 (ABl. S. 335) bis spätestens 31. Dezember 2027 (Ausschlussfrist) abschließen.
#

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Ausführungsbestimmungen treten am 7. Mai 2025 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig treten die Ausführungsbestimmungen Studien- und Prüfungsordnung Angewandte Theologie und Religionspädagogik vom 21. September 2018 (ABl. S. 335) außer Kraft.