Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 7 der Allgemeinen Vergabeordnung der Erzdiözese Freiburg

Referat Vergabe- und Beschaffungsmanagement
(J. Schopp)

Stand: 04.11.2025

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Zu § 7 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2:

Die Kosten im Vergleich zur Beschaffung über den Rahmenvertrag sind dann angemessen, wenn die Brutto-Kosten der Beschaffung über den Rahmenvertrag gemäß folgender Tabelle nicht überschritten werden:
Brutto-Wert der Beschaffung über den Rahmenvertrag:
Noch angemessene Überschreitung bei lokaler Beschaffung:
bis 100,00 Euro
20 Prozent
von 100,00 bis 2.000,00 Euro
15 Prozent
von 2.000,00 bis 10.000,00 Euro
10 Prozent
von mehr als 10.000,00 Euro
5 Prozent

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