Erzbistum Freiburg
.Referat Vergabe- und Beschaffungsmanagement
Erläuterungen zu § 7 der Allgemeinen Vergabeordnung der Erzdiözese Freiburg
Referat Vergabe- und Beschaffungsmanagement
(J. Schopp)
Stand: 04.11.2025
####Zu § 7 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2:
Die Kosten im Vergleich zur Beschaffung über den Rahmenvertrag sind dann angemessen, wenn die Brutto-Kosten der Beschaffung über den Rahmenvertrag gemäß folgender Tabelle nicht überschritten werden:
Brutto-Wert der Beschaffung über den Rahmenvertrag: | Noch angemessene Überschreitung bei lokaler Beschaffung: |
| bis 100,00 Euro | 20 Prozent |
von 100,00 bis 2.000,00 Euro | 15 Prozent |
von 2.000,00 bis 10.000,00 Euro | 10 Prozent |
von mehr als 10.000,00 Euro | 5 Prozent |