Erzbistum Freiburg
.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Geltungszeitraum von: 01.10.2014
Geltungszeitraum bis: 04.11.2025
Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für die Aktion Dreikönigsingen
vom 25. September 2014
####§ 1
Ursprung der Aktion
1Die „Aktion Dreikönigssingen“, nachstehend Aktion genannt, wurde 1958 vom Päpstlichen Missionswerk der Kinder (Kindermissionswerk „Die Sternsinger“) ins Leben gerufen.
2Damals wurden die katholischen Pfarreien in der Bundesrepublik gebeten, den alten Brauch des Sternsingens zu erneuern und die dabei gesammelten Gaben für die Kinder in Asien, Ozeanien, Afrika und Lateinamerika zur Verfügung zu stellen.
3Im Jahre 1961 trat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) der Aktion bei.
4Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat im Jahre 1968 die Aktion für alle Pfarreien empfohlen.
5Seit 2003 gilt der Gesamtzusammenhang der Aktion Dreikönigssingen (auch die Bezeichnung und das Logo) als urheberrechtlich geschützt.
####§ 2
Ziel der Aktion
1Die Aktion Dreikönigssingen greift einen alten kirchlichen Brauch auf. 2Die Sternsinger stellen sich in den Dienst der Kirche, die am Beginn des Jahres die Weihnachtsbotschaft und Gottes Segen verkündet. 3Das Ziel der Aktion besteht darin, in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Partnern Projekte zu unterstützen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen in Asien, Ozeanien, Afrika, Lateinamerika und (seit 1989) Osteuropa dienen. 4Dieser Dienst umfasst die Verkündigung des Evangeliums, das missionarische Zeugnis und den [...] Einsatz für die weltweite Entwicklung, Gerechtigkeit und Solidarität. 5Die Aktion leistet die dazu notwendige pastorale Bildungsarbeit in unserem Land.
####§ 3
Gremien der Aktion
- 1Die Jahreskonferenz dient der Planung und Auswertung der Aktion. 2In ihr haben die für die Aktion Verantwortlichen aller deutschen (Erz-)Bistümer Sitz und Stimme. 3Mit beratender Stimme nimmt ein Vertreter des Bereichs Weltkirche und Migration des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz an den Sitzungen teil.
- Die Vergabekommission entscheidet über die Verteilung der Projektmittel.
- 1Das Kindermissionswerk und der BDKJ-Bundesvorstand verantworten die Herausgabe der Bildungsmaterialien zur Aktion. 2Sie berufen zu Erarbeitung jährlich eine Redaktionsgruppe.
- Die abschließende Beschlussfassung über Inhalte und zentrale Materialien der jeweiligen Jahresaktion (Beispielland, Plakatmotiv, Leitwort) obliegt der Unterkommission für Missionsfragen (insbesondere Missio) der Deutschen Bischofskonferenz in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz.
§ 4
Erfassung und Verwaltung der Mittel
1Die Sammlung erfolgt ausschließlich für die Aktion Dreikönigssingen. 2Es ist nicht zulässig, weitere Zwecke mit der Sammlung zu verbinden. 3Die Sammelgefäße sind in geeigneter Weise zu sichern (Siegel, Plombe, Schloss o.a.). 4Bei der Öffnung der Sammelgefäße und dem Zählen des Geldes ist das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten. 5Das gesammelte Geld ist zeitnah und ohne Abzüge an das Kindermissionswerk zu überweisen. 6Die in den Pfarreien gesammelten Mittel der Aktion werden vom Kindermissionswerk ordnungsgemäß verwaltet, in der Buchhaltung des Werkes gesondert geführt und durch eine unabhängige Treuhandgesellschaft geprüft.
7Der Präsident des Kindermissionswerkes und der BDKJ-Bundesvorstand legen jährlich einen Rechenschaftsbericht vor:
- der Jahreskonferenz
- der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz
- der Unterkommission für Missionsfragen der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz und
- dem Generalsekretariat des Kindermissionswerkes (Kongregation für die Evangelisierung der Völker)
§ 5
Vergabe der Mittel
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Die Ordnung zur Aktion Dreikönigssingen wurde erstmalig am 25./26. April 1993 durch die Deutsche Bischofskonferenz erlassen.
Sie tritt in dieser Form am 1. Oktober 2014 in Kraft.