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Ökumenische Zusammenarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg: Vorlage Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften und Vereinbarung für die ökumenische Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg

vom 31. Oktober 2017

Inhalt

Einführung
Text der „Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften zwischen Pfarrgemeinden/Kirchengemeinden, Dekanaten und Arbeitsfeldern in der Evangelischen Landeskirche in Baden und Pfarreien/Kirchengemeinden/Seelsorgeeinheiten, Dekanaten und Arbeitsfeldern in der Erzdiözese Freiburg“
Text der „Vereinbarung für die ökumenischen Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg“
Adressen und Dokumente
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Einführung

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Dank für eine lebendige Ökumene

Am 27. Mai 2004 unterzeichneten Erzbischof Dr. Robert Zollitsch für die Erzdiözese Freiburg und Landesbischof Dr. Ulrich Fischer für die Evangelische Landeskirche in Baden eine „Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften zwischen evangelischen Pfarrgemeinden und katholischen Pfarreien“.
Diese Vereinbarung wurde aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“ und deren feierliche Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) vertretenen Kirchen während des ersten ökumenischen Kirchentages in Berlin (2003) gestaltet. Sie regte verbindliche Vereinbarungen zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien der Landeskirche und der Erzdiözese an und empfiehlt „die Einbeziehung von Gemeinden, deren Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden- Württemberg gehören sowie von benachbarten Gemeinden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“. Die einzelnen Vereinbarungen wurden in den beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien durch konkrete Verabredungen mit Leben gefüllt. So wurde das ökumenische Zusammenleben vor Ort bereichert. Bis Ende 2016 wurden 110 Rahmenvereinbarungen unterzeichnet.
Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung 2004 und die große Zahl der nachfolgenden lokalen Vereinbarungen machen deutlich, wie viel selbstverständliche und lebendige Ökumene in den letzten Jahrzehnten auf der Ebene der Kirchenleitungen und insbesondere auf der Ebene der Kirchengemeinden und Pfarreien gewachsen ist. Dafür sind wir dankbar.
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Neue Herausforderungen

Trotz der gewachsenen lebendigen Ökumene zeichnen sich gut 15 Jahre nach Verabschiedung der Charta Oecumenica auch neue Herausforderungen ab:
  • Unsere Gesellschaft wird pluralistischer und säkularer. Das fordert gemeinsame ökumenisch-missionarische Anstrengungen bei der Vermittlung des Evangeliums.
  • Globale Herausforderungen wie Migration, Klimawandel, Digitalisierung, Strukturwandel in den Regionen und weitere politische und ethische Fragen fordern ein gemeinsames öffentliches Zeugnis der christlichen Kirchen und ökumenische Fortschritte.
  • Strukturelle Veränderungen in Erzdiözese und Landeskirche (Gemeindefusionen, Seelsorgeeinheiten) und ein Rückgang der finanziellen und der personellen Ressourcen sowie die demographischen Veränderungen stellen mancherorts gewachsene Strukturen ökumenischer Zusammenarbeit in Frage. Vor einigen Jahren geschlossene ökumenische Vereinbarungen passen nicht mehr auf neue Strukturen, Gebiete sind nicht mehr deckungsgleich. Vielfach werden Möglichkeiten für ökumenische Vereinbarungen für größere Zusammenhänge (Dekanate, Arbeitsfelder) nachgefragt.
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Neue Chancen

Sowohl langer Atem als auch ökumenische Leidenschaft sind gefragt, um inzwischen Selbstverständliches zu bewahren und neue Schritte zu wagen. 50 Jahre nach dem 2. Vatikanischen Konzil und 500 Jahre nach Luthers Thesenanschlag begreifen wir die beschriebenen Herausforderungen als Chance, die von uns eine noch stärkere Zusammenarbeit und gemeinsames Zeugnis erfordern.
Dabei suchen wir auch die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedskirchen der ACK bzw. den Dialog innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und die Zusammenarbeit mit den „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“ und den „muttersprachlichen Gemeinden“.
Deshalb legen wir eine aktualisierte Form der Rahmenvereinbarung vor, die auf der Grundlage des Textes von 2004 die ökumenische Entwicklung einbezieht und einen Rahmen für Vereinbarungen auf den unterschiedlichen Ebenen der Erzdiözese und der Landeskirche bietet: zwischen Pfarrgemeinden, Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten, zwischen Dekanaten und zwischen den verschiedenen Arbeitsfeldern, die auf der Ebene der Erzdiözese bzw. der Landeskirche verantwortet werden.
Die konkreten Verabredungen der Beteiligten werden den vereinbarten Rahmen mit Leben füllen und die ökumenische Zusammenarbeit zwischen unseren Kirchen nachhaltig stärken
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Empfehlungen für

a) die Ökumene vor Ort:
Wir sind dankbar für die gewachsene Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden vor Ort auf Grundlage der ökumenischen Rahmenvereinbarung und wollen dieses Engagement weiter unterstützen.
Wir ermutigen dazu, die getroffenen Vereinbarungen in den in den letzten Jahren verabredeten Strukturen weiter zu entwickeln. Vielfach wird es nötig sein, auch in diesen neuen Strukturen und mit neu zusammengesetzten Gremien verbindliche Formen der Begegnung, des Informationsaustausches und der Absprachen zur konkreten Zusammenarbeit zu vereinbaren.
Wo es möglich ist, sollen andere ACK Mitgliedskirchen vor Ort in den Prozess der Überarbeitung einbezogen werden. Ebenso sollten auch „muttersprachliche Gemeinden“ und „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“, die die theologischen Grundlagen der Vereinbarung teilen, einbezogen werden.
b) die Ökumene in der Region:
Wir ermutigen dazu, Rahmenvereinbarungen auch auf der mittleren Ebene zwischen Dekanaten abzuschließen, insbesondere dort, wo die regionalen Grenzen übereinstimmen. Dabei wird die Art der Ausgestaltung sich lokal unterscheiden – insbesondere zwischen Stadt- und Landbezirken. Eine gute Einbindung der jeweiligen lokalen ACK ist wichtig.
c) die Ökumene in Baden:
Wir bekräftigen im Geist der Charta Oecumenica und der ökumenischen Partnerschaft die bestehende Zusammenarbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern auf der Ebene der Erzdiözese und der Landeskirche und nehmen weitere Schritte zu mehr Zusammenarbeit angesichts der neuen Herausforderungen in den Blick. Unsere gewachsene Zusammenarbeit und gemeinsamen Vorhaben verabreden wir ebenfalls auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Zu den einzelnen Themen der Rahmenvereinbarung (in den Abschnitten 2 bis 5) sollen konkrete Vereinbarungen der Partner festgehalten werden. Diese können sowohl bereits Bewährtes bekräftigen als auch neue Zusammenarbeit ausloten.
Die drei folgenden Halbsätze sind ein Beispiel für eine Gliederung der konkreten Vereinbarungen:
  • Wir bestätigen ….
  • Wir verabreden Kooperation bei…
  • Wir erproben die Möglichkeit zur Kooperation …
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Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften
zwischen Pfarrgemeinden/Kirchengemeinden,
Dekanaten und Arbeitsfeldern
in der Evangelischen Landeskirche in Baden
und
Pfarreien/Seelsorgeeinheiten,
Dekanaten und
Arbeitsfeldern
in der Erzdiözese Freiburg

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Vorwort

Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“.
Sie will die ökumenische Zusammenarbeit auf allen Ebenen unserer Kirche fördern, stärken und einen verbindlichen Maßstab setzen.
Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der Beteiligten, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.
Für die Erzdiözese Freiburg
Für die Evangelische Landeskirche in Baden
Erzbischof
Stephan Burger
Landesbischof
Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh
Freiburg im Breisgau/Karlsruhe
31. Oktober 2017
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Präambel

  • Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,
  • getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21),
  • im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,
  • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,
  • in Erinnerung an die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 19991#,
  • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung2#,
  • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003,
  • im Blick auf die gemeinsam mit neun anderen Mitgliedskirchen der ACK in Magdeburg 2007 unterzeichnete wechselseitige Anerkennung der Taufe,
  • gemeinsam verpflichtet auf die Prinzipien und Empfehlungen des u.a. vom päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog und dem Ökumenischen Rat der Kirchen unterzeichneten Dokuments „Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt“,
  • ermutigt durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit
verpflichten sich
Bitte hier den Vereinbarungspartner eingeben.
in der Evangelischen Landeskirche in Baden
und
Bitte hier den Vereinbarungspartner eingeben.
in der Erzdiözese Freiburg
Hier klicken, um vor Ort ggf. weitere Vereinbarungspartner einzufügen.3#
zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft
und unterzeichnen folgende Vereinbarung:
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1. Grundsatz

Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in der Erzdiözese Freiburg und in der Evangelischen Landeskirche in Baden in unseren Gemeinden, Dekanaten, Verbänden, Diensten und Werken.
Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen.4#
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2. Gottesdienstliches und geistliches Leben, theologisches Gespräch

Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ für die christliche Einheit, füreinander, miteinander und gemeinsam für andere zu beten.5#
An folgenden Feiertagen bzw. zu folgenden Anlässen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemeinsam Gottesdienst feiern:
Geben Sie hier Ihren Text ein.
Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, suchen wir das Gespräch und erörtern alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen.6#
Anlässe und Formen des ökumenisch-theologischen Gesprächs auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft sind für uns z.B.:
Geben Sie hier Ihren Text ein.
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3. Pastorales Zusammenwirken „nach innen“

Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Kirchen auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.7#
Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben.
Wir verpflichten uns, die gemeinsame Trauung konfessionsverbindender Ehepartner den Ehepaaren/Brautpaaren anzuraten und gemeinsam vorzunehmen (Formular C).
Wir wollen als evangelische und katholische Gemeinden/Dekanate/Arbeitsfelder gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge.8# Daher verpflichten wir uns, uns in den nachfolgend aufgezählten Arbeitsbereichen gegenseitig zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln.
Geben Sie hier Ihren Text ein.
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4. Zusammenwirken „nach außen“: Kirche in der Öffentlichkeit, Diakonie, interreligiöses Gespräch

Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.9#
Mit den Grundsätzen der Charta Oecumenica verpflichten wir uns zum Einsatz für Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung, Versöhnung und Frieden in unserer Gesellschaft und weltweit. Wir setzen uns ein für den Schutz von Minderheiten und gegen jede Form von Antisemitismus oder Rassismus.10#
Wir nehmen die interreligiösen Impulse der Charta Oecumenica auf und verpflichten uns, „allen Formen von Antisemitismus und Antijudaismus in Kirche und Gesellschaft entgegenzutreten“ und „auf allen Ebenen den Dialog mit unseren jüdischen Geschwistern zu suchen und zu intensivieren“11# sowie „den Muslimen mit Wertschätzung zu begegnen“ und „bei gemeinsamen Anliegen mit Muslimen zusammenzuarbeiten“12#.
Daher verpflichten wir uns, uns in den nachfolgend aufgezählten Arbeitsbereichen gegenseitig zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln:
Geben Sie hier Ihren Text ein.
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5. Ökumene in veränderten Strukturen

Ökumene braucht verbindliche Formen der Begegnung, des Informationsaustauschs und der Absprachen hinsichtlich der konkreten Zusammenarbeit. Ökumene braucht Kontinuität, aus der Vertrauen wachsen kann.
Angesichts unterschiedlicher Strukturen in unseren Kirchen, in denen Bezugsgrößen wie Pfarrgemeinde und Kirchengemeinde, Seelsorgeeinheit, Bezirk und Dekanat, aber auch der Zuschnitt von Arbeitsbereichen nicht immer deckungsgleich sind, vereinbaren wir für die ökumenische Zusammenarbeit folgende Formen und Zuständigkeiten:
Geben Sie hier Ihren Text ein.
Unsere Vereinbarung ist offen für die verbindliche Zusammenarbeit mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Vereinbarung ist Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg ist oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist.13#
Abschluss
Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.14#
Bitte hier den Ort eingeben., den Bitte hier ein Datum eingeben.
Unterschriften und Funktionen der Vereinbarungspartner
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Kenntnisnahme der Erzdiözese
Kenntnisnahme des Evangelischen Oberkirchenrates
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Vereinbarung für die ökumenische Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg

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Vorwort

Diese Vereinbarung versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“.
Sie will die ökumenische Zusammenarbeit auf allen Ebenen unserer Kirche fördern, stärken und einen verbindlichen Maßstab setzen.
Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der Beteiligten, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.
Für die Erzdiözese Freiburg
Für die Evangelische Landeskirche in Baden
Erzbischof
Stephan Burger
Landesbischof
Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh
Freiburg im Breisgau/Karlsruhe
31. Oktober 2017
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Präambel

  • Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,
  • getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21),
  • im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,
  • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,
  • in Erinnerung an die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 199915#
  • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung16#,
  • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003,
  • im Blick auf die gemeinsam mit neun anderen Mitgliedskirchen der ACK in Magdeburg 2007 unterzeichnete wechselseitige Anerkennung der Taufe,
  • gemeinsam verpflichtet auf die Prinzipien und Empfehlungen des u.a. vom päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog und dem Ökumenischen Rat der Kirchen unterzeichneten Dokuments „Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt“,
  • ermutigt durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit
verpflichten sich
die Evangelische Landeskirche in Baden und die Erzdiözese Freiburg
zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft
und unterzeichnen für die Zusammenarbeit folgende Vereinbarung:
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1. Grundsatz

Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in der Erzdiözese Freiburg und in der Evangelischen Landeskirche in Baden in unseren Gemeinden, Dekanaten, Verbänden, Diensten und Werken.
Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen.17#
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2. Gottesdienstliches und geistliches Leben, theologisches Gespräch

Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ für die christliche Einheit, füreinander, miteinander und gemeinsam für andere zu beten.18#
An folgenden Feiertagen bzw. zu folgenden Anlässen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemeinsam Gottesdienst feiern:
  • im Zusammenhang mit der Gebetswoche für die Einheit der Christen,
  • im Rahmen der Woche für das Leben.
  • Wir beteiligen uns an den zentralen Gottesdiensten, die unter der Federführung der ACK Baden-Württemberg zur Friedendekade und zum Tag der Schöpfung vorbereitet werden.
  • Bei aktuellen Anlässen mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit feiern wir gemeinsam überregionale ökumenische Gottesdienste.
  • Wir erheben gemeinsam die Stimme für verfolgte und bedrängte Christen und die Religionsfreiheit weltweit und rufen ökumenisch zum Gebet in der Passions- bzw. Fastenzeit auf.
Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, suchen wir das Gespräch und erörtern alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen.19#
Anlässe und Formen des ökumenisch-theologischen Gesprächs auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft sind für uns z.B.:
  • die jährlichen Treffen zwischen der Kurienkonferenz und dem Kollegium,
  • das Erscheinen wichtiger ökumenischer Dokumente, zum Beispiel Dokumente der Kommission für „Glaube und Kirchenverfassung“ oder der „Gemeinsamen Arbeitsgruppe der Römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen“,
  • die Begegnungen von Landessynode und Diözesanrat,
  • gemeinsame Akademietagungen zu ökumenischen Grundsatzfragen,
  • Begegnungen zwischen Ausbildungsgruppen z.B. im Predigerseminar und Priesterseminar.
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3. Pastorales Zusammenwirken „nach innen“

Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Kirchen auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.20#
Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben.21#
Wir verpflichten uns, die gemeinsame Trauung konfessionsverbindender Ehepartner den Ehepaaren/Brautpaaren anzuraten und gemeinsam vorzunehmen (Formular C).
Wir wollen als evangelische und katholische Kirchen gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge.22# Daher verpflichten wir uns, uns in den nachfolgend aufgezählten Arbeitsbereichen gegenseitig zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln und - soweit noch nicht geschehen – „Rahmenvereinbarungen“ für die konkrete Zusammenarbeit in den jeweiligen Handlungsfeldern zu erarbeiten.
Dies gilt insbesondere für die folgenden Arbeitsbereiche, die auf Ebene der Evangelischen Landeskirche in Baden (nachfolgend Landeskirche) bzw. der Erzdiözese Freiburg (nachfolgend Erzdiözese) koordiniert werden:
Seelsorge, geistliche Begleitung, Kirchenmusik
  • In den Gemeinden werden Seelsorge- und Besuchsdienste zur seelsorglichen Begleitung von Menschen zu Hause, in Kliniken, Altenheimen, Hospizen, Flüchtlingsheimen zum Teil schon ökumenisch aufgebaut. Wir ermutigen dazu, diese Arbeit ökumenisch weiterzuentwickeln.
  • Die Ev. Krankenhausseelsorge und die Katholische Klinikseelsorge arbeiten an vielen Orten ökumenisch zusammen und haben eine Vereinbarung zur ökumenischen Zusammenarbeit geschlossen, aufgrund derer lokal erste ökumenische Vereinbarungen entwickelt werden. Wir ermutigen dazu, dies für die Klinikseelsorge und die Kur- und Rehaseelsorge weiterzuentwickeln.
  • Gottesdienste in stationären Altenpflegeeinrichtungen werden in der Regel in Absprache und im Wechsel der Konfessionen abgehalten. Die Grundqualifikation „Altenheimseelsorge“ der Landeskirche ist offen für alle Konfessionen.
  • Die Kirchliche ambulante Hospizarbeit ist von jeher und fast durchgehend ökumenisch. Dies gilt für die Organisation wie für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Die ambulanten Hospizgruppen und stationären Hospize, die von einer Konfession getragen werden, sind ebenfalls konfessionell offen.
  • Für die ökumenische Telefonseelsorge in Baden übernehmen Erzdiözese und Landeskirche bereits gemeinsame finanzielle und organisatorische Verantwortung. Eine Grundlagenvereinbarung wird erarbeitet.
  • Evangelischen und katholischen Gefängnisseelsorger und -seelsorgerinnen arbeiten ökumenisch zusammen.
  • Im Bereich der Notfall-, der Polizei- und der Krankenhausseelsorge arbeiten die vier Kirchen in Baden-Württemberg („4K“23#) in ökumenischen Landesarbeitsgemeinschaften zusammen. Die Notfallseelsorge ist an manchen Orten ökumenisch organisiert und getragen.
  • Das Zentrum für Seelsorge der Landeskirche kooperiert mit den Fortbildungseinrichtungen der Erzdiözese bei der Durchführung von Kursen für Haupt- und Ehrenamtliche.
  • Die Fachstelle Geistliches Leben der Landeskirche kooperiert mit dem Geistlichen Zentrum St. Peter. Es werden ökumenische Exerzitien angeboten. Im Ausbildungskurs „Geistliche Begleitung“ in St. Peter sind regelmäßig Teilnehmende aus der Landeskirche dabei. Gegenseitige Einladungen zu Fachtagen im Bereich „Geistliche Begleitung“ und gemeinsame Tagungen werden angestrebt. Exerzitien im Alltag werden in ökumenischer Offenheit und oft auch mit ökumenischen Teams in den Gemeinden angeboten.
  • Für die Ausbildung ehren- und nebenamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wird eine engere Zusammenarbeit angestrebt; die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist gewährleistet. Im Einzelfall können hauptamtliche Kirchenmusikstellen in ökumenischer Trägerschaft eingerichtet werden.
  • Die „Missionarischen Dienste“ der Landeskirche und das Referat „Missionarische Pastoral“ im Seelsorgeamt der Erzdiözese streben ökumenische Zusammenarbeit an.
Katechese, Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit
  • Im Bildungsbereich besteht in vielen Arbeitsbereichen eine sehr enge Kooperation, häufig als ökumenische Zusammenarbeit in Baden-Württemberg („4K“). Dies wird z.B. deutlich in der „Interkonfessionellen Schulreferentenkonferenz“ und der „4K-Konferenz“ für Kindergartenfragen. Die Religionspädagogischen Institute ptz, RPI und IRP arbeiten eng in den Bereichen Bildungsplan und Erstellung von Curricula zusammen. Die enge Kooperation im schulischen Religionsunterricht findet einen besonderen Ausdruck in der Vereinbarung „Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen“ vom 1. März 2005, deren verbindlicher Rahmen im Jahr 2015 überarbeitet und für die Sekundarstufe I ausgeweitet wurde. Die Fortbildungen in diesem Bereich werden gemeinsam durchgeführt. Eine breit angelegte Reihe von gemeinsam verantworteten Arbeitshilfen zum neuen Bildungsplan wird gerade erstellt.
  • Die Jugendpastoral und die Verbände im Bund der katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese und das Evangelische Kinder- und Jugendwerk der Landeskirche (EKJB) mit seinen Verbänden arbeiten ökumenisch auf verschiedenen Ebenen zusammen. Beispielhaft sind das ökumenische Mahnmalprojekt, der jährliche ökumenische Aussendungsgottesdienst der Pfadfinderinnen und Pfadfinder für das Friedenslicht aus Bethlehem und der ökumenische Arbeitskreis „Jugendarbeit und Schule“ mit seinem Schülermentorenprogramm „Soziale Verantwortung lernen“ (für Baden-Württemberg). Außerdem finden regelmäßige Austauschtreffen der beiden Ämter statt.
  • Die Hochschulseelsorge hat ein ökumenisches Forum in der „Ökumenischen Landesarbeitsgemeinschaft Hochschulseelsorge Baden-Württemberg“ und veranstaltet gemeinsame Tagungen.
  • Die Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung und die Diözesanarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V. arbeiten ökumenisch in der „Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung“ zusammen. Auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen gibt es vielfältige ökumenische Kooperation, gemeinsame Programme und ökumenische Bildungszentren wie „Sanctclara“ in Mannheim.
  • Die Evangelischen Frauen in Baden und das Frauenreferat im Erzbischöflichen Seelsorgeamt arbeiten vielfältig ökumenisch zusammen, z.B. bei Segensgottesdiensten für Schwangere, bei Frauenmahlen und bei ökumenischen Fachtagen zu aktuellen Themen der Frauenarbeit.
  • Die Weltgebetstagsarbeit wird ökumenisch verantwortet. Eine Grundlagenvereinbarung regelt sowohl das Organisatorische wie auch das Finanzielle zwischen den Evangelischen Frauen in Baden, dem Frauenreferat im Erzbischöflichen Seelsorgeamt und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands in der Erzdiözese Freiburg.
  • Die Referenten für Männerarbeit in Erzdiözese und Landeskirche arbeiten bei Männertagen sowie Multiplikatorenfortbildungen zusammen und erproben derzeit die Möglichkeiten der Kooperation in einem angedachten Männernetz Südwest.
  • Zwischen dem Referat Ehrenamt und Engagementförderung im Erzbischöflichen Ordinariat und der Fachstelle Ehrenamt der Landeskirche findet ein regelmäßiger inhaltlicher Austausch statt.
  • Im Bereich der Tourismusarbeit und Urlaubsseelsorge gibt es vielfältige ökumenische Angebote in Gemeinden und Regionen. Landeskirche und Erzdiözese haben einen gemeinsamen "Arbeitskreis (AK) Tourismus und Kirche". Auf Ebene der vier Kirchen werden regelmäßige Fachtage und Studientage veranstaltet sowie ein gemeinsamer Stand auf der CMT betrieben
  • Das Behindertenreferat des erzbischöflichen Seelsorgeamts und die Projektstelle „Inklusion“ der Landeskirche arbeiten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und planen ökumenische Zusammenarbeit im Bereich der Blinden und Sehbehindertenseelsorge.
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4. Zusammenwirken „nach außen“: Kirche in der Öffentlichkeit, Diakonie, interreligiöses Gespräch

Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.24#
Mit den Grundsätzen der Charta Oecumenica verpflichten wir uns zum Einsatz für Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung, Versöhnung und Frieden in unserer Gesellschaft und weltweit. Wir setzen uns ein für den Schutz von Minderheiten und gegen jede Form von Antisemitismus oder Rassismus.25#
Wir nehmen die interreligiösen Impulse der Charta Oecumenica auf und verpflichten uns, „allen Formen von Antisemitismus und Antijudaismus in Kirche und Gesellschaft entgegenzutreten“ und „auf allen Ebenen den Dialog mit unseren jüdischen Geschwistern zu suchen und zu intensivieren“26# sowie „den Muslimen mit Wertschätzung zu begegnen“ und „bei gemeinsamen Anliegen mit Muslimen zusammenzuarbeiten“27#.
Daher verpflichten wir uns, uns in den nachfolgend aufgezählten Arbeitsbereichen gegenseitig zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln und – soweit noch nicht geschehen - in der nächsten Zeit Rahmenvereinbarungen für die konkrete Zusammenarbeit in den jeweiligen Handlungsfeldern zu erarbeiten:
  • Diakonie und Caritas wirken wie in der Charta Oecumenica Socialis am 1.2.2017 erneut vereinbart zusammen.28#
  • Die „Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen“ ist in der gleichnamigen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart festgelegt, deren verbindlicher Rahmen im Jahr 2015 überarbeitet und für die Sekundarstufe I ausgeweitet wurde.
  • Erzdiözese, Landeskirche, Caritas und Diakonie arbeiten angesichts der großen Herausforderung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen möglichst eng und in guter Abstimmung zusammen.
  • Kirchliche Anliegen und Interessen bringen Erzdiözese und Landeskirche in enger ökumenischer Abstimmung bei der Landesregierung vor. Diese Abstimmungen erfolgen in bewährter ökumenischer Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier-Kirchen- Konferenzen“ der unterschiedlichen Fachreferate (z.B. Finanzen, Bildung, Recht) und durch die Beauftragten bei der Landesregierung.
  • Die Akademien arbeiten ökumenisch zusammen in der „Landesarbeitsgemeinschaft der kirchlichen Akademien“, in der die vier kirchlichen Akademien in Baden- Württemberg vertreten sind. Es gibt regelmäßig Kooperationstagungen der Evangelischen Akademie Baden und der Katholischen Akademie der Erzdiözese zu Themen öffentlicher Ethik.
  • Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA), das Referat Arbeitnehmerpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt Freiburg und der Fachbereich Kirche und Wirtschaft bieten Dialog- und Beratungsangebote, die in ökumenischer Offenheit angeboten und aufeinander abgestimmt werden. Besonders wichtig ist das gemeinsame Engagement in der baden-württembergischen Allianz für den freien Sonntag. Die Evangelische Arbeitnehmerschaft Baden (ean), die Katholische Arbeitnehmerbewegung und das Kolpingwerk kooperieren in der Begleitung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Baden, insbesondere durch die gemeinsame Beteiligung an den Sozialwahlen. Zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai werden jährlich regionale ökumenische Gottesdienste gefeiert.
  • Die Katholische Landvolkbewegung (KLB) der Erzdiözese und der Kirchliche Dienst Land (KDL) der Landeskirche arbeiten auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Familienberatung sehr eng zusammen. Die landwirtschaftlichen Betriebs- und Haushaltsdienste in Nord- und Südbaden sowie die Ländliche Heimvolkshochschule Nordbaden in Mosbach-Neckarelz werden in ökumenischer Trägerschaft geführt. Beide Einrichtungen treten gemeinsam bei der jährlichen Erntedankaktion im Europa Park Rust und der Internationalen Grünen Woche in Berlin auf.
  • Im Rahmen des ökumenischen Foyers „Kirche und Recht“ suchen Landeskirche und Erzdiözese gemeinsam den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der in Karlsruhe angesiedelten Bundesgerichte über gesellschaftliche Fragen.
  • Für die Süddeutschen Hospiztage sowie die Hospiz- und Palliativkongresse Baden-Württemberg besteht eine ökumenische Kooperation der Akademien.
  • Die Fachstellen im Bereich „globale Verantwortung“ und „nachhaltige Entwicklung“ arbeiten ökumenisch in der Koordination des „Entwicklungspolitischen Strategietags der Kirchen in Baden-Württemberg“ und im Bündnis für Klimagerechtigkeit zusammen. Öffentliche Stellungnahmen zu den Themen Gerechtigkeit, Frieden, Klimagerechtigkeit, Schöpfung und Menschenrechte sollen möglichst häufig gemeinsam abgegeben werden.
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5. Ökumene in veränderten Strukturen

Ökumene braucht verbindliche Formen der Begegnung, des Informationsaustauschs und der Absprachen hinsichtlich der konkreten Zusammenarbeit. Ökumene braucht Kontinuität, aus der Vertrauen wachsen kann.
Angesichts unterschiedlicher und sich verändernder Strukturen in unseren Kirchen vereinbaren wir für die ökumenische Zusammenarbeit folgende Formen und Zuständigkeiten:
  • Die veränderten Strukturen vor Ort nehmen wir auch als ökumenische Chance wahr und erproben ökumenische Zusammenarbeit in neuen Stadtteilen und ökumenische Lösungen im Umgang mit kirchlichen Gebäuden.
  • Wir vereinbaren, die regelmäßigen Treffen zwischen Kurienkonferenz und Kollegium fortzusetzen.
  • Wir setzen die bewährte Zusammenarbeit mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart fort und arbeiten aktiv in der ACK Baden-Württemberg mit.
  • Wir tragen dafür Sorge, dass die verschiedenen oben genannten Arbeitsfelder auf landeskirchlicher bzw. diözesaner Ebene eine ökumenische Vereinbarung für ihr Arbeitsfeld entwickeln.
  • Wir werten diese Vereinbarung in regelmäßigen Abständen aus und schreiben sie fort.
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Abschluss

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.29#

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1 ↑ Unterzeichnet am 31.10.1999 vom Lutherischen Weltbund (LWB) und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der christlichen Einheit, Beitritt der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen am 5.7.2017
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2 ↑ Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, Freiburg/Karlsruhe 1999
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3 ↑ Siehe Erläuterung S. 2, Empfehlung a) + b)
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4 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 4
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5 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 5
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6 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 6
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7 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 3
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8 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 2
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9 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 2
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10 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 8 und 9
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11 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 10
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12 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 11
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13 ↑ Falls aus strukturellen Gründen eine Mitgliedschaft in der ACK Baden Württemberg nicht möglich ist, müssen deren Grundlagen sowie die Grundsätze dieser Vereinbarung anerkannt werden.
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14 ↑ Vgl. Grundordnung der ACK-BW
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15 ↑ unterzeichnet am 31.10.1999 vom Lutherischen Weltbund (LWB) und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der christlichen Einheit, Beitritt der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen am 5.7.2017
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16 ↑ Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, Freiburg/Karlsruhe 1999
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17 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 4
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18 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 5
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19 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 6
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20 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 3
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21 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 2
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22 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 2
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23 ↑ „4K“ bezeichnet in Baden-Württemberg die Zusammenarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Erzdiözese Freiburg.
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24 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 2
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25 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 8 und 9
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26 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 10
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27 ↑ Charta Oecumenica, Leitlinie 11
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28 ↑ Charta Oecumenica Socialis, Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. und dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. (2007, Neuunterzeichnung 2017)
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29 ↑ Aufnahme aus der Grundordnung der ACK Baden-Württemberg