.§ 34
Erzdiözese Freiburg
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Arbeitshilfen für das Gemeindeteam
vom September 2010
Erzdiözese Freiburg
Mach‘ mit!
#Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren in den Pfarrgemeinderäten, sehr geehrte Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral,
unsere Kirche erlebt aktuell Veränderungen und Entwicklungen, die eine Neubesinnung und auch eine Überprüfung der pastoralen Arbeit und ihrer Strukturen erforderlich machen.
Viele unserer Bilder von dem, wie sich Gemeinde im Sinne Jesu Christi verwirklicht, verändern sich. Bei nicht wenigen Christinnen und Christen löst dies Bedauern und auch mancherlei Befürchtungen aus. Aber es ist damit auch die große Chance verbunden, sich neu auf die gemeinsame Sendung zur Weitergabe des Evangeliums zu besinnen und immer mehr Menschen in eine neue Verantwortung für das kirchliche und religiöse Leben in den Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden zu bewegen.
Dabei gilt es, nach neuen Wegen zu suchen, ohne schon vorweg alle Ziele zu kennen und Antworten auf alle Fragen zu haben. Vielfach wird dabei tatsächlich Neuland beschritten. Neues ist ungewohnt und Ungewohntes muss mitunter zunächst einmal ausgehalten und ausprobiert werden. Mit der Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten, die mit ihrer geographischen Neuumschreibung begonnen hat, ist untrennbar auch ein inhaltlicher Prozess verbunden. Besonders im Mittelpunkt steht dabei die die Frage nach der zukünftigen Erlebbarkeit des Glaubens und nach neuen Formen der Gemeinschaft, die nicht alleine an territorialen Gebieten festgemacht sind.
Mit der Einführung von Gemeindeteams soll dabei ein wichtiger Schritt nach vorne gegangen werden. Damit verbindet sich das Ziel, neben der Bündelung der Kräfte in der Seelsorgeeinheit die Lebendigkeit kirchlichen Lebens vor Ort zu stärken. Vieles an Grundinformationen wurde Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung vor Ort braucht es nun aber Ideen und Erfahrungen, die zeigen, wie die Planungen lebendig werden können. Dazu wollen wir den Weg eines offenen Lernprozesses gehen, an dem möglichst viele beteiligt sind. Es gilt, erste Erfahrungen zu machen, diese zu sammeln und auszuwerten. Daraus wird sich ein vielfältiges Bild ergeben, das für die weitere Entwicklung unschätzbar wichtig und wertvoll ist.
Hierfür möchte ich Sie um Ihre Mithilfe bitten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Anregungen und Tipps, die Ihnen bei der Einrichtung von Gemeindeteams helfen können. Sie finden weiterhin Fragen zur Planung und zur Reflexion, die es uns im kommenden Jahr ermöglichen sollen, einen Zwischenstand zu erheben. Dazu werden Sie im Sommer 2011 einen entsprechenden Fragebogen erhalten, mit dem Sie Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen einbringen können.
Ich lade Sie ein, diesen offenen Entwicklungsprozess zu nutzen, um Neues auszuprobieren und die Erfahrungen, die Sie machen werden, weiterzugeben. Dabei wünsche ich mir, dass Kirche immer mehr zu einer lernenden und kreativen Gemeinschaft wird, in der viele sich einbringen können, die sich ihrer Sendung in der und für die Welt bewusst sind.
Für alles, was Sie hierzu beitragen, danke ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen Gottes Segen für Ihr Arbeiten mit Gemeindeteams.
Ihr
Dr. Fridolin Keck
Generalvikar
#Generalvikar
I. Planung eines Gemeindeteams – Was ist zu beachten?
Die Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg (PGRS) beschreibt in § 34 Grundsätzliches zum Gemeindeteam:
#§ 34
Gemeindeteam
(
1
)
Im Blick auf Angelegenheiten, die speziell eine der Gemeinden der Seelsorgeeinheit betreffen, soll der Gemeinsame Pfarrgemeinderat auf Antrag der für die jeweilige Gemeinde in den Gemeinsamen Pfarrgemeinderat gewählten oder hinzugewählten Mitglieder ein Gemeindeteam in der jeweiligen Gemeinde bilden.
Der Antrag auf Bildung eines Gemeindeteams bedarf der Mehrheit der für die jeweilige Gemeinde in den Gemeinsamen Pfarrgemeinderat gewählten oder hinzugewählten Mitglieder. Das Nähere über die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse wird auf der Grundlage der vom Erzbischof zu erlassenden „Richtlinien für die Seelsorgeeinheiten“ in der Pastoralkonzeption der Seelsorgeeinheit geregelt.
(
2
)
Dem Gemeindeteam gehören an:
- Der Leiter der Seelsorgeeinheit, der sich jederzeit von einem Mitglied des Seelsorgeteams vertreten lassen kann,
- mindestens zwei Mitglieder der für die jeweilige Gemeinde in den Gemeinsamen Pfarrgemeinderat gewählten oder hinzugewählten Mitglieder,
- ein Mitglied des Stiftungsrates, das von diesem aus der Mitte der Laienmitglieder gewählt wird; besteht ein Gemeinsamer Stiftungsrat, soll das gewählte Mitglied der betreffenden Gemeinde zugehörig sein,
- weitere von den Mitgliedern nach Buchstaben a) bis c) im Einvernehmen mit dem Leiter der Seelsorgeeinheit hinzugewählten Personen, die nicht dem Gemeinsamen Pfarrgemeinderat angehören, aber die Voraussetzungen für die Wählbarkeit besitzen. Die Gesamtzahl der hinzugewählten Mitglieder darf die Zahl der Mitglieder aus a) bis c) nicht überschreiten. § 5 Absatz 2 Nr. 31# findet auf das Gemeindeteam keine Anwendung.
(
3
)
Die Mitglieder des Gemeindeteams nach Absatz 2 Buchstaben b) bis d) werden für die Dauer der Amtszeit des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates gewählt bzw. berufen.
(
4
)
Das Gemeindeteam wählt aus den Mitgliedern nach Absatz 2 Buchstaben b) bis d) einen/eine Sprecher/Sprecherin und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin. Auf die Arbeitsweise des Gemeindeteams findet die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte – GGO – Anwendung.
#Mögliche Abweichungen von § 34 PGRS
Von den Regelungen des § 34 PGRS kann im Einzelfall auf der Grundlage der Verordnung zur Ergänzung des Rechts der Pfarrgemeinderäte und Stiftungsräte vom 07. Oktober 1999 (ABl. S. 175) – der so genannten „Erprobungsverordnung“ – abgewichen werden.
Insbesondere ist es hierdurch möglich,
- die Mindestanzahl der Pfarrgemeinderatsmitglieder im Gemeindeteam zu reduzieren und
- die Anzahl der in das Gemeindeteam hinzuzuwählenden Mitglieder zu erhöhen.
Erzdiözese Freiburg
Mach‘ mit!
Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben
Gemeindeteam
Gemeindeteam
Weitere, ausführliche Informationen finden Sie in einem Flyer, der digital oder gedruckt bei der zuständigen Stelle im Erzbischöflichen Seelsorgeamt bestellt werden kann.
Eine Grundinformation zur Bedeutung der Gemeindeteams und deren möglichen Aufgaben wurde im Leitfaden zur PGR-Wahl veröffentlicht. Dieser Text ist ebenfalls über das Seelsorgeamt zu erhalten.
Für die Materialbeschaffung und bei Fragen zur Zusammensetzung der Gemeindeteams wenden Sie sich bitte an:
Dr. Stefan Bonath
Stabstelle Pastorale Entwicklung und Räte
Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg
Okenstraße 15, 79108 Freiburg
Stabstelle Pastorale Entwicklung und Räte
Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg
Okenstraße 15, 79108 Freiburg
Tel.: 0761-51 44-145, Fax: 0761-51 44-76 145
pastoralentwicklung@seelsorgeamt-freiburg.de
#pastoralentwicklung@seelsorgeamt-freiburg.de
2. Durchführung der Aufgaben – Probieren Sie es aus!
Die bisherigen Regelungen zum Gemeindeteam sind bewusst offen gehalten. Damit besteht die Möglichkeit, an gute Erfahrungen, die schon vorhanden sind, anzuknüpfen. Weiter bietet sich aber auch die Chance, neue Möglichkeiten zunächst einmal auszuprobieren, auf ihre Tauglichkeit hin zu testen und zu überprüfen.
Dabei ist es ganz wichtig, sich immer wieder über die eigenen Erfahrungen auszutauschen und Möglichkeiten zur Begleitung und Unterstützung zu nutzen.
#Wer kann Sie dabei unterstützen?
Regionale Arbeitsgemeinschaft für Gemeindeentwicklung
Kontakt:
Ihre jeweilige Regionalstelle
(Adressen finden Sie am Ende des Heftes)
oder über:
pastoralentwicklung@seelsorgeamt-freiburg.de
#Institut für Pastorale Bildung Referat Supervision und Organisationsberatung
Wolfgang Oswald (Referatsleiter
Andrea Bauer (Sekretariat)
Andrea Bauer (Sekretariat)
Habsburgerstr. 107, 79104 Freiburg
Tel.: 0761-120 40-240
Tel.: 0761-120 40-240
organisationsberatung@ipb-freiburg.de
#Auf der Grundlage von Überlegungen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Gemeindeentwicklung Bodensee-Hohenzollern auf einer Klausur zum Thema finden Sie hier einige Grundbedingungen, die es braucht, damit die Arbeit des Gemeindeteams gut gelingen kann.
Diese Überlegungen können Ihnen als Anregung dienen und bei der Entwicklung Ihres eigenen Weges helfen. Ziel ist dabei immer zu überlegen: Wie soll(en) unser(e) Gemeindeteam(s) bei uns aussehen? Dabei gibt es ohne Zweifel bestimmte Grundbedingungen, die überall gleichermaßen gelten und deswegen zu beachten sind. Diese Überlegungen dienen auch als Grundlage für eine Begleitung durch die RAGE:
Mitglieder | |
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Arbeitsweise | |
| |
Inhalte | |
SE-Team |
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PGR |
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Kriterien für die Verteilung von Aufgaben zwischen OGR und Gemeindeteam
Vielfach wurden Beispiele oder sogar eine Gesamtliste für die Aufteilung von Themen und Bereiche zwischen gemeinsamem PGR und den Gemeindeteams nachgefragt. In der Diskussion ist aber sehr schnell klar geworden, dass es solche Beispiele nur sehr bedingt geben kann, weil die Situation vor Ort immer unterschiedlich ist und diese Konkretisierungen schnell unpassend erscheinen können.
Hilfreicher ist deswegen die Suche nach Kriterien, mit denen eine solche Aufteilung gestaltet werden kann. Hier können auch bei den einzelnen Kriterien konkrete Beispiele zur Umsetzung genannt werden, ohne dabei Gefahr zu laufen, den örtlichen Gegebenheiten nicht wirklich gerecht zu werden.
#Als anwendbare Kriterien haben sich bisher gezeigt:
Solidarität – eine Ebene übernimmt für eine andere bestimmte Aufgaben, die diese nicht oder nicht alleine meistern kann.
Subsidiarität – Aufgaben werden eigenverantwortlich auf der jeweils naheliegenden Ebene angesiedelt.
Lebendigkeit – Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, auf der sie eine Bedeutung für das soziale Leben und dessen Entfaltung haben.
Notwendigkeit – Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, auf der sie relevant sind.
Ortsnähe – Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, auf der sie territorial und strukturell eine größtmögliche Nähe ermöglichen.
Besonderheiten – Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, für die sie eine spezifische und außerordentliche Bedeutung haben.
Die folgenden Beispiele für die Anwendung der genannten Kriterien stammen aus der realen Praxis im Erzbistum Freiburg. Lediglich die Ausformulierung von Zuständigkeiten wurde ergänzt.
Kriterien | Konkretisierungen |
Solidarität | In einer Seelsorgeeinheit hat sich in der Pfarrei A eine Hospizgruppe gegründet. In den übrigen drei Pfarreien haben sich nicht genügend Menschen finden lassen, um weitere Gruppen zu gründen. Die Verantwortung für die Hospizarbeit wird deswegen auf Ebene der SE verortet. Die Hospizgruppe in A nimmt aktuell auch engagierte Menschen aus anderen Pfarreien auf und ist in der gesamten SE in der Hospitzarbeit tätig. |
Subsidiarität | In allen vier Pfarreien einer Seelsorgeeinheit gibt es jeweils eine große Schar von Ministrantinnen und Ministranten. Es finden überall regelmäßige Gruppenstunden statt. Die Verantwortung für die Ministrantenarbeit wird deswegen von den jeweiligen Gemeindeteams getragen. Die Leiterrunde der Ministranten ist eingebunden in die Jugendarbeit der SE („runder Tisch Jugend“) sowie des Dekanats (Grundkurse und Schulungen). |
Lebendigkeit | In einer Seelsorgeeinheit sind die Pfarreien A und B mehrheitlich katholisch geprägt, während die Pfarreien C und D katholisches Diasporagebiet sind. Ökumenische Arbeit hatte in C und D eine lange Tradition und ist durch ein lebendiges Miteinander geprägt. In C und D werden die Gemeindeteams mit dem Thema Ökumene beauftragt, da dies hier ein Herzensanliegen der Verantwortlichen vor Ort ist. Ökumenische Aktivitäten der gesamten SE werden hier koordiniert und durchgeführt. |
Notwendigkeit | In Pfarrei A gibt es ein großes Neubaugebiet mit vielen jungen Familien. In den übrigen Pfarreien der Seelsorgeeinheit dagegen lebt nur ein geringer Anteil von Menschen mit kleineren Kindern. Aus diesem Grund wird die Verantwortung für den Bereich Kinderwortgottesdienste in die Verantwortung des Gemeindeteams in A gelegt. |
Ortsnähe | Da ältere Menschen über eine geringere Mobilität verfügen und viele eine intensive und langjährige Beziehung zueinander haben, wird die Verantwortung für die Seniorenarbeit bewusst in die Verantwortung der Gemeindeteams gelegt. |
Besonderheiten | In der Pfarrei A gibt es seit längerer Zeit eine Tradition von Gemeindefahrten und Wallfahrten. Dies ist in den anderen Pfarreien der SE nicht der Fall. Die Verantwortung für Gemeindefahrten und Wallfahrten wird an das Gemeindeteam in A delegiert mit der Bitte für die einzelnen Veranstaltungen auch auf Ebene der SE zu werben. |
(...) | Hier lassen sich noch weitere Kriterien und Beispiele finden. Wenn Sie gute und eingängige Ideen und Beispiele haben, bitten wir Sie darum, uns diese mitzuteilen. |
3. Check-Liste für die Reflexion der Gemeindeteams
Bei der Auswertung im kommenden Jahr werden wir uns an den folgenden Fragen orientieren. Für die Planung und Reflexion möchten wir Ihnen gerne als Blickwinkel die folgenden Überlegungen mit auf den Weg geben.
#Einrichtung und Auftrag von Gemeindeteams
- Von wem ist die Initiative zur Errichtung eines Gemeindeteams (GT) ausgegangen?
- Wie wurden die Schwerpunkte zur Bearbeitung im GT zusammengestellt?
- Welche besonderen Projekte und Aktivitäten wurden an das GT delegiert?
- Wie offen oder strukturiert muss Ihrer Einschätzung nach der Auftrag des GT sein?
- Welche Vorgaben haben sich aufgrund der Pastoralkonzeption der Seelsorgeeinheit für den Auftrag des GT ergeben?
- Auf welche Weise wurde die Einrichtung eines GT für die Seelsorgeeinheit sichtbar (Veröffentlichung der Personen und Aufgaben, Vorstellung im Gottesdienst, etc.)?
Kommunikation und Zusammenarbeit von Beteiligten
- Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen „Akteuren“ (= Gemeindeteam, Gemeinsamer PGR, Seelsorgeteam, Stiftungsrat) in Ihrer Seelsorgeeinheit ein? (Bitte vergeben Sie jeweils Schulnoten von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend; wenn es auf Grund von Delegation an einer Stelle keine Kommunikation gibt tragen Sie bitte eine 0 = k.A. ein)Seelsorgeteam (Ansprechpartner/in) – Stiftungsrat:Seelsorgeteam (Ansprechpartner/in) – Gemeindeteam:Seelsorgeteam (Ansprechpartner/in) – Gemeinsamer PGR (Sachausschüsse):Gemeinsamer PGR (Sachausschüsse) – Stiftungsrat:Gemeinsamer PGR (Sachausschüsse) – Gemeindeteam:Gemeindeteam – Stiftungsrat:
Wie schätzen Sie die Zufriedenheit der einzelnen „Akteure“ mit der Situation bei Ihnen vor Ort ein?
Einschätzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Gemeindeteam | ||||||
gemeinsamer PGR | ||||||
Stiftungsrat | ||||||
Seelsorgeteam |
Haben sich besondere Konfliktfelder gezeigt, die Sie als „typisch“ einschätzen?
Gibt es noch weitere „Akteure“, die hier unbedingt in den Blick genommen werden sollten?
Was ist Ihrer Einschätzung nach für die Zusammenarbeit der verschiedenen „Akteure“ besonders hilfreich und wichtig?
Welche Begegnungsmöglichkeiten zwischen den „Akteuren“ braucht es im Lauf eines Jahres? Welche haben Sie hier konkret eingerichtet? Haben sich diese als ausreichend erwiesen?
Welche Erfahrungen haben Sie bei der Zusammenarbeit von GT und (Sach-)Ausschüssen des Gemeinsamen PGR gemacht?
Erleben Sie das GT vorrangig als Team, das sich um einzelne Interessen der örtlichen Pfarrei kümmert oder das sich als Teil der Seelsorgeeinheit versteht?
Konnten Sie neue / weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Gemeindeteam gewinnen oder wurde lediglich bestehendes Engagement umverteilt?
Ausstattung und Verantwortlichkeit von Gemeindeteams
- Welche Ressourcen benötigt das GT unbedingt (finanzielle Ausstattung / Budget, Zugriff auf Räume, Logistik / Personal und Geräte im Rahmen des Pfarrbüros etc.)?
- Funktioniert der Zugriff des GT auf die zur Verfügung gestellten Ressourcen unproblematisch oder zeigen sich hier Schwierigkeiten?
- Gibt es bestimmte Vereinbarungen, die sich im Umgang mit finanziellen Mitteln besonders bewährt haben (Verfügungsberechtigung, Verfügung über Haushaltsstellen durch Personen aus unterschiedlichen Ebenen etc.)?
- Welche Erfahrungen haben Sie mit der Rolle des Sprechers / der Sprecherin des GT gemacht? Wie wird diese Funktion im Bezug auf das GT und den Leiter der Seelsorgeeinheit hin wahrgenommen?
Weiter werden Sie dann auch um ein Fazit gebeten:
- Was würden Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen mit dem GT in jedem Fall anders machen? (Einigen Sie sich auf die drei wichtigsten Aspekte!)1.2.3.
- Was würden Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen mit dem GT in jedem Fall beibehalten? (Einigen Sie sich auf die drei wichtigsten Aspekte!)1.2.3.
Im Sommer 2011 erhalten Sie von uns einen Fragebogen mit der Bitte uns eine entsprechende Rückmeldung und einen ersten Erfahrungsbericht zukommen zu lassen. Dieser Fragebogen und die Rückmeldungen dienen dazu, das Modell der Gemeindeteams weiter zu entwickeln und konkret werden zu lassen. Mit Ihren Rückmeldungen nehmen Sie teil an diesem Entwicklungsprozess. Da die Begleitung der Gemeindeteams vorrangig über die RAGE erfolgt, werden die Rückmeldungen dort zunächst gesammelt. Auch die RAGE wird um einen eigenen Erfahrungsbericht gebeten, der mit in die weiteren Überlegungen einfließt. Die Gesamtauswertung erfolgt durch eine diözesane Arbeitsgruppe. |
4. Aktualisieren der Ergebnisse – Wie geht es weiter?
Anhand der Informationen und Rückmeldungen, die von den verschiedenen Ebenen eingebracht werden, wird das Konzept des Gemeindeteams ab Herbst 2011 weiterentwickelt und ausformuliert.
Bis zum Sommer 2012 wird ein Schlussbericht zur Verfügung stehen, der bei der Neufassung der „Richtlinien für die Seelsorgeeinheiten“ Berücksichtigung finden wird. Die Vorlage für diese Richtlinien soll in den diözesanen Gremien und Räten ausführlich beraten werden. Voraussichtlich im Sommer 2013 werden diese Richtlinien dann durch den Erzbischof in Kraft gesetzt.
#Adressen der Regionalstellen im Erzbistum Freiburg
Region Bodensee-Hohenzollern
Zelglestraße 4, 78224 Singen
Tel.: 07731-87 55-0, Fax: 07731-87 55-99
region@bodensee-hohenzollern.de
www.bodensee-hohenzollern.de
Zelglestraße 4, 78224 Singen
Tel.: 07731-87 55-0, Fax: 07731-87 55-99
region@bodensee-hohenzollern.de
www.bodensee-hohenzollern.de
Region Breisgau-Schwarzwald-Baar
Schauinslandstraße 41a, 79100 Freiburg
Tel.: 0761-29 290-0, Fax: 0761-29 290-10
regionalstelle@kath-region-fr.de
www.kath-region-fr.de
Schauinslandstraße 41a, 79100 Freiburg
Tel.: 0761-29 290-0, Fax: 0761-29 290-10
regionalstelle@kath-region-fr.de
www.kath-region-fr.de
Region Hochrhein
Eisenbahnstrasse 29, 79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751-83 14-400, Fax: 07751-83 14-499
sekretariat@kath-region-hochrhein.de
www.kath-region-hochrhein.de
Eisenbahnstrasse 29, 79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751-83 14-400, Fax: 07751-83 14-499
sekretariat@kath-region-hochrhein.de
www.kath-region-hochrhein.de
Region Mittlerer Oberrhein-Pforzheim
Rechts der Alb 28, 76199 Karlsruhe
Tel.: 0721-988 55-10, Fax: 0721-988 55-44
info@kath-region-ka.de
www.kath-region-ka.de
Rechts der Alb 28, 76199 Karlsruhe
Tel.: 0721-988 55-10, Fax: 0721-988 55-44
info@kath-region-ka.de
www.kath-region-ka.de
Region Odenwald-Tauber
Kirchenstraße 11, 74722 Buchen-Hainstadt
Tel.: 06281-52 29-0, Fax: 06281-52 29-30
zentrale@kath-odenwald-tauber.de
www.kath-odenwald-tauber.de
Kirchenstraße 11, 74722 Buchen-Hainstadt
Tel.: 06281-52 29-0, Fax: 06281-52 29-30
zentrale@kath-odenwald-tauber.de
www.kath-odenwald-tauber.de
Region Ortenau
Straßburger Straße 39, 77652 Offenburg
Tel.: 0781-92 50-0, Fax: 0781-92 50-70
regionalstelle@kath-ortenau.de
www.kath-ortenau.de
Straßburger Straße 39, 77652 Offenburg
Tel.: 0781-92 50-0, Fax: 0781-92 50-70
regionalstelle@kath-ortenau.de
www.kath-ortenau.de
Region Rhein-Neckar
Pfarrstraße 1, 68549 Ilvesheim
Tel.: 0621-49 670-70, Fax: 0621-49 670-80
regionalstelle@kath-rhein-neckar.de
www.kath-rhein-neckar.de
#Pfarrstraße 1, 68549 Ilvesheim
Tel.: 0621-49 670-70, Fax: 0621-49 670-80
regionalstelle@kath-rhein-neckar.de
www.kath-rhein-neckar.de
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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Erzbischöfliches Ordinariat
Abteilung II
Domkapitular Dr. Peter Kohl
Diakon Bernhard Eiermann
Schoferstr. 2, 78098 Freiburg
Tel.: 0761-21 88-214
Abteilung II
Domkapitular Dr. Peter Kohl
Diakon Bernhard Eiermann
Schoferstr. 2, 78098 Freiburg
Tel.: 0761-21 88-214
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Stabsstelle Pastorale Entwicklung
Dr. Stefan Bonath
Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Tel.: 0761-51 44-145
pastoralentwicklung@seelsorgeamt-freiburg.de
Stabsstelle Pastorale Entwicklung
Dr. Stefan Bonath
Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Tel.: 0761-51 44-145
pastoralentwicklung@seelsorgeamt-freiburg.de
Auflage:
1. Auflage September 2010
1. Auflage September 2010
Nachbestellungen:
Weitere Exemplare erhalten Sie über das Erzbischöfliche Seelsorgeamt Hedwig Wernet
Tel.: 0761-5144-267
hedwig.wernet@seelsorgeamt-freiburg.de
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Gestaltung
Franziska Sabo, Grafik-Designerin
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Druck
Hanspeter Maier, Hausdruckerei
Hanspeter Maier, Hausdruckerei
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1 ↑ § 5 Absatz 2 Nr. 3 PGRS: „Nicht wählbar sind: Kirchenbeamte und Angestellte der zur Seelsorgeeinheit gehörenden Kirchengemeinden.“
1 ↑ § 5 Absatz 2 Nr. 3 PGRS: „Nicht wählbar sind: Kirchenbeamte und Angestellte der zur Seelsorgeeinheit gehörenden Kirchengemeinden.“
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2 ↑ § 9 Absatz 2 PGRS: „Der Pfarrer muss Beschlüssen widersprechen, wenn er der Ansicht ist, dass sie nicht in Übereinstimmung mit der verbindlichen Glaubens- und Sittenlehre stehen oder rechtswidrig sind. Der Pfarrer kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Pfarrgemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber dem/der Vorsitzenden des Rates oder des Gemeinsamen Ausschusses ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine erneute Sitzung des Rates oder des Gemeinsamen Ausschusses einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beraten ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Erfüllt nach Ansicht des Pfarrers auch der neue Beschluss die Voraussetzungen nach Satz 1, muss er ihm erneut widersprechen und die Schlichtungsstelle (§ 14 PGRS) anrufen. Wird der Regelungsvorschlag der Schlichtungsstelle von den Beteiligten nicht angenommen, entscheidet der Erzbischof.“
2 ↑ § 9 Absatz 2 PGRS: „Der Pfarrer muss Beschlüssen widersprechen, wenn er der Ansicht ist, dass sie nicht in Übereinstimmung mit der verbindlichen Glaubens- und Sittenlehre stehen oder rechtswidrig sind. Der Pfarrer kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Pfarrgemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber dem/der Vorsitzenden des Rates oder des Gemeinsamen Ausschusses ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine erneute Sitzung des Rates oder des Gemeinsamen Ausschusses einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beraten ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Erfüllt nach Ansicht des Pfarrers auch der neue Beschluss die Voraussetzungen nach Satz 1, muss er ihm erneut widersprechen und die Schlichtungsstelle (§ 14 PGRS) anrufen. Wird der Regelungsvorschlag der Schlichtungsstelle von den Beteiligten nicht angenommen, entscheidet der Erzbischof.“