Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 65 des Pfarreigesetzes

Compliance
(D. Ewert-Groh/M. Pfefferle)

Stand: 26.08.2025

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Bei der Erarbeitung der Vorabgenehmigungen wurden folgende Grundsätze berücksichtigt:
Risikogeneigtheit des Rechtsgeschäftes, Planbarkeit und Berücksichtigung in der Haushaltsplanung, Relation des Rechtsgeschäftes zur wirtschaftlichen Vermögenslage des Rechtsträgers, Entscheidungsfindung unter weiterer Gremienbeteiligung zur Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.