Der dritte Grad der Seitenlinie umfasst Neffen und Nichten (Kinder der Geschwister), Onkel und Tanten (Geschwister der Eltern) sowie Urgroßeltern und Urenkel.
Loading...
Abonnieren Sie unseren „Newsletter FIS-Kirchenrecht“
Der Newsletter Fachinformationssystem Kirchenrecht der Erzbistum Freiburg informiert Sie über: