Erzbistum Freiburg
.Kirchliche Stiftungs- und Vereinsaufsicht
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Erläuterungen zu § 54 des Pfarreigesetzes
Kirchliche Stiftungs- und Vereinsaufsicht
(P. Bleile/M. Kiefer-Hurst)
Stand: 24.06.2025
###Die Anforderungen an das Protokoll sind in § 14 der Rahmengeschäftsordnung der Pfarreien in der Erzdiözese Freiburg (RGO) definiert. Ergänzend wird empfohlen, folgende weitere Punkte aufzunehmen:
- Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einberufung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit