Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 52 des Pfarreigesetzes

Kirchliche Stiftungs- und Vereinsaufsicht
(P. Bleile/M. Kiefer-Hurst)

Stand: 26.08.2025

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Gemäß § 2 des Statuts für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg ist ehrenamtliches Engagement ein Dienst unter dem Dach der Kirche, der freiwillig und grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Hinsichtlich der Erstattung von Auslagen gilt § 5 des Statuts für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg.