Erzbistum Freiburg
.Compliance
#
Erläuterungen zu § 45 des Pfarreigesetzes
Compliance
(D. Ewert-Groh/M. Pfefferle)
Stand: 26.08.2025
###Die Regelung basiert auf der früheren Regelung des § 7 Absatz 2 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg (PGRS) und § 10 der Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung Teil III (KVO Teil III). Durch die Regelung sollen Interessenkonflikte vermieden werden.