Erzbistum Freiburg
.

Erläuterungen zu § 42 des Pfarreigesetzes

Compliance
(D. Ewert-Groh/M. Pfefferle)

Stand: 26.08.2025

###
#

Diese Norm regelt die Diözesane Ausgestaltung des can. 537 CIC. Der Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR) soll bei der Verwaltung des Pfarrvermögens helfen. Die Erzdiözese Freiburg hat dem PVVR vornehmlich Aufsichtsrechte und Zustimmungsvorbehalte im Rahmen der gestuften Aufsicht eingeräumt (näheres regelt § 46 des Pfarreigesetzes). Der PVVR ist das Pendant zum Diözesanvermögensverwaltungsrat gemäß can. 492 CIC auf Ebene der Kirchengemeinde. Bezüglich der Zugehörigkeit zur Römisch-Katholischen Kirche wird auf § 1 Absatz 3 Buchstabe f der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verwiesen.