Erzbistum Freiburg
.Compliance
Erläuterungen zu § 39 des Pfarreigesetzes
Compliance
(D. Ewert-Groh)
Stand: 26.08.2025
####Durch das 1984 erlassene Indult des Apostolischen Stuhls kann in deutschen Diözesen von can. 532 CIC, wonach kirchenrechtlich das Pfarreivermögen allein durch den Pfarrer mit Unterstützung eines pfarrlichen Vermögensverwaltungsrates vertreten wird, abgewichen werden. Die rechtliche Vertretung kann in Deutschland weiterhin in den Händen eines Vermögensverwaltungsrates bleiben. Bis zum 31. Dezember 2025 war dies in der Erzdiözese Freiburg der Stiftungsrat. Mit der Strukturreform zum 1. Januar 2026 wurden die bisherigen Aufgaben des Stiftungsrates auf den Verwaltungsvorstand und den Pfarreivermögensverwaltungsrat aufgeteilt.