Erzbistum Freiburg
.Compliance
Erläuterungen zu § 22 des Pfarreigesetzes
Compliance
(D. Ewert-Groh)
Stand: 26.08.2025
####Der Pfarreirat ersetzt den bis zum 31. Dezember 2025 bestehenden Pfarrgemeinderat. Die Aufgaben als Pastoralrat und Ortskirchensteuervertretung werden unverändert beibehalten.
Die Aufgabe als Pastoralrat ist es, alle wichtigen Entscheidungen auf der Ebene der Pfarrei zu beraten, Aktivitäten der Pfarrei zu koordinieren und zu unterstützen. Dazu gehören z. B. die Gottesdienstordnung, die Ferienregelung, die Gestaltung wichtiger Tage und gemeinsamer Aktionen. Daneben werden aber auch besondere Schwerpunkte in den Bereichen Caritas und Soziales, Senioren-, Familien-, Jugend- und Kinderpastoral und in der Sakramentenvorbereitung gesetzt.
Näheres zur Ortskirchensteuer ergibt sich aus der Kirchensteuerordnung.