Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 19 des Pfarreigesetzes

Allgemeines Recht
(R. Wilde)

Stand: 28.08.2025

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Analog zu den Kirchortteams, hier jedoch gerade hinsichtlich übergeordneter, die gesamte Pfarrei betreffender Aufgaben, können vom Pfarrer oder Pfarrgemeinderat Kompetenzteams eingerichtet werden. Wie auch die Kirchortteams tragen die Kompetenzteams der Größe der Pfarrei Rechnung. Das zu § 18 des Pfarreigesetzes Gesagte gilt entsprechend.