Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 17 des Pfarreigesetzes

Allgemeines Recht
(R. Wilde)

Stand: 28.08.2025

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Auch wenn das Gemeindeteam rein pastorale Aufgaben erfüllt und nicht etwa als Organ tätig wird, besteht ein Bedarf, die Zugehörigkeit seiner Mitglieder zu regeln und so vor Ort die notwendige Transparenz zu schaffen.