Erzbistum Freiburg
.Allgemeines Recht
Erläuterungen zu § 16 des Pfarreigesetzes
Allgemeines Recht
(R. Wilde)
Stand: 28.08.2025
####Eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Gemeindeteams im Rahmen des Haushaltsplans für die Aufgabenerfüllung ist selbstverständlich. Sie setzt eine transparente und frühzeitige Anmeldung des finanziellen Bedarfs durch das Gemeindeteam voraus.