Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 16 des Pfarreigesetzes

Allgemeines Recht
(R. Wilde)

Stand: 28.08.2025

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Eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Gemeindeteams im Rahmen des Haushaltsplans für die Aufgabenerfüllung ist selbstverständlich. Sie setzt eine transparente und frühzeitige Anmeldung des finanziellen Bedarfs durch das Gemeindeteam voraus.