Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 15 des Pfarreigesetzes

Allgemeines Recht
(R. Wilde)

Stand: 28.08.2025

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Die Arbeit des Gemeindeteams vollzieht sich in einem großen Freiraum, dessen Rahmen sich aus der Gesamtstrategie der Pfarrei gemäß § 12 des Pfarreigesetzes ergibt.
Der Begriff des „freien“ Ermessens ist nicht sehr glücklich. In aller Regel spricht man von pflichtgemäßem Ermessen im Kontext von Verwaltungshandeln – um das es hier aber gerade nicht geht. Gemeint ist eine – lediglich durch die Aufgabenbeschreibung des Gemeindeteams, die von ihnen zu Recht genannten Ressourcen (§ 13 Absatz 2 des Pfarreigesetzes) und die kirchliche sowie staatliche Rechtsordnung begrenzte – Freiheit in der Entscheidung („ob“) und in der Auswahl („wie“).