Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 8 des Pfarreigesetzes

Kirchen- und Staatskirchenrecht
(S. Stefer)

Stand: 28.08.2025

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Die ausdrückliche Festlegung der Aufgaben der Gemeindeversammlung ergänzt § 7 und dient der Rechtsklarheit. In Absatz 2 werden Möglichkeiten der Bildung von Gemeindeteams geregelt.