Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 7 des Pfarreigesetzes

Kirchen- und Staatskirchenrecht
(S. Stefer)

Stand: 28.08.2025

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Die pastorale Definition der Gemeindeversammlung dient der Anwenderfreundlichkeit und schafft Klarheit und Rechtssicherheit.