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Verordnung über die Inkraftsetzung des Tarifvertrags über den Rationalisierungsschutz für Angestellte [Anlage 7f zur AVO]
(VO vom 8. Dezember 1998, ABl. 1998, S. 456)
#Für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt daher der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 in seiner jeweiligen Fassung.