Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 5 des Pfarreigesetzes

Kirchen- und Staatskirchenrecht
(S. Stefer)

Stand: 28.08.2025

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Die Regelung entspricht § 4 der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung – KVO Teil III und wurde lediglich im Hinblick auf die Überschrift redaktionell angepasst.