Erzbistum Freiburg
.Kirchen- und Staatskirchenrecht
Erläuterungen zu § 5 des Pfarreigesetzes
Kirchen- und Staatskirchenrecht
(S. Stefer)
Stand: 28.08.2025
####Die Regelung entspricht § 4 der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung – KVO Teil III und wurde lediglich im Hinblick auf die Überschrift redaktionell angepasst.