Erzbistum Freiburg
.Kirchen- und Staatskirchenrecht
Erläuterungen zu § 4 des Pfarreigesetzes
Kirchen- und Staatskirchenrecht
(S. Stefer)
Stand: 28.08.2025
####Diese Regelung ist im Wesentlichen § 3 der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung – KVO Teil III entnommen. Die Regelung wurde unwesentlich redaktionell angepasst und an den Regelungsgehalt des CIC angepasst. Deklaratorisch wurde zur Klarstellung Absatz 5 aufgenommen.
Auf die bis Ende 2025 geltende Regelung zum Treugut kann ab 1. Januar 2026 verzichtet werden, da Geistlichen Amtsträgern anvertrautes Treugut seit 2021 abgeschafft wurde und demzufolge keine Regelungsbedürftigkeit mehr besteht.