Erzbistum Freiburg
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Erläuterungen zu § 1 des Pfarreigesetzes

Kirchen- und Staatskirchenrecht
(S. Stefer)

Stand: 28.08.2025

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Im Sinne der Anwenderfreundlichkeit führt das Pfarreigesetz seitens der Anwender vor Ort zu beachtende Regelungen im Rahmen der (Vermögens-)verwaltung zusammen, die bis zum 31. Dezember 2025 im Wesentlichen in der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg (PGRS) und in der Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung – KVO Teil III geregelt waren.