.

Kommission für Kultur und Kunst in der Erzdiözese Freiburg (Kulturkommission)

vom 6. November 2020

(ABl. 2020, S. 455)

#

Rahmenordnung

Die christlichen Kirchen sind wichtige Akteurinnen des kulturellen Lebens in Europa. Dabei leisten Kunst und Kirche eine Form der Auseinandersetzung mit wesentlichen existentiellen Themen, die in andere Formen kaum zu übersetzen sind. Ausgehend von der Erkenntnis des unteilbar Ganzen der menschlichen Existenz, ihrer spirituellen Bedürfnisse und ihres Eingebundenseins in die Schöpfung darf der Mensch nicht auf rationale, funktionale und ökonomische Bedürfnisse reduziert werden. Dieses Grundverständnis ermöglicht einen intensiven Dialog der Kirche mit den Kunstschaffenden der zeitgenössischen Kunst- und Kulturszene sowie eine gegenwartsbezogene Auseinandersetzung mit den künstlerischen Zeugnissen der Vergangenheit. Kultur und Kunst können – im Sinne eines Aggiornamento – den Blick der Kirche auf Gegenwartsfragen und existentielle Themen der Menschen lenken und damit einen Beitrag leisten, der Gefahr und Versuchung entgegenzuwirken, dass sich Kirche vor allem mit sich selbst beschäftigt.
In diesem Anliegen berufe ich eine Kommission für Kultur und Kunst in der Erzdiözese Freiburg.
#

Zielsetzung

Die Kommission für Kultur und Kunst in der Erzdiözese Freiburg (im Folgenden: Kommission) nimmt folgende Ziele in den Blick und ist gerade deshalb auf fachliche Kompetenz angewiesen.
  • Die Kommission berät den Erzbischof in grundlegenden Fragen von Kultur und Kunst. Der Kontakt erfolgt über die Vorsitzende/den Vorsitzenden.
  • Die Kommission beobachtet, analysiert und diskutiert daher, was sich gesellschaftlich-kulturell auf dem weiten und differenzierten Gebiet der Kultur und der Künste ereignet.
  • Die Kommission formuliert daraus Positionen zur Förderung und Weiterentwicklung von Kultur und Kunst in der gesamten Erzdiözese.
  • Die Kommission schafft Orte und pflegt Formate zur Kommunikation von Kultur, Kunst und Kirche.
#

Aufgaben

  • Die Kulturkommission sucht den Kontakt und die Auseinandersetzung mit Verantwortlichen des aktuellen Kunst- und Kulturgeschehens.
  • Die Kommission trägt Sorge für die Pflege und die Weiterentwicklung der bestehenden Formate der Kommunikation zwischen Kunstschaffenden und der Erzdiözese:
    • für Kunstprojekte der Erzdiözese Freiburg (Ideen, Umsetzung)
    • für den Aschermittwoch der Künstlerinnen und Künstler
    • für Entwicklung weiterer Formate der Kommunikation zu Kunst und Kirche (bei Bedarf).
  • Die Kommission wirkt auf ein vertieftes Verständnis insbesondere der hauptamtlich in der Pastoral Tätigen und der Religionslehrerinnen und Religionslehrer für die Dimensionen von Kunst und Kultur hin.
  • Die Kommission regt die Erschließung der im Bereich der Erzdiözese vorhandenen Kunst- und Kulturgüter für die Verkündigung und Pastoral an.
  • Die Kommission berichtet jährlich in einem gemeinsamen Gespräch dem Erzbischof über ihre Arbeit. Die Vorsitzende/der Vorsitzende bespricht mit dem Erzbischof die Tagesordnung und vermittelt im Anschluss an die Sitzung das Protokoll.
#

Zusammensetzung

Die Kommission ist eine ständige Einrichtung der Erzdiözese. Der Erzbischof beruft die Mitglieder der Kommission für Kultur und Kunst für die Dauer von fünf Jahren.
Er beauftragt die Leiterin/den Leiter des Referates „Kunst, Kultur, Kirche“ in HA 6 des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg mit dem Vorsitz der Kommission.
Er beruft in die Kommission bis zu 11 weitere Mitglieder, darunter:
  • die Leiterin/den Leiter der HA 9 Immobilien- und Baumanagement des Erzbischöflichen Ordinariats
  • eine Vertreterin/einen Vertreter der Gemeinschaft christlicher Künstler Erzdiözese Freiburg (GCK)
  • mindestens zwei aktive Künstlerinnen/Künstler
  • eine Vertreterin/einen Vertreter aus dem pastoralen Dienst
  • weitere Mitglieder öffentlicher Kulturinstitutionen
Bei Bedarf einer Neubesetzung berät die Kommission über Kandidatinnen und Kandidaten und schlägt sie dem Erzbischof vor.
#

Arbeitsweise

Die/der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung der Kulturkommission wahr. Über die Geschäftsführung werden die Sachkosten abgerechnet.
Die Sitzungen werden von der/dem Vorsitzenden vorbereitet und geleitet.
Empfehlungen der Kulturkommission werden nach dem Konsens-Prinzip ausgesprochen.
Die Kulturkommission tagt regulär zweimal jährlich im Plenum. Zwischen den Sitzungen können einzelne Arbeitsaufträge in Untergruppen bearbeitet werden.
#

Kooperationen

Die Kulturkommission arbeitet mit weiteren bischöflichen Kommissionen, die mit Fragen von Kultur und Kirche befasst sind, zusammen.
#

Inkrafttreten

Die Rahmenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 6. November 2020
Erzbischof Stephan Burger