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Richtlinien zu Wort-Gottes-Feiern
an Sonn- und Feiertagen in den Seelsorgeeinheiten
mit ihren Gemeinden im Erzbistum Freiburg

vom 18. November 2008

(ABl. 2008, S. 461)

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Grundsätzliches

1.
Seit apostolischer Zeit feiert die Kirche Jesu Christi jeweils am ersten Tag der Woche das Pascha-Mysterium wie es Christus selbst seinen Jüngern aufgetragen hat. „An diesem Tag müssen die Christgläubigen zusammenkommen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie ,wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten‘ (1 Petr 1,3)“ (Liturgiekonstitution 106).
2.
Der Sonntag als der Ur-Feiertag ist das wöchentliche Osterfest der Kirche. Die sonntägliche Eucharistie ist „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (Liturgiekonstitution 10) und somit Orientierungspunkt der christlichen Existenz. Die Versammlung der Christen am Sonntag ist nicht beliebig und ersetzbar. Der Sonntag führt in das Reich Gottes hinein und schenkt bereits Anteil an der endzeitlichen Versammlung der Kirche beim Kommen Jesu Christi.
3.
Wenn die Kirche sich nicht mehr in all ihren Ortsgemeinden zur sonntäglichen Eucharistie versammeln kann, so berührt dies den Lebensnerv der ganzen Kirche. Es ist eine große Not, wenn dieser Fall eintritt. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Das Konzept unserer Seelsorgeeinheiten zielt darauf hin, dass die Gemeinden mehr und mehr zusammenwachsen. Wenn darum in einer Gemeinde am Sonntag keine Eucharistie gefeiert werden kann, ist zunächst die Möglichkeit zu prüfen, sich mit der Nachbargemeinde zur Feier der Eucharistie zusammenzutun. Wenn dies jedoch aus schwerwiegenden Gründen (z. B. allzu große Entfernung) nicht möglich ist, sollen die Gemeinden, in denen die Eucharistie nicht gefeiert werden kann, sich dennoch als Gemeinde Christi versammeln, um miteinander das Wort Gottes zu hören und anbetend vor Gott zu treten. Durch die Mitfeier einer solchen Wort-Gottes-Feier ist auch das Sonntagsgebot erfüllt.
4.
Für dieses „Versammeln, Hören und Anbeten“ stellt das Werkbuch „Wort-Gottes-Feier“ für alle Sonn- und Festtage die gottesdienstliche Ordnung der Kirche in unserer Diözese dar und ist für unser Erzbistum verbindlich (vgl. Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg Nr. 30/2004 S. 423). Diese „Wort-Gottes-Feier“ für Sonn- und Festtage ist an der Gestalt des wortgottesdienstlichen Teils der Messfeier orientiert ohne einer Verwechselung mit der Eucharistiefeier Vorschub zu leisten. Durch diese Wort-Gottes-Feier wird der Anschluss der Ortsgemeinde an das Tun der Gesamtkirche ermöglicht. Für „Wort-Gottes-Feiern“ an Werktagen sind auch andere Formen möglich. Hierzu wurde im Auftrag der Deutschen Bischöfe das Werkbuch veröffentlicht: „Versammelt in Seinem Namen. Tagzeitenliturgie – Wort-Gottes-Feier – Andachten an Wochentagen“. Dieses Werkbuch ist für unser Erzbistum verbindlich (vgl. Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg Nr. 21/2008 S. 373).
5.
Der Zusammenhang von Sonntag und Eucharistiefeier ist grundlegend, deshalb gibt es zur sonntäglichen Eucharistiefeier auch keine andere gottesdienstliche Feier, die als Alternative angesehen werden kann. Wenn darum eine früher übliche zweite oder dritte Eucharistiefeier künftig ausfällt, kann diese nicht durch eine Wort-Gottes-Feier ersetzt werden.
6.
Fällt die eine sonntägliche Eucharistiefeier in einer Gemeinde auf den Vorabend des Sonntags, soll nach Möglichkeit die Kirche am Sonntag nicht geschlossen und ohne Gottesdienst bleiben. In diesem Fall ist es sehr zu begrüßen, wenn am Morgen ein Morgenlob oder die Laudes oder am Abend die Vesper oder eine Andacht gehalten werden.
7.
Um das Leben der christlichen Gemeinde zu sichern, ist es unerlässlich, dass zumindest in regelmäßigen Abständen am Sonntag Eucharistie gefeiert wird. Dies ist bei größeren Seelsorgeeinheiten im Blick auf kleine Gemeinden zu berücksichtigen. So darf es nicht sein, dass einige Gemeinden nur Wort-Gottes-Feiern und andere nur Eucharistiefeiern haben.
Soweit es in einer Seelsorgeeinheit eine Mittelpunktskirche oder eine andere größere Kirche gibt, soll in dieser regelmäßig sonntags – nach Möglichkeit immer zu einer feststehenden Zeit – die Eucharistie gefeiert werden.
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Zur Gestalt der Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Feiertagen

8.
Jede liturgische Feier ist gemeinschaftliche Feier aller Christgläubigen. Das gilt auch für die Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Festtagen. Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils weist darauf hin, dass das Wesen der Liturgie nach voller, bewusster und tätiger Teilnahme aller Gläubigen verlangt (Liturgiekonstitution 14). So soll die Vielfalt der Dienste (Lektoren, Kantoren, Organisten, Kirchenchor, Schola, Ministranten etc.) zum Tragen kommen. Dabei gilt, dass jeder „in Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun (soll), was ihm von der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (Liturgiekonstitution 28). Denn „die Kirche ist eine in verschiedene Dienste gegliederte und mit verschiedenen Charismen beschenkte Gemeinschaft“ (Zum gemeinsamen Dienst berufen Nr. 7).
9.
Die Leitung dieser Wort-Gottes-Feier wird von einem Diakon oder von einem für diesen Dienst ausgebildeten Gottesdienstbeauftragten bzw. Gottesdienstbeauftragte wahrgenommen. Der Dienst der Leitung von Wort-Gottes-Feiern setzt einen gelebten Glaubensbezug, persönliche Reife und eine grundlegende theologische Ausbildung voraus. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Wer regelmäßig den Dienst der Leitung von Wort-Gottes-Feiern am Sonntag ausübt, wird durch den Erzbischof zu diesem Dienst beauftragt. Eine solche Beauftragung unterstreicht die Verbindung allen liturgischen Tuns mit dem Bischof. Wird der Dienst der Leitung nicht regelmäßig ausgeübt, kann der Pfarrer der Gemeinde dazu beauftragen.
10.
Die Ausbildung zum Dienst der Leitung von Wort-Gottes-Feiern wird gewährleistet durch den „Liturgiekurs Freiburg“ des Erzbistums oder andere vergleichbare Kurse. Die spirituelle Begleitung und Fortbildung ist genuine Aufgabe der Pfarrer und der hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
11.
Die für die Messfeiern an Sonn- und Festtagen vorgesehene Leseordnung der Kirche gilt ebenfalls auch für die Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Festtagen. So hören die Gläubigen das Wort Gottes in der Einheit mit den anderen Gemeinden der Kirche.
12.
Zu jeder liturgischen Feier gehören auch Gesang und Musik. „Sie sprechen den Menschen ganzheitlich an und verbinden die Einzelnen untereinander zur feiernden Gemeinschaft. Der Apostel Paulus mahnt die Gläubigen, in ihren Versammlungen Psalmen, Hymnen und geistliche Lieder zu singen (vgl. Kol 3,16). In der christlichen Liturgie sind Gesang und Musik ,notwendiger und integrierender Bestandteil‘ (Liturgiekonstitution 112) der Feier“ (Werkbuch „Wort-Gottes-Feier“ 37).
13.
Für den Predigtdienst im Rahmen von Wort-Gottes-Feiern bedarf es einer eigenen Beauftragung. Hierzu braucht es ausreichende theologische und homiletische Kompetenz sowie Erfahrung im Umgang mit dem freien Wort. Der Gottesdienstbeauftragte wird unter entsprechenden Voraussetzungen zu diesem Dienst beauftragt. Anstelle einer Predigt kann auch eine Lesepredigt oder eine Meditation, die die entsprechenden Schrifttexte deutet, gewählt werden.
14.
Bei der Ausübung ihrer Dienste können Gottesdienstbeauftragte (Männer und Frauen) sowie Lektoren und Lektorinnen, Kantoren und Kantorinnen ebenso wie Ministranten und Ministrantinnen die vorgesehene liturgische Kleidung (Albe, Talar und Chorrock, Ministrantenkleidung) tragen. Diese bringt zum Ausdruck, dass alle Beteiligten einen liturgischen Dienst in dieser Feier ausüben und unterstützt sie in der Ausübung ihrer Dienste.
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Wort-Gottes-Feiern und Kommunionspendung

15.
Aufgrund der Wertschätzung des Wortes Gottes kommt den „eigenständigen Wortgottesdiensten“ (Liturgiekonstitution 35,4) eine eigene Würde und Bedeutung zu, weil darin wirklich Christusbegegnung im Wort stattfindet (Liturgiekonstitution 7). „Die Kirche hat die Heiligen Schriften immer verehrt wie den Herrenleib selbst, weil sie, vor allem in der heiligen Liturgie, vom Tisch des Wortes wie des Leibes Christi ohne Unterlass das Brot des Lebens nimmt und den Gläubigen reicht“ (Konstitution über die Offenbarung 21).
16.
In der langen Geschichte der Kirche wurde die Austeilung der Kommunion außerhalb der Messe als Ausnahme- und Grenzfall angesehen und war vor allem den Alten und Kranken zugedacht. In Altenheimen, Krankenhäusern wie auch in bestimmten Lebenslagen kann die Kommunion im Rahmen von Wort-Gottes-Feiern in diesem Sinn ausgeteilt werden. Grundsätzlich gehört die Kommunion jedoch zum eucharistischen Geschehen, so dass sie an dessen Vollzug gebunden ist. Deshalb soll in der Regel die Wort-Gottes-Feier ohne Kommunionspendung erfolgen. Für die Akzeptanz von Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung kann die Entfaltung von Zeichenhandlungen hilfreich sein. Der Reichtum solcher Zeichenhandlungen (Taufgedächtnis, Lichtdanksagung, Weihrauchspende und Verehrung des Wortes Gottes) soll in den Wort-Gottes-Feiern zum Tragen kommen.
17.
Bisher wurden in vielen Gemeinden Wort-Gottes-Feiern regelmäßig mit einer Kommunionfeier verbunden. Der Respekt vor der Frömmigkeit der Gläubigen gebietet zwar ein behutsames Vorgehen, doch darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Kommunion wesentlich zur Eucharistiefeier gehört. Wenn Wort-Gottes-Feiern sonntags erstmals in einer Gemeinde eingeführt werden, sollen diese von Anfang an ohne Kommunionspendung sein. So sollen alle Gläubigen die Bedeutung der Eucharistiefeier und der Wort-Gottes-Feier besser verstehen lernen.