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Geltungszeitraum von: 01.07.2021

Geltungszeitraum bis: 20.08.2024

Geschäftsordnung
des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg

vom 6. Mai 2021

(ABl. 2021, S. 90)

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Präambel

Die Diözesanen Leitlinien der Erzdiözese Freiburg (DLL) geben ein Leitbild kirchlichen Handelns in der Erzdiözese vor. In ihnen stellt sie sich dem Anspruch, vielfältige und zielgruppenorientierte Bildungsangebote zu schaffen, die über den Nützlichkeits- und Effektivitätsgedanken hinausgehen und einen wesentlichen Teil des Verkündigungsauftrags der Kirche im Dienst an den Menschen darstellen (DLL 3.2). Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die „Ordnung für die kirchliche Erwachsenenbildung“ in der Erzdiözese Freiburg in ihrer jeweils gültigen Fassung (im Folgenden: Ordnung).
„Das kirchliche Engagement in der offenen Erwachsenenbildung ist Ausdruck der im Glauben begründeten Solidarität und der Kommunikation der Kirche und der Christen mit den Menschen in unserer Gesellschaft“ (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr.1 / Gemeinsame Synode, Beschluss: Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im kirchlichen Bildungsbereich, Abschnitt 9).
„Die offene Erwachsenenbildung im Erzbistum Freiburg steht mit ihren Einrichtungen im Dienst von Kirche und Gesellschaft und versteht sich als kulturelle Diakonie. Sie ist Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Sie arbeitet mit im pluralen Weiterbildungssystem in Baden-Württemberg und wendet sich an alle Menschen, die sich weiterbilden wollen.
Durch ihre Präsenz in der Erwachsenenbildung, in der Begegnung mit Menschen in Bildungsprozessen gewinnt die Kirche selbst wichtige Impulse für die aktuelle Gestalt ihres Glaubens, für ihren Dienst in der Gesellschaft und für ihre pastorale Verantwortung.“ (vgl. Ordnung)
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§ 1
Aufgaben

( 1 ) Das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg (im Folgenden: Bildungswerk) ist eine Einrichtung der Erzdiözese mit Sitz in Freiburg. Es hat den Auftrag, kirchliche Erwachsenenbildung in der gesamten Erzdiözese inhaltlich und organisatorisch zu gewährleisten.
( 2 ) Insbesondere erfüllt es folgende Aufgaben (vgl. Ordnung):
  • Das Bildungswerk formt Lernprozesse, die partizipativ angelegt und auf individuelle und soziale Entwicklungen ausgerichtet sind; dafür setzt es vielfältige Lernformen und Kommunikationsmöglichkeiten ein und verknüpft diese miteinander.
  • Es fördert Pluralität und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft; es schafft Räume, in denen verschiedene Perspektiven bereichernd und Konflikte produktiv wahrgenommen werden.
  • Es verbindet den Erwerb neuen Wissens mit Wertorientierung; dadurch begründete Haltungen sollen zu verantwortlichem Handeln befähigen.
  • Es regt Qualifizierungsprozesse im non-formalen und informellen Bereich an und begleitet sie.
  • Es reduziert Bildungshemmnisse z. B. durch die Intensivierung individueller Bildungsberatung.
  • Es gewährleistet ein breites Themenspektrum.
  • Das Bildungswerk eröffnet Bezüge zu christlichem Lebens- und Glaubenswissen.
  • Es verstärkt die theologische und religiöse Bildung in Kirche und Gesellschaft.
  • Es ebnet verantwortlichen religiösen Entscheidungen und einer positiven Religionsfreiheit den Weg.
  • Es befähigt Christen und Christinnen, sich argumentativ in kirchliche und gesellschaftliche Diskurse einzubringen.
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§ 2
Leitung und Struktur

( 1 ) Die Direktorin / der Direktor des Bildungswerkes wird vom Erzbischof ernannt. Sie / er vertritt das Bildungswerk nach innen und außen. Sie / er hat die Dienst- und Fachaufsicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale mit ihren Fachbereichen sowie in den Dienststellen des Bildungswerkes. Die Aufgaben und Kompetenzen der Direktorin / des Direktors werden in einer Stellenbeschreibung geregelt.
( 2 ) Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter der Direktorin / des Direktors ist die zuständige Referentin / der zuständige Referent im Erzbischöflichen Ordinariat. Sie / er führt regelmäßig Gespräche mit der Direktorin / dem Direktor und deren / dessen Vertreterin / Vertreter.
( 3 ) Im Einvernehmen mit der / dem Dienstvorgesetzten ist die Direktorin / der Direktor verantwortlich für
  • die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Bildungswerkes,
  • die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes und der Organisationskultur des Bildungswerkes,
  • die Leitung der von ihr / ihm einberufenen Konferenzen und Veranstaltungen und
  • die Personalentwicklung, die Planungsrechnung und die Budgetierung des Bildungswerkes.
( 4 ) Zur Wahrnehmung ihrer / seiner Leitungsaufgabe ist der Direktorin / dem Direktor die Zentrale zugeordnet. Diese besteht aus der Direktorin / dem Direktor und deren / dessen Vertreterin / Vertreter sowie den in der Geschäftsführung tätigen Personen.
Die Aufgaben der stellvertretenden Direktorin / des stellvertretenden Direktors sowie der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers sind in den jeweiligen Stellenbeschreibungen festgelegt.
( 5 ) Das Bildungswerk unterhält für besondere Aufgaben Fachbereiche. Dazu zählen:
(a)
Der Fachbereich „Kirchliches Büchereiwesen“. Er unterstützt und begleitet die Arbeit der Katholischen Öffentlichen Büchereien in der Erzdiözese.
(b)
Der Fachbereich „2. Bildungsweg“. Er dient der Förderung des Bildungswesens in freier katholischer Trägerschaft. Seine Aufgabe ist die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen des 2. Bildungsweges.
(c)
Der Fachbereich „Digitale Bildung“.
( 6 ) Das Bildungswerk unterhält regionale Bildungszentren. Diese unterstehen der Leitung des Bildungswerkes und haben den Auftrag, die kirchliche Bildungsarbeit in den Regionen zu gewährleisten und in den Pfarrgemeinden bzw. in den Seelsorgeeinheiten zu fördern und zu unterstützen. (vgl. Ordnung)
Im Rahmen der diözesanen Vorgaben und der Vereinbarungen im Bildungswerk sind die Bildungszentren verantwortlich für die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung ihrer Maßnahmen und Projekte.
Die Leiterinnen / Leiter der Bildungszentren sowie der Fachbereiche kooperieren in der Bildungswerkkonferenz unter der Leitung der Direktorin / des Direktors.
( 7 ) Auf der Ebene der Kirchengemeinden sind die örtlichen Bildungswerke Einrichtungen der Kirchengemeinden. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen Bildungswerken werden von den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungswerkes unterstützt (vgl. Ordnung).
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§ 3
Kooperation und Vernetzung

( 1 ) Als eingetragener Verein mit eigener Satzung vertritt die Diözesanarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung im Erzbistum Freiburg e. V. (im Folgenden: DiAG KEB FR e. V.) die Interessen der ehrenamtlich in der kirchlichen Erwachsenenbildung Engagierten im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich sowie gegenüber staatlichen Stellen. Die Direktorin / der Direktor des Bildungswerkes gehört nach § 11 Abs. 1 Nr. c der Satzung dem Vorstand der DiAG KEB FR e.V. kraft Amtes an. Sie bzw. er werden weder in die Arbeitsorganisation der Arbeitsgemeinschaft der DiAG KEB FR e. V. eingegliedert noch unterliegt sie / er Weisungen bei der Ausübung des Vorstandsamtes der Vereinsorgane. Die Vorstandstätigkeit kann an die Stv. Direktorin / den Stv. Direktor delegiert werden. Die Zentrale des Bildungswerkes hat die Geschäftsführung der Diözesanarbeitsgemeinschaft inne.
Für die Kreis- und Stadtarbeitsgemeinschaften übernimmt diese Aufgabe analog das zuständige Bildungszentrum.
( 2 ) Das Bildungswerk kooperiert mit anderen Trägern kirchlicher Erwachsenenbildung sowie mit den pastoralen Diensten im Rahmen der Bildungskommission der Erzdiözese Freiburg.
( 3 ) Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft ist der Ökumene verpflichtet. Daher sind die Bildungseinrichtungen der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) bevorzugte Kooperationspartnerinnen des Bildungswerkes.
( 4 ) Das Bildungswerk vertritt gemeinsam mit der DIAG KEB FR e.V. die kirchliche Erwachsenenbildung im pluralen Weiterbildungssystem des Landes Baden-Württemberg. Es kooperiert mit anderen Trägern offener Erwachsenenbildung im gesellschaftlichen Bereich.
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§ 4
Gremien der Mitverantwortung

( 1 ) Die Bildungswerkkonferenz unterstützt die Direktorin / den Direktor in der Leitung des Bildungswerkes. Im Rahmen der diözesanen Vorgaben wirkt sie mit bei der Festsetzung der Ziele sowie bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Maßnahmen und Projekten des Bildungswerkes. Sie berät die Direktorin / den Direktor bei der personellen und finanziellen Rahmenplanung und bei der Finanzzuweisung an die einzelnen Einrichtungen des Bildungswerkes.
( 2 ) Die Bildungswerkkonferenz berät über die Bildungskommission der Erzdiözese Freiburg oder im direkten Kontakt den Erzbischof und die diözesanen Räte in Fragen der Allgemeinen Weiterbildung.
( 3 ) Zur Bearbeitung inhaltlicher Schwerpunkte können Arbeits- und Projektgruppen eingerichtet werden.
( 4 ) Die Mitarbeitervertretung des Bildungswerkes / Allgemeine Weiterbildung trägt auf der Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese Freiburg Mitverantwortung für die Dienstgemeinschaft des Bildungswerkes. Für die Beschäftigten des 2. Bildungsweges besteht eine eigene Mitarbeitervertretung.
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§ 5
Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und ersetzt das Statut für das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg vom 25. März 2011 (ABl. 2011, S. 131).