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Dekret über die Zuweisung von Stammvermögen (patrimonium stabile) bezüglich des vom Metropolitankapitel verwalteten Vermögens

vom 13. November 2015

(ABl. 2015, S. 249)

Der Codex Iuris Canonici stellt das Stammvermögen (patrimonium stabile) einer öffentlichen juristischen Person in der Kirche unter besonderen Schutz. Unter Stammvermögen ist das Vermögen zu verstehen, das der Sicherung der finanziellen Selbsterhaltungskraft einer öffentlichen juristischen Person im Hinblick auf ihre eigenen Zwecke dient. Das Stammvermögen bedarf einer ausdrücklichen Zuweisung durch die zuständige Autorität.
Nach zustimmender Kenntnisnahme des Erzbischofs wird auf Beschluss des Metropolitankapitels für die aufgeführten öffentlichen Rechtspersonen Folgendes bestimmt:
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§ 1

Für die in der Anlage genannten öffentlichen Rechtspersonen gab es bisher keine ausdrückliche Zuweisung von Stammvermögen nach can. 1291 CIC.
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§ 2

Aus ihrem eigenen Vermögen werden dem Stammvermögen der nachfolgend aufgeführten Rechtspersonen die aufgeführten Vermögensstücke zugewiesen:
  1. Erzbischöfliches Metropolitankapitel zu Freiburg
    Dem Stammvermögen des Erzbischöflichen Metropolitankapitels werden folgende Grundstücke in Freiburg mit Gebäude zugewiesen:
    • Herrenstr. 41 und Münzgasse 1a (eine Flst. Nr. 1497)
    • Keltenstr. 3 (Flst. Nr. 14278/38)
    • Ludwigstr. 16 (Flst. Nr. 1637)
    • Oberau 29 (Flst. Nr. 1382/4)
    • Bernhardstr. 10 (Flst. Nr.1667)
  2. Erzbischöflicher Interkalarfonds, Freiburg
    Dem Stammvermögen des Erzbischöflichen Interkalarfonds werden folgende Grundstücke in Freiburg mit Gebäude zugewiesen:
    • Herrenstraße, ungerade Hausnummern 9-17 (eine Flst. Nr. 1514)
    • Herrenstr. 10 und Herrenstr. 12 (eine Flst. Nr. 887)
    • Herrenstr. 18 (Flst. Nr. 934/4)
    • Herrenstr. 19 (Flst. Nr. 1511/1)
    • Herrenstr. 20 und Herrenstr. 22 (eine Flst. Nr. 934)
    • Herrenstr. 39 (Flst. Nr. 1498)
    • Münsterplatz 10 (ehemaliges Erzbischöfliches Palais) und Schusterstr. 9 (eine Flst. Nr. 972)
    • Münsterplatz 36 (Flst. Nr. 944)
  3. Erzbischof-Bernard-Fonds, Freiburg
    Dem Stammvermögen des Erzbischof-Bernard-Fonds wird der Betrag von 1.000.000,00 € zugewiesen.
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§ 3

Das Dekret tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.