.Stiftungsakt zur Errichtung der Schulstiftung
Stiftungsakt zur Errichtung der Schulstiftung
der Erzdiözese Freiburg
vom 15. Dezember 1988
(ABl. 1988, S. 443)
####I.
Das katholische Schulwesen in der Erzdiözese Freiburg weist ein breitgefächertes Spektrum unterschiedlicher Schularten und Ausbildungszweige auf. Einige Schulen haben eine jahrhundertelange Geschichte, alle haben sie ihre eigene Tradition, ihre Besonderheit in Profil und Bildungsschwerpunkt. Jeder Schule kommt eine lokale Bedeutung zu, jede ist vor Ort in gesellschaftliche, kulturelle und persönliche Bezüge eingebunden. Die meisten dieser Schulen befinden sich in der Trägerschaft von Orden und Kongregationen. Daneben stehen solche, die durch freie Initiativen kirchlicher Persönlichkeiten gegründet und später juristischen Personen übertragen wurden. Schließlich hat die Erzdiözese Freiburg selbst die Trägerschaft einiger Schulen übernommen.
Die „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ hat in ihrem Beschluss „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich“ (1975) die anstehenden Probleme und Aufgaben kirchlicher Schulen in freier Trägerschaft in folgender Empfehlung beschrieben: „Die Schulabteilungen der Bistümer sollen Entwicklungspläne für das katholische Schulwesen in freier Trägerschaft erarbeiten. Die Schulentwicklungspläne und die aufgrund dieser Pläne zu treffenden Maßnahmen müssen die vier wichtigsten Problemkreise einer Lösung näherbringen, die sich für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft ergeben: die Eigenprägung dieser Schulen, die Umstrukturierung des Bildungswesens, die wirtschaftliche Sicherung und die Lehrergewinnung, Lehrerbildung und Lehrerfortbildung.“ Dabei steht besonders im Vordergrund die „religiöse Dimension der Erziehung in der katholischen Schule“, wie sie in einem gleichlautenden Dokument der Römischen Kongregation für das Bildungswesen vom 7. April 1988 dargelegt wird.
Seit einigen Jahren ergeben sich für die Mehrzahl der Schulträger schwerwiegende Probleme. Die Kostenbelastung wird immer größer, weil die staatlichen Zuschüsse die wachsenden Sach- und Personalaufwendungen immer weniger abdecken und weil die eigenen finanziellen Reserven dahinschwinden. Die Erzdiözese musste also von Haushalt zu Haushalt höhere Betriebskostenzuschüsse einplanen und einen höheren Finanzaufwand für Bau- und Sanierungsmaßnahmen vorsehen. Der Rückgang von Ordensberufen veranlasste einige Orden, eigene Kräfte aus dem Unterrichts- und Erziehungsbereich zurückzuziehen. Deswegen sind in den letzten Jahren mehrere Orden mit dem Antrag an mich herangetreten und haben darum gebeten, ihre Schule in diözesane Trägerschaft zu übernehmen.
In der Absicht, den Bestand des katholischen Schulwesens aus erzieherischen und pastoralen Gründen im Bereich der Erzdiözese Freiburg zu sichern (cc. 796 – 806 CIC), habe ich mich für eine rechtliche Trägerstruktur entschieden, die den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen Rechnung trägt, indem sie einerseits Freiraum und Eigenleben belässt, andererseits aber auch die enge Verantwortungs- und Organisationsgemeinschaft zwischen Schule und Erzdiözese deutlich macht. Eine Stiftung soll die Trägerschaft für Schulen der Erzdiözese übernehmen und auch jenen kirchlichen Schulen offenstehen, deren Träger eine Einbindung in die neue Trägerschaftsform wünschen und sie ausdrücklich beantragen.
Auf diese Weise sollen die Schulen ideell, finanziell und administrativ unterstützt werden, damit so die Präsenz der katholischen freien Schulen innerhalb des öffentlichen Bildungswesens gewahrt und ihr spezifischer Bildungsauftrag aus christlichem Geist aufrechterhalten werden kann. Die in der Stiftungssatzung vorgesehenen Kuratorien sollen Sorge dafür tragen, dass innerhalb der jeweiligen Region die kirchliche und gesellschaftliche Verwurzelung erhalten, die persönlichen und kulturellen Beziehungen gewahrt bleiben. Eigenverantwortung vor Ort und Mitwirkung in den Organen einer Stiftung, die durch Einzelbeteiligung wächst und eine Solidargemeinschaft bildet, sollen das katholische Schulwesen auf Zukunft hin sichern; fachliche Fortbildungsangebote, spirituelle und pädagogische Veranstaltungen werden die Unterrichts- und Erziehungsarbeit fördernd begleiten.
Mit dieser Gründung verbinde ich die Zuversicht, dass der ganzheitlichen Erziehung und Bildung junger Menschen, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil als Aufgabe und Ziel katholischer Schulen beschreibt, ein fördernder Dienst erwiesen wird und Eltern weiterhin ein entsprechendes Angebot offensteht: „Die katholische Schule verfolgt nicht weniger als andere Schulen die Bildungsziele und menschliche Formung der Jugend. Ihre besondere Aufgabe aber ist es, eine Schulgemeinschaft zu schaffen, in der der Geist des Evangeliums, der Geist der Freiheit und der Liebe lebendig ist. Sie hilft dem jungen Menschen, seine Persönlichkeit zu entfalten und zugleich der neuen Schöpfung nach zu wachsen, die er durch die Taufe geworden ist. Ferner richtet sich die gesamte menschliche Bildung auf die Heilsbotschaft aus, so dass die Erkenntnis, welche die Schüler allmählich von der Welt, vom Leben und vom Menschen gewinnen, durch den Glauben erleuchtet wird. So erzieht die katholische Schule, indem sie sich den Anforderungen der Zeit gebührend aufschließt, ihre Schüler dazu, das Wohl der irdischen Gemeinschaft wirksam zu fördern, und bereitet sie zum Dienst an der Ausbreitung des Reiches Gottes, damit sie in einem vorbildhaften und apostolischen Leben gleichsam zum Sauerteig des Heils für die menschliche Gemeinschaft werden.“ (Erklärung über die christliche Erziehung Nr. 8).
So sollen unsere katholischen Schulen zugleich jene Aufgabe und Erwartung erfüllen, die ihnen § 1 des baden-württembergischen Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft zuerkennt: „Schulen in freier Trägerschaft dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der öffentlichen Aufgabe, als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes zu bereichern. Sie ergänzen das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.“
####II.
Durch diesen Stiftungsakt errichte ich aufgrund der cc. 1303 § 1 Nr. 1, 114 § 1 und 116 § 2 CIC sowie der §§ 22, 23 und 17 Abs. 1 und 3 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg die
SCHULSTIFTUNG DER ERZDIÖZESE FREIBURG.
Sitz der Stiftung ist Freiburg.
Die Stiftung ist nach kirchlichem Recht eine selbständige Stiftung mit öffentlicher Rechtspersönlichkeit und nach staatlichem Recht eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
Zweck der kirchlichen Stiftung ist die Förderung des katholischen Schulwesens im Bereich der Erzdiözese Freiburg und die Erziehung der Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des katholischen Glaubens.
Sie verwirklicht diesen Zweck im Rahmen des kirchlichen und staatlichen Rechts insbesondere durch die Übernahme der Trägerschaft von katholischen schulischen, schulähnlichen und anderen – insbesondere erzieherischen – Einrichtungen, die das katholische Schulwesen ergänzen.
####III.
Die finanziellen Mittel zur Verwirklichung des Stiftungszwecks werden, soweit dafür Leistungen des Staates (insbesondere Zuschüsse nach dem Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft), Leistungen Dritter und eigene Mittel der Stiftung nicht ausreichen, von der Erzdiözese Freiburg gewährleistet.
####IV.
Organe der Stiftung sind
- der Stiftungsrat;
- der Stiftungsvorstand;
- die Konferenz der Schul- und Internatsleiter.
V.
Für die „Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg“ gilt die nachstehende von mir erlassene Satzung.
####VI.
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht durch das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg.
####VII.
Die Stiftung erlangt gemäß § 24 i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 28 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg öffentlich-rechtliche Rechtsfähigkeit durch Verleihung seitens des Ministeriums für Kultus und Sport Baden-Württemberg.
####VIII.
Diese Urkunde wird dreifach ausgefertigt. Je eine Fertigung erhalten das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg, das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg und die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.
Freiburg i. Br., den 15. Dezember 1988 | |
gez. Oskar Saier Erzbischof |