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Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 120Generaldekret der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 1272 CIC

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Hiermit wird auf Grund des c. 1272 CIC nachfolgendes Generaldekret erlassen:
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§ 1
Gestaltung des Benefizialwesens

In Anbetracht der unterschiedlichen Verhältnisse im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wird den jeweiligen Diözesanbischöfen hiermit die Zuständigkeit übertragen, das Benefizialwesen gemäß c. 1272 CIC zu gestalten.
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§ 2
Inkrafttreten

Dieses von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 2. März 2023 beschlossene und durch Dekret des Dikasteriums für die Bischöfe vom 9. Oktober 2023 rekognoszierte Generaldekret tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2024 in Kraft.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 121Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen des
Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg zu der Gewährung von
Zuschüssen aus dem Bauförderfonds
(Ausführungsbestimmungen Bauförderfonds)

Die Ausführungsbestimmungen des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg zu der Gewährung von Zuschüssen aus dem Bauförderfonds (Ausführungsbestimmungen Bauförderfonds) vom 12. Mai 2022 (ABl. 2022, S. 174) werden wie folgt geändert:
  1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe “2022 und 2023” durch die Angabe “2024 und 2025” ersetzt.
  2. In § 1 Absatz 2 Ziffer 1 wird die Angabe “2022 und 2023” durch die Angabe “2024 und 2025” ersetzt.
  3. In § 1 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe “2022 und 2023” durch die Angabe “2024 und 2025” ersetzt.
  4. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. Nach Absatz 1 Satz 2 Ziffer 4 wird folgende Ziffer 5 eingefügt: “5. die Restaurierung von liturgischem Gerät im Sinne des § 10 Absatz 1 Ziffer 6 KBauO, das historisch oder künstlerisch wertvoll ist”.
    2. Die bisherigen Ziffern 5 bis 8 werden die Ziffern 6 bis 9.
    3. In Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter “Gebäude- und Immobilienkonzeption” durch die Wörter “Immobilienentwicklung bzw. Gebäudekonzeption” ersetzt.
    4. In Absatz 2 Satz 2 Ziffer 4 werden die Wörter “Gebäude- und Immobilienkonzeption” durch die Wörter “Immobilienentwicklung bzw. Gebäudekonzeption” ersetzt.
    5. In Absatz 3 Ziffer 1 wird nach der Angabe “§ 10 Absatz 1 Ziffer 5 KBauO” das Wort “sowie” eingefügt.
    6. In Absatz 3 Ziffer 1 werden nach dem Wort “Veräußerungen” die Wörter “und Restaurierungen” gestrichen.
  5. § 11 Absatz 6 wird aufgehoben.
  6. § 12 wird wie folgt gefasst:
    Ҥ 12 Inkrafttreten
    (1) Die Ausführungsbestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
    (2) Zuschüsse, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zur Promulgation dieser Ausführungsbestimmungen auf der Grundlage der Ausführungsbestimmungen vom 12. Mai 2022 (ABl. 2022, S. 174) bewilligt worden sind, bleiben wirksam.”
  7. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 7. Mai 2024
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Generalvikar Christoph Neubrand

Nr. 122Dispens betreffend die Betreuung von Reisekassen durch
pastorale Mitarbeitende bei Wallfahrten

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Aus Gründen der Praktikabilität bei der Durchführung von Wallfahrten und eingedenk der Tatsache, dass eine Beeinträchtigung pastoraler Arbeit aufgrund der Betreuung einer Reisekasse nicht eintreten kann, lasse ich im Rahmen von Wallfahrten folgende Abweichungen von der Ordnung über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens Teil III (KVO III) im Wege eines Dispenses (cann. 85, 88 CIC) zu:
Abweichend von § 23 Absatz 2 Satz 2 KVO III können die in § 10 Absatz 1 Buchstabe a), b) und d) KVO III genannten Mitarbeitenden mit der Betreuung von Reisekassen beauftragt werden. Hierzu können ihnen gemäß § 14 Kassenordnung Bankkarten ausgegeben werden, die nach Abschluss der Wallfahrt wieder der genehmigenden Stelle auszuhändigen sind.
Der Dispens endet am 31. August 2024.
Freiburg im Breisgau, den 6. Mai 2024
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Generalvikar Christoph Neubrand
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Erläuterung:

Für die Beantragung von Bankkarten ist neben §§ 14, 5 Kassenordnung (s.u.) die diesbezügliche Handreichung des Referates Banken und Versicherung des Erzbischöflichen Ordinariates zu beachten. Die Handreichung sowie weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse: banken@ordinariat-freiburg.de.
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§ 14 Kassenordnung
Debitkarten, Kreditkarten

( 1 ) Debitkarten oder Kreditkarten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Die Entscheidungen hierüber trifft die in § 5 Absatz 2 und 3 genannte zuständige Stelle (genehmigende Stelle).
( 2 ) Für die Verwendung von Debitkarten und Kreditkarten gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. Diese umfasst folgende Punkte:
  1. die Karte darf nur für dienstliche Zwecke genutzt werden,
  2. alle Kartenumsätze sind mit Originalbelegen nachzuweisen,
  3. im Verlustfalle ist unverzüglich die Sperre der Karte zu veranlassen und die genehmigende Stelle zu informieren,
  4. die Debitkarte und die Kreditkarte sind sicher aufzubewahren,
  5. Sicherheitscodes (PIN/TAN) sind getrennt von Kredit-/Debitkarten und voneinander aufzubewahren.
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§ 5 Kassenordnung
Einrichtung von Konten und Depots

(…)
(2) Die Einrichtung und Auflösung von Konten und Depots der diözesanen Anstalten und Stiftungen und der Dekanatsverbände bedarf der Zustimmung durch die für Finanzen zuständige Abteilung des Erzbischöflichen Ordinariates.
(3) Bei Kirchengemeinden und örtlichen Fonds ist für die Einrichtung und Auflösung von Konten und Depots der Stiftungsrat zuständig.
(…)

Nr. 123Vollversammlung des Diözesanrates
der Katholikinnen und Katholiken

Die Vollversammlung des Diözesanrates der Katholikinnen und Katholiken findet vom Freitag, 14. Juni 2024 (Beginn: 15:30 Uhr) bis Samstag, 15. Juni 2024 (Ende: 12:30 Uhr) im Bildungshaus St. Bernhard in Rastatt statt.
Die Vollversammlung wird ausschließlich in Präsenz stattfinden.

Vorschlag zur Tagesordnung
  1. Regularien
    1.1.
    Feststellung der Beschlussfähigkeit
    1.2.
    Genehmigung des Protokolls vom 17./18. November 2023
    1.3.
    Genehmigung der Tagesordnung
  2. Berichte aus Vorstand, Ausschüssen, ZdK und Vertretungsaufgaben
  3. Aktuelles zu Diözesanforum und der Kirchenentwicklung 2030
  4. Informationen zur Wahl des Pfarreirates 2025
  5. Neue Satzung des Diözesanrates
  6. Konsequenzen aus der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU)
  7. Anträge
  8. Termine
  9. Verschiedenes

Nr. 124Einführung für neue pastorale Ansprechpersonen
für Kindertageseinrichtungen als digitales Chat-Angebot

Gerne laden wir zum aktuellen Termin einer digitalen Einführungsveranstaltung für neue pastorale Ansprechpersonen für Kindertageseinrichtungen aus den Seelsorgeteams ein.
Wann?
Dienstag, den 11. Juni 2024 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Inhalte:
  • Profil und Aufgaben pastoraler Ansprechpersonen von Kindertageseinrichtungen
  • Kindertageseinrichtung als pastoraler Ort
  • Grundlagendokumente und Standards religiöser Bildung in Kindertageseinrichtungen
  • Unterstützungsangebote und Materialien
  • Austausch über bisherige Erfahrungen
Referentin:
Christina Fehrenbach, Referentin Kindertageseinrichtungen
Referat Kindertageseinrichtungen und frühkindliche Bildung,
Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg
Der Chat findet über Webex statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung zugesendet.
Mit diesem Angebot tragen wir den veränderten Genehmigungsrichtlinien für katholische Kindertageseinrichtungen (vgl. ABl. 2019, S. 161) Rechnung, die festlegen, dass für die Genehmigung neuer Gruppen und Einrichtungen eine pastorale Ansprechperson aus dem Seelsorgeteam benannt sein soll, welche an den Studientagen für pastorale Ansprechpersonen teilnimmt.

Nr. 125Änderung der Satzung
des Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V.
mit Sitz in Seckach

Die Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V. hat im November 2023 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Auf Antrag vom 31. Januar 2024, zuletzt vervollständigt mit Schreiben vom 22. April 2024, und gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung hat das Erzbischöfliche Ordinariat die Änderungen der Satzung in der Fassung vom 23. November 2023 am 24. April 2024, Az.: J - 94.61/h-se#1[1]2024/31464, genehmigt.

Nr. 126Erzbischöflicher Seminarfonds mit Sitz in Freiburg,
kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 26. März 2024, Az.: KMRA-0562.3-79/2/2, festgestellt, dass der Erzbischöfliche Seminarfonds durch landesherrliche Dotation im Jahr 1820 ordnungsgemäß errichtet wurde. Die Stiftungssatzung des Erzbischöflichen Seminarfonds in der Fassung vom 15. Dezember 2020 wird im Einvernehmen zwischen der kirchlichen und staatlichen Stiftungsbehörde, Verfügung vom 2. Mai 2024, Az.: KMRA-0562.3-79/3/1, in Kraft gesetzt.

Nr. 127Erzbischöflicher Linzerfonds mit Sitz in Freiburg,
kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 26. März 2024, Az.: KMRA-0562.3-36/2/2, festgestellt, dass der Erzbischöfliche Linzerfonds im Wege einer großherzoglichen Dotation ordnungsgemäß errichtet wurde. Die Stiftungssatzung des Erzbischöflichen Linzerfonds in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird im Einvernehmen zwischen der kirchlichen und staatlichen Stiftungsbehörde, Verfügung vom 2. Mai 2024, Az.: KMRA-0562.3-36/3/2, in Kraft gesetzt.

Nr. 128Druckschriften und Broschüren
des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Publikation veröffentlicht:
Gebetszettel „Heiliges Jahr 2025: Pilger der Hoffnung“
Die Publikation kann beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53109 Bonn, Telefon: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330 bestellt oder unter
https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/sonstige-publikationen/verschiedenes/gebetszettel-heiliges-jahr-2025-pilger-hoffnung.html heruntergeladen werden.

Personalmeldungen

Nr. 129Ernennungen/Bestellungen

Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. August 2024 befristet bis 31. Dezember 2025 Herrn Dekan Uwe Lüttinger, Schwetzingen, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, zum Pfarradministrator der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Brühl-Ketsch, Dekanat Wiesloch, bestellt.
Weihbischof Dr. Peter Birkhofer hat mit Wirkung vom 1. September 2024 Don Salvatore Lavorato, Mannheim, zum Leiter der Italienischen Katholischen Mission in Mannheim, Dekanat Mannheim, bestellt.

Nr. 130Anweisungen/Versetzungen

Herr Vikar Stephen Egwu, Röttingen, wurde mit Wirkung vom 15. März 2024 als Vikar der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt, Dekanat Karlsruhe, angewiesen.
Herr Vikar Pater Victor Calist Silayo ALCP/OSS, Freiburg, wurde mit Wirkung vom 1. April 2024 als Vikar der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Radolfzell St. Radolt, Dekanat Konstanz, angewiesen.
Herr Vikar Pater Félicien Nimbona ISch, Freiburg, wurde mit Wirkung vom 1. April 2024 als Vikar der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Mittleres Elz- und Simonswäldertal, Dekanat Endingen-Waldkirch, angewiesen.
Herr Vikar Pater Bonaventure Bwanakweri PA, Freiburg, wurde mit Wirkung vom 1. April 2024 als Vikar der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Allerheiligen, Dekanat Karlsruhe, angewiesen.
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 10 - 16. Mai 2024
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-376
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
Erscheinungsweise:ca. 24 Ausgaben jährlich