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§ 2
#§ 3
§ 4
§ 5
Geschäftsordnung der Kommission für Bildung der Erzdiözese Freiburg (Bildungskommission)
vom 21. Februar 2024
ABl. 2024, S. 79
###Präambel
Die Erzdiözese Freiburg steht für einen ungehinderten Zugang zu Bildung ein und verstärkt die Kooperation mit anderen Partnern im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich (vgl. Strategisches Ziel 8 Diözesanstrategie). Kirchliche Bildungsarbeit „stellt ein zentrales kirchliches und gesellschaftliches Handlungs- und Entwicklungsfeld dar, das die gesamte Biografie jedes einzelnen Menschen sowie die Welt, in der er lebt, umfasst” (vgl. Diözesane Leitlinien Ziffer IV. 3.2). In den großen Umbrüchen unserer Zeit stellt Bildung eine Voraussetzung dafür dar, diese Veränderungsprozesse in der persönlichen Lebenswelt wie in Kirche und Gesellschaft verantwortlich zu gestalten. Bildung ermächtigt „Menschen, sich ihrer Identität bewusst zu werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihnen zu vertrauen und sie dazu zu nutzen, ihr Leben und das gesellschaftliche Zusammenleben verantwortungsvoll zu gestalten” (vgl. Diözesane Leitlinien Ziffer IV. 3.2).
#§ 1
Ziele und Aufgaben
(
1
)
1 Die verschiedenen Aktivitäten der Erzdiözese Freiburg im Bereich der Bildung werden unter dem Dach der Bildungskommission reflektiert und vernetzt. 2 Die Bildungskommission soll zur Weiterentwicklung der kirchlichen Bildungsarbeit und zur Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich beitragen.
(
2
)
1 Die Kommission berät den Erzbischof und das Erzbischöfliche Ordinariat in Fragen der Bildung und bei diesbezüglichen Anfragen staatlicher Stellen. 2 Sie greift Erfahrungen, Anregungen und Vorschläge der Träger der Bildungsarbeit auf. 3 Zudem kann sie vom Erzbischof mit der Bearbeitung bildungsrelevanter Themen beauftragt werden.
(
3
)
1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzt sie sich mit kirchlichen, gesellschaftlichen und religiösen Entwicklungen auseinander. 2 Sie identifiziert Themen, Ziele und Methoden für die Weiterentwicklung der Bildungsarbeit angesichts neuer gesellschaftlicher und kirchlicher Entwicklungen und Erfordernisse. 3 Sie bündelt relevante Bildungsthemen und bereitet sie auf, indem sie sie in ihren Sitzungen diskutiert sowie Stellungnahmen und Handlungsoptionen erarbeitet, die sie dem Erzbischof vorlegt. 4 Sie vermittelt diözesane Positionen und Vorgaben in die Mitgliedseinrichtungen hinein.
#§ 2
Mitgliedschaft und Kooperationen
(
1
)
Die Bildungskommission setzt sich zusammen aus Vertretungen
- der Hauptabteilung 3 – Bildung des Erzbischöflichen Ordinariates,
- der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Erwachsenenverbände (AKE),
- des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) – Diözesanverband
Freiburg, - des Bildungswerks,
- des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. (DiCV),
- der Diözesanarbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung e.V.,
- des Erzbischöflichen Seelsorgeamts,
- des Geistlichen Zentrums St. Peter,
- des Instituts für Pastorale Bildung,
- der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg,
- der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg,
- der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg,
- der Evangelischen Landeskirche in Baden.
(
2
)
Die Kommission unterhält Kontakte zu
- den übrigen Hochschulen mit theologischen Instituten auf dem Gebiet des Erzbistums,
- anderen kirchlichen Schulen im Bereich der Erzdiözese,
- den Bildungseinrichtungen der Orden.
§ 3
Zusammensetzung
(
1
)
1 Mitglieder der Kommission sind die Leiterinnen/die Leiter der oben genannten Hauptabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates, Verbände, Institutionen und Einrichtungen oder eine delegierte Vertreterin/ein delegierter Vertreter. 2 Der Erzbischof kann auf Vorschlag der Kommission weitere Mitglieder berufen.
(
2
)
Zur Beratung bestimmter Fragen kann die Kommission fachkundige Personen hinzuziehen.
#§ 4
Leitung und Arbeitsweise
(
1
)
1 Die/Der Vorsitzende der Kommission wird vom Erzbischof ernannt. 2 Die/Der Vorsitzende wird von einem Geschäftsführenden Ausschuss unterstützt. 3 Die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses werden im Einvernehmen zwischen Vorsitzender/Vorsitzendem und den weiteren Mitgliedern der Bildungskommission benannt.
(
2
)
1 Die Geschäftsführung der Kommission wird durch das Referat Erwachsenenbildung der Hauptabteilung 3 – Bildung des Erzbischöflichen Ordinariates wahrgenommen. 2 Für einzelne Bereiche ihrer Zuständigkeit kann die Kommission entsprechend zusammengesetzte Arbeitsgruppen mit zeitlich und inhaltlich definiertem Auftrag einrichten.
#§ 5
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und ersetzt das Statut der Kommission für Bildung der Erzdiözese Freiburg (Bildungskommission) vom 27. Oktober 2015 (ABl. S. 230).