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Geltungszeitraum von: 01.10.2013

Geltungszeitraum bis: 31.10.2023

Rahmenrichtlinien für ehrenamtliches Engagement
im Erzbistum Freiburg

vom 1. Oktober 2013

(ABl. 2013, S. 206)

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I. Einführung

Das Leben in den Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden, im diakonisch-caritativen Bereich und in den Verbänden ist geprägt vom ehrenamtlichen Engagement vieler Frauen und Männer. Sie bringen ihre Zeit, Kraft, Kompetenz und Phantasie ein, um so am Aufbau des Reiches Gottes mitzuwirken. Ihr Engagement gründet im Auftrag, der jedem Christen durch Taufe und Firmung gegeben ist, sowie im Glauben an die gemeinschaftsstiftende Botschaft Jesu Christi. Das vielfältige Engagement zahlreicher Menschen in der Kirche ist Zeugnis für die Lebendigkeit von Kirche in ihrer konkreten Sozialgestalt. Dieses Zeugnis für das Evangelium Christi und der Dienst für die Menschen in unserer Gesellschaft können nur in gemeinsamer Verantwortung aller gelingen (Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Dienste und Ämter 1.3.2). Somit ist ehrenamtliches Engagement in unserer Kirche nicht nur unverzichtbar, es ist Ausdruck gelebten Glaubens.
Gesellschaftliche Entwicklungen einerseits und pastorale wie strukturelle Veränderungen innerhalb der Kirche andererseits fordern eine neue Kultur der Aufmerksamkeit gegenüber dem Ehrenamt sowie neue Formen der Kooperation zwischen hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen. Beides zu gewährleisten ist Ziel der folgenden „Rahmenrichtlinien für ehrenamtliches Engagement im Erzbistum Freiburg“. Diese richten sich unmittelbar an die Verantwortlichen im Erzbistum und in den dortigen Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden. Um vergleichbare Standards zu schaffen, ist es empfehlenswert, diese in den Verbänden und Werken der Diözese ebenfalls anzuwenden.
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II. Zum Begriff des ehrenamtlichen Engagements

Ehrenamtliches Engagement ist ein Dienst im Auftrag der Kirche, der freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Freiwilligkeit bedeutet, dass niemand genötigt werden kann, eine Tätigkeit zu übernehmen, so wie auch niemand daran gehindert werden darf, sie zu beenden, sofern keine bereits eingegangenen Verpflichtungen im Wege stehen. Unentgeltlichkeit meint, dass – unbeschadet der Erstattung entstehender Auslagen – der im Ehrenamt geleistete Zeitaufwand nicht eigens vergütet wird. Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit kennzeichnen ehrenamtliche Tätigkeit.
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III. Ehrenamtliches Engagement in den Seelsorgeeinheiten und Verbänden

Die pastorale Arbeit in den Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden wie auch in den Verbänden wäre ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar. Daher müssen ehrenamtlich Tätige bei der Koordination der pastoralen Aufgaben in Seelsorgeeinheiten und Verbänden von vornherein verantwortlich einbezogen werden. Dazu gehört, Sorge zu tragen für eine angemessene Einführung, Begleitung und Qualifizierung der Ehrenamtlichen. Es gehört auch dazu, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Dienst zu ermutigen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung der Kirchengemeinden bzw. Verbände muss geprüft werden, welche Mittel zur Finanzierung der Sachkosten bereitgestellt werden können. Diese Beträge sind im Haushalt entsprechend einzuplanen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in ihrem Dienst nicht überbeansprucht werden und sich auch für eine zeitlich befristete ehrenamtliche Mitarbeit entscheiden können.
Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seelsorgeeinheiten gehören kirchlichen Verbänden an. Diese regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer verbandlichen Strukturen, da das Prinzip der Subsidiarität gewahrt bleiben soll.
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IV. Förderung von Projekten

Da sich ehrenamtliches Engagement immer stärker in zeitlich überschaubaren und temporären Aktivitäten vollzieht, gewinnt die Arbeit in Projekten zunehmend an Bedeutung. Das Erzbistum Freiburg fördert derartige Projektarbeit gezielt und unterstützt die Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden bei deren Entwicklung, Durchführung und Auswertung. Bei der Stabstelle Pastorale Entwicklung im Erzbischöflichen Seelsorgeamt sind hierfür entsprechende Projektmittel eingestellt, die dort auch beantragt werden können.
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V. Zusammenarbeit in der Ökumene, mit Caritasverbänden
und kommunalen Trägern

Ehrenamtliches Engagement in Seelsorgeeinheiten und kirchlichen Verbänden steht nicht für sich alleine. Besonders die intensive Zusammenarbeit und Kooperation mit den Caritasverbänden, den evangelischen Gemeinden und Einrichtungen sowie den vielfältigen kommunalen Trägem und Initiativen ist von großer Bedeutung und wird aktiv angestrebt. Damit wird den Prinzipien kirchlichen Handelns (vernetzt, partnerschaftlich, arbeitsteilig, missionarisch, ökumenisch, solidarisch), wie sie in den Pastoralen Leitlinien formuliert sind, Rechnung getragen.
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VI. Hinweise für die Praxis

Folgende Grundsätze legen die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Erzdiözese Freiburg fest. Sie zielen darauf ab, ehrenamtliches Engagement verstärkt zu fördern und die Kooperation zwischen hauptberuflich- und ehrenamtlich Tätigen in optimaler Weise zu gewährleisten. Die Grundsätze sind in der Erzdiözese Freiburg verbindlich.
  1. Menschen, die sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in das Leben der Kirche vor Ort einbringen möchten, benötigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die sie über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten informieren und sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Begabungen zur Mitarbeit motivieren.
  2. Aufgaben, die von Ehrenamtlichen übernommen werden, sollen im Vorfeld klar definiert sein. Nach Möglichkeit soll eine Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung erstellt werden. Vorlagen für die Erstellung einer Aufgabenbeschreibung werden zur Verfügung gestellt. Diese sollen den jeweils Verantwortlichen in der Arbeit mit Ehrenamtlichen als Grundlage für eine Anpassung an den eigenen Bereich dienen. Transparenz und Verbindlichkeit im Hinblick auf Ziele, Verantwortung, erforderliche Zeit und Kompetenzen sowie ggf. die Festlegung von Beginn und Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind unverzichtbar, da dies die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement erhöht. Tätigkeitsfelder für Ehrenamtliche sind so abzustecken, dass sie mit Erwerbs- und Familienarbeit vereinbar sind. So kann beispielsweise die Betreuung von Kindern der ehrenamtlich Engagierten bei Bedarf ermöglicht werden. Die entstehenden Kosten werden dabei von der entsprechend zuständigen Einrichtung bzw. Institution getragen.
  3. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in geeigneter Weise in ihr Tätigkeitsfeld eingeführt und eingearbeitet werden. Der regelmäßige Austausch mit hauptberuflich oder ehrenamtlich Verantwortlichen sowie mit anderen Personen, die im selben bzw. einem benachbarten Aufgabenfeld arbeiten, ist auch über die Anfangsphase hinaus erforderlich. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben daher einen selbstverständlichen Anspruch auf einen inhaltlichen und persönlichen Austausch im Miteinander und mit den jeweils Verantwortlichen.
  4. Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit soll durch eine geeignete Form der Einführung auch nach außen hin (z. B. gegenüber der Gemeinde) transparent gemacht werden. Dies soll möglichst vor Ort geschehen. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten ist darüber hinaus eine formale Beauftragung durch die Erzdiözese vorgesehen und notwendig.
  5. An ehrenamtlich Tätige wird nicht nur Arbeit, sondern auch Verantwortung delegiert. Dies erfordert, Ehrenamtliche in Entscheidungen, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen, rechtzeitig und verantwortlich einzubeziehen. Des Weiteren ist verbindlich zu klären, inwieweit ehrenamtlich Tätige Zugang zu Räumen bzw. Schlüsseln und zur vorhandenen Büro-Infrastruktur (Personal, Geräte, Materialien) haben.
  6. Ehrenamtlich Tätige haben einen Anspruch auf Qualifizierung, fachliche Unterstützung sowie ggf. Supervision und geistliche Begleitung durch hauptberufliche – oder hierfür speziell qualifizierte ehrenamtliche – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hauptberufliche weisen Ehrenamtliche auf Angebote der fachlichen und spirituellen Fort- und Weiterbildung hin, ermutigen sie zur Teilnahme und unterstützen sie dabei. (Vgl. die Empfehlungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Dienste und Ämter 7.3.1).
  7. Auslagen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Fahrtkosten, Telefon-/Internetgebühren, Arbeitsmaterialien, Porto) werden auch bei geringen Beträgen erstattet. Ebenso werden Kosten für Fortbildungsmaßnahmen erstattet, sofern die Teilnahme mit den Verantwortlichen der Seelsorgeeinheit mit ihren Gemeinden oder des Verbandes abgesprochen war. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden für Fortbildungsmaßnahmen vorgesehene Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Der Stiftungsrat bzw. die Geschäftsführung der Verbände regelt das Verfahren der Kostenerstattung möglichst unbürokratisch und verbindlich.
  8. Ehrenamtlichen können für den von ihnen verantworteten Arbeitsbereich Mittel aus dem Haushalt der Kirchengemeinde/des Verbandes zur Verfügung gestellt werden.
  9. Ehrenamtliche Tätigkeit soll in geeigneter Form anerkannt und gewürdigt werden. Dies geschieht auf vielfältige Weise (z. B. durch Feste, Ehrungen oder durch eine qualifizierte Dokumentation der geleisteten Arbeit und der erworbenen Kompetenzen). Hauptberuflich Verantwortliche sind daher verpflichtet, einen Kompetenznachweis über die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit zu erstellen, sofern ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies wünschen. Hierfür wird von der Erzdiözese ein einheitliches Raster zur Verfügung gestellt.
  10. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihre kirchlichen Tätigkeiten im Rahmen der Sammel-Unfall- und Haftpflichtversicherung der Erzdiözese Freiburg unfall- und haftpflichtversichert, soweit die entstandenen Schäden nicht anders reguliert werden können (z. B. durch die gesetzliche Unfallversicherung, die beamtenrechtliche Unfallfürsorge oder durch den Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung).
    Ebenso besteht eine Dienstreise-Kaskoversicherung, durch die Kaskoschäden an privateigenen Fahrzeugen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versichert sind, die bei einer Fahrt im Dienst bzw. im Auftrag der Erzdiözese, einer Kirchengemeinde oder einer wirtschaftlich nicht selbständig geführten Einrichtung entstehen und nicht anderweitig (z. B. durch den Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung oder die eigene Voll- bzw. Teilkaskoversicherung) gedeckt werden können.
    Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich über den Umfang dieser Versicherungen und über die bei Eintritt eines Schadensfalles notwendigen Schritte bei der Firma Löffler Versicherungsmakler GmbH & Co KG (vormals Versicherungsbüro Dr. Ruby, Herrenstr. 8,79098 Freiburg, Tel.: 0761/2115657, Fax: 0761/2115658, info@loeffler-versmakler.com, www.loeffler-versmakler.com) umfassend informieren.
Weitere Hinweise finden sich auch in der Broschüre „Sichere Aussichten“, die über das Erzbischöfliche Seelsorgeamt zu erhalten ist.