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Geschäftsordnung der bischöflichen Peru-Kommission der Erzdiözese Freiburg

vom 16. Oktober 2020

(ABl. 2020, S. 449)

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Präambel / Rechtsstellung

Die bischöfliche Peru-Kommission der Erzdiözese Freiburg ist die vom Erzbischof von Freiburg 2016 eingerichtete Kommission zur Förderung der Partnerschaft zwischen der Katholischen Kirche in Peru und der Erzdiözese Freiburg, im Folgenden Partnerschaft genannt.
Als bischöfliche Kommission ist sie das Partnergremium des Consejo Nacional in Peru, in dem über die Fragen der Partnerschaft beraten und inhaltlich gearbeitet wird.
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1. Aufgaben

Die Aufgaben der Kommission sind die Folgenden:
  • Beratung des Erzbischofs;
  • Kontakt zu und Austausch mit dem Consejo Nacional;
  • Förderung und Pflege der Kontakte zu Peru-Gruppen in Pfarreien- und auf regionaler Ebene sowie zu relevanten Organisationen;
  • Vorbereitung und Durchführung des jährlichen diözesanen Partnerschaftstreffens;
  • Konkretisierung und Weiterentwicklung der Säulen der Partnerschaft (Spiritualität, Kommunikation, Solidarität);
  • Initiierung und Unterstützung von neuen Formen der Partnerschaft;
  • Gemeinsame Arbeit an den von Papst Franziskus und der Amazonien-Synode benannten Themen zur Erhaltung unseres gemeinsamen Hauses und deren politischer Dimension
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2. Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Peru-Kommission der Erzdiözese Freiburg werden vom Erzbischof für die Dauer von fünf Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist möglich.
Den Vorsitz hat die Leitung der Hauptabteilung 5 – Weltkirche, Ökumene, religiöser Dialog inne. Die Stellvertretung im Vorsitz wird von der Kommission bestimmt. Darüber hinaus sind bis zu zwölf weitere Mitglieder zu berufen. Es ist darauf Wert zu legen, dass mindestens ein Mitglied des Ausschusses Weltkirche und Partnerschaft des Diözesanrats in der Peru-Kommission vertreten ist.
Bei der Zusammensetzung der Kommission sollen neben der fachlichen Eignung regionale und pastorale Gegebenheiten der Erzdiözese Berücksichtigung finden. Die Einladung von Gästen zu den Sitzungen ist möglich.
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3. Arbeitsweise

Die Geschäftsführung der Peru-Kommission obliegt dem Fachbereich Weltkirche. Die Peru-Kommission tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen. Darüber hinaus werden Sitzungen einberufen, wenn der Erzbischof eine besondere Aufgabe überträgt oder wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder eine Sitzung beantragt.
Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt üblicherweise zwei Wochen vor der geplanten Sitzung. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können von jedem Kommissionsmitglied gestellt werden. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Stimmberechtigt sind alle vom Erzbischof ernannten Mitglieder. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Über den Verlauf von Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt, das allen Kommissionsmitgliedern sowie dem Erzbischof zeitnah zugesandt wird.
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4. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg in Kraft.