.Allgemeines Recht
Erläuterungen zu § 14 Rechtsverordnung über das Siegelwesen in der Erzdiözese Freiburg (Siegelordnung)
Allgemeines Recht
(R. Wilde)
Stand: 15.05.2015
####• nach staatlichem Recht als juristische Person der öffentlichen Rechts (Kirchengemeinde)
oder
• nach kirchlichem Recht als öffentliche juristische Person (Pfarrei)
finden die Vorgaben des § 14 der Siegelordnung sinngemäß ebenfalls Anwendung.