Erzbistum Freiburg
.Allgemeines Recht
Erläuterungen zu § 3 der Ordnung über das Siegelwesen in der Erzdiözese Freiburg (Siegelordnung)
Allgemeines Recht
(R. Wilde / A. Fischbach)
Stand: 22.09.2025
####Unbefristete Beauftragungen zur Siegelführung enden nicht mit dem Pfarrwechsel, sondern durch Widerruf, durch Verzicht seitens der beauftragten Person sowie durch Verlust des Amtes oder der Funktion, die für die Beauftragung (z. B. Pfarrsekretärin) ursächlich war.
Für die Beauftragung weitere Personen mit der Siegelführung ist das entsprechende Musterformular im Diözesanen Dokumentenportal (DDP) zu verwenden.