.Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
Erläuterungen zu § 34 Absatz 1 Buchstabe e) AVO
Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
(A. Voigt)
Stand: 18.11.2022
####Mit der erläuternden Fußnote wird klargestellt, dass unter den Arbeitsbefreiungstatbestand „Tod eines Kindes“ gem. § 34 Absatz 1 Buchstabe e) AVO auch der Tod eines ungeborenen Kindes fällt. Damit soll den Beschäftigten bewusst Raum für die Trauerarbeit gegeben werden.