Erzbistum Freiburg
                    
                                  
              
                    .Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
        
      Erläuterungen zu § 21d zur AVO
Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
(A. Voigt)
Stand: 18.11.2022
####Herunterrechnung der zwei Regenerationstage gem. Absatz 1 Satz 2:
Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt, ergibt sich eine Umrechnung der Regenerationstage wie folgt: 
5-Tage-Woche   | 2 Regenerationstage,  | 
4-Tage-Woche  | 2 Regenerationstage,  | 
3-Tage-Woche  | 1 Regenerationstag,  | 
2-Tage-Woche   | 1 Regenerationstag,  | 
1-Tage-Woche  | kein Regenerationstag.  | 
Herunterrechnung des einen Regenerationstages gemäß Absatz 2 Satz 1: 
Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt, ergibt sich eine Umrechnung des einen Regenerationstages wie folgt:
5-Tage-Woche   |  1 Regenerationstag,  | 
4-Tage-Woche   |  1 Regenerationstag,  | 
3-Tage-Woche  |  1 Regenerationstag,  | 
2-Tage-Woche  |  kein Regenerationstag,  | 
1-Tage-Woche  |  kein Regenerationstag.  |