.

Erläuterungen zu Ziffer 5.4 des Teils C der Anlage 1 zur AVO

Referat Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
(A. Voigt)

Stand: 18.11.2022

####

Zu Ziffer 5.4, Entgeltgruppe 10 (Beschäftigte im Personalwesen):

Förderliche Hochschulbildung:
Förderlich in diesem Zusammenhang ist das Studium für den gehobenen nichttechni-schen Verwaltungsdienst, da die einschlägigen Studiengänge das Erlernen des Um-gangs mit und die Anwendung von Gesetzen zum Inhalt haben.
#

Zu Ziffer 5.4, Entgeltgruppe 11 (Beschäftigte im Personalwesen):

Bei diesem Tätigkeitsmerkmal ist die förderliche Hochschulbildung weiter gefasst als bei den ganzheitlichen Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeitern, da diese Tätigkeit auch die Organisation und Koordination der Tätigkeiten im Personalbereich sowie Führungs- und Leitungsaufgaben im Personalbereich umfasst.