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Dekret zur Organisation der „Verwaltung von kirchlichen Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts der Erzdiözese Freiburg“

vom 4. April 2019

(ABl. 2019, S. 69)

Mit Dekret des Erzbischofs vom 1. März 2017 wurde die „Verwaltung von kirchlichen Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts der Erzdiözese Freiburg“ – kurz: Stiftungsverwaltung – als Organisationseinheit des Erzbischöflichen Ordinariates errichtet. Zugleich wurde sie in Referate gegliedert und ihr wurden verschiedene Stiftungen zur Verwaltung und Vertretung übertragen. Das vorliegende Dekret ersetzt das Dekret vom 1. März 2017.
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I. Aufgaben der Stiftungsverwaltung

( 1 ) Die Stiftungsverwaltung verwaltet die ihr zugeordneten Stiftungen. Dies sind derzeit:
  • Breisgauer Katholischer Religionsfonds,
  • Erzbischof-Bernhard-Stiftung,
  • Erzbischof Hermann Stiftung,
  • Erzbischöflicher Stuhl,
  • Erzbischöflicher Seminarfond
  • Gemeinschaftsstiftung der Erzdiözese Freiburg,
  • Erzbischöflicher Linzerfond,
  • Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei in Heidelberg,
  • Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg,
  • Max Kah Stiftung.
( 2 ) Der Stiftungsverwaltung können weitere Aufgaben durch dienstliche Weisung oder genehmigten Geschäftsverteilungsplan übertragen werden.
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II. Zusammenführung der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei Heidelberg mit der Stiftungsverwaltung

( 1 ) Die in Heidelberg belegene Dienststelle des Erzbistums „Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei Heidelberg“ – kurz auch Kirchenschaffnei – verwaltet das Vermögen der Stiftungen
  • „Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei in Heidelberg“.
Im Zuge der Neustrukturierung der Stiftungsverwaltung wird die Dienststelle „Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei Heidelberg“ mit Wirkung zum 1. April 2019 in die Organisationseinheit „Verwaltung von kirchlichen Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts der Erzdiözese Freiburg“ eingegliedert und führt den Zusatz „Stiftungsverwaltung“. Die örtlichen Einrichtungen der Dienststelle bleiben bestehen.
( 2 ) Die Dienstordnung für die Dienststelle „Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei Heidelberg“ tritt mit Ablauf des 30. März 2019 außer Kraft.
( 3 ) Die Verwaltung „Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei Heidelberg – Stiftungsverwaltung“ wird aufgrund ihres räumlich abgegrenzten Zuständigkeitsbereichs und aufgrund ihrer historischen Herkunft im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung der Erzdiözese Freiburg – MAVO – als Dienststelle mit eigener MAV weitergeführt.
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III. Aufbau der Stiftungsverwaltung

( 1 ) Die „Verwaltung von kirchlichen Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts der Erzdiözese Freiburg“ gliedert sich ab 1. April 2019 in
  • die Dienststelle Freiburg und
  • die Dienststelle Heidelberg.
( 2 ) Die Dienststellen Freiburg und Heidelberg gliedern sich jeweils in die Referate
  • Kaufmännische Geschäftsführung,
  • Immobilienmanagement – Grundstücke und
  • Immobilienmanagement – Gebäude.
( 3 ) Die Dienststelle Freiburg führt zudem das Referat
  • Stiftungskommunikation/Fördertätigkeit.
Dieses Referat ist sachlich für beide Dienststellen in Freiburg und Heidelberg und somit für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung zuständig.
Freiburg im Breisgau, den 4. April 2019
Erzbischof Stephan Burger