Erzbistum Freiburg
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Erzbischof

Nr. 81Beschlüsse der Regionalkommission Baden-Württemberg
der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes vom 10. Januar 2023

Die Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat am 10. Januar 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

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  1. Übernahme der beschlossenen mittleren Werte/Festsetzung der Vergütung

    Der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst Teil 2 wird hinsichtlich aller dort beschlossenen mittleren Werte mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort beschlossenen mittleren Werte in derselben Höhe, wie sie in Nummer VI des o. g. Beschlusses der Bundeskommission enthalten sind, als neue Werte für den Bereich der Regionalkommission Baden-Württemberg festgesetzt werden.

  2. Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

  1. Übernahme der beschlossenen mittleren Werte/Festsetzung der Vergütung

    Der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Prämie zur Abmilderung des schnellen Anstiegs der Verbraucherpreise wird hinsichtlich aller dort beschlossenen mittleren Werte mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort beschlossenen mittleren Werte in derselben Höhe, wie sie in Nummer I des o. g. Beschlusses der Bundeskommission enthalten sind, als neue Werte für den Bereich der Regionalkommission Baden-Württemberg festgesetzt werden.

  2. Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

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Die Beschlüsse werden hiermit für das Erzbistum Freiburg in Kraft gesetzt.
Freiburg im Breisgau, den 17. April 2023
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Erzbischof Stephan Burger

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 82Änderung der Stiftungssatzung des
Erzbischöflichen Stuhls Freiburg
mit Sitz in Freiburg, Stiftung des öffentlichen Rechts

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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 29. März 2023, Az.: KMRA-0562.3-31/2/2, die Änderung der Stiftungssatzung des Erzbischöflichen Stuhls Freiburg in der Fassung vom 19. Juni 2019 genehmigt.

Nr. 83Änderung der Stiftungssatzung des
Beamtenpensionsfonds der Erzdiözese Freiburg
mit Sitz in Freiburg, Stiftung des öffentlichen Rechts

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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 28. März 2023, Az.: KMRA-0562.3-10/2/2, die Änderung der Stiftungssatzung des Beamtenpensionsfonds der Erzdiözese Freiburg in der Fassung vom 1. August 2020 genehmigt.

Nr. 84Änderung der Stiftungssatzung der
Caritas-Stiftung Deutschland Stiftung des Deutschen Caritasverbandes
mit Sitz in Freiburg, Stiftung des bürgerlichen Rechts

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Der Stiftungsrat der Caritas-Stiftung Deutschland mit Sitz in Freiburg hat im Jahr 2021 Änderungen der Stiftungssatzung beschlossen. Die Satzungsänderungen vom 23. Juni 2021 und 30. November 2021 wurden vom Erzbischöflichen Ordinariat am 11. August 2022, Az.: J - 08.32#4[3]2022/22239, genehmigt. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 20. April 2023, Az.: KMRA-0562.3-9/1/7 die Änderungen der Stiftungssatzung in der Fassung vom 30. November 2021 genehmigt.

Nr. 85Vorschlag für die Ferien in den Kindertageseinrichtungen 2024

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In Absprache mit dem Diözesan-Caritasverband veröffentlichen wir die Ferienvorschläge 2024 für die Katholischen Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Freiburg.
Im Rahmen der vom Träger der Kindertageseinrichtung festlegbaren Schließungstage nehmen die Ferien den größten Raum ein. Unsere Vorschläge gehen von 26 festlegbaren Schließungstagen aus und richten sich als Empfehlungen an die Träger der Kindertageseinrichtungen, die entsprechend den örtlichen Bedürfnissen nach Anhörung des Elternbeirates und der Mitarbeitenden (sowie bei abgeschlossenen Kindergartenverträgen mit politischen Gemeinden im Einvernehmen mit der politischen Gemeinde) die Schließungstage festlegen.
Die Zustimmung der Mitarbeitervertretung zur Festlegung der Schließungstage gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 2 MAVO ist einzuholen.
Der restliche Urlaubsanspruch muss während des laufenden Betriebs gewährt werden. Dies setzt voraus, dass genügend pädagogische Fachkräfte anwesend sind, um das pädagogische Angebot aufrechterhalten und die Aufsichtspflicht erfüllen zu können.
Darüber hinaus verweisen wir auf das Beratungsangebot der zuständigen Fachberatung.
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Vorschlag (25 Urlaubstage, 26 Schließungstage)

Ferien
anzurechnende Urlaubstage
Weihnachtsferien
2. bis 4. Januar 2024
3 Arbeitstage
Ostern
28. März bis 1. April 2024
0 Arbeitstage
Pfingstferien
21. bis 24. Mai 2024
4 Arbeitstage
Sommerferien
drei Wochen
15 Arbeitstage
Weihnachtsferien
27. bis 31. Dezember 2024
3 Arbeitstage
Zu den Vorschlägen werden folgende zusätzliche Hinweise gegeben:
  1. Gründonnerstag ist Arbeitstag. Nach § 9 Absatz 2 AVO wird am Gründonnerstag ab 12:00 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung gewährt. Der Träger der Kindertageseinrichtung kann den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung für den verbleibenden halben Arbeitstag am Vormittag Arbeitsbefreiung oder Freizeitausgleich gewähren.
    Der Gründonnerstag wird im Fall der Erteilung von Arbeitsbefreiung in die Zahl der 26 Schließungstage mit eingerechnet. Dies ist in unserem Vorschlag zu Grunde gelegt, so dass sich die Zahl der anzurechnenden Urlaubstage auf 25 beläuft.
    Im Übrigen sind die Tage, die gemäß § 9 Absatz 2 AVO vom Träger der Kindertageseinrichtung grundsätzlich ganztägig arbeitsfrei zu gewähren sind, keine Schließungstage im Sinne der Ferienvorschläge; denn Schließungstage sind nur solche Tage, die vom Arbeitgeber frei festgelegt werden können.
  2. Sofern vom Träger der Kindertageseinrichtung zu Beginn des Kindergartenjahres und zu Beginn des neuen Kalenderjahres ein pädagogischer Planungstag festgelegt wird, sind dies für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitstage. Die Planungstage sind als Schließungstage bei der Gesamtzahl von 26 Schließungstagen nicht mit einzurechnen.

Nr. 86Jahresversammlung für 2022 des
Kirchengeschichtlichen Vereins für das Erzbistum Freiburg

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Der Kirchengeschichtliche Verein für das Erzbistum Freiburg hält am Mittwoch, dem 10. Mai 2023, um 18:00 Uhr im Hörsaal des Collegium Borromaeum, Schoferstr. 1, 79098 Freiburg, seine Jahresversammlung ab.
Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1.
Begrüßung
2.
Öffentlicher Vortrag des Vorstandsmitglieds
Herrn Erzbischöflichen Oberarchivdirektor Dr. Christoph Schmider:
„Gibt es noch immer etwas zu berichten...?“
Max Josef Metzger, Hugo Ott und das „Freiburger Diözesan-Archiv“
Nicht öffentliche Vereinsagenden
3.
Genehmigung der Tagesordnung
4.
Genehmigung des Protokolls
5.
Bericht des Vorsitzenden
6.
Totengedenken
7.
Bericht des FDA-Schriftleiters
8.
Bericht des Kassenwarts
9.
Hinweise und Planungen
10.
Entlastung des Vorstandes
11.
Verschiedenes

Personalmeldungen

Nr. 87Ernennungen/Bestellungen

Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 1. April 2023 Herrn Dekan G. R. Dr. Stefan Meisert, Rheinhausen, gemeinsam mit Herrn Pfarrer Jürgen Schindler, Endingen, gemäß can. 517 § 1 CIC zu Pfarrern in solidum der Pfarreien der Seelsorgeeinheiten Herbolzheim Rheinhausen und Nördlicher Kaiserstuhl, Dekanat Endingen-Waldkirch, ernannt. Zugleich hat er Herrn Dekan G. R. Dr. Stefan Meisert zum moderator curae pastoralis und Leitenden Pfarrer der Pfarreien dieser Seelsorgeeinheiten bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 3. April 2023 bis zum 31. Dezember 2025 Herrn Pfarradministrator Thomas Fürst, Empfingen, zum stellvertretenden Dekan des Dekanats Zollern ernannt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 3. April 2023 bis zum 31. Dezember 2025 Herrn Pfarrer Siegfried Huber, Freiburg-Weingarten, zum stellvertretenden Dekan des Dekanats Freiburg ernannt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 3. Juli 2023 befristet bis 31. Dezember 2025 Herrn Pfarrer Matthias Koffler, Bad Herrenalb, zum Pfarradministrator der Seelsorgeeinheit Baden Baden, Dekanat Baden-Baden, bestellt.
Der Herr Erzbischof hat mit Wirkung vom 20. August 2023 befristet bis 31. Dezember 2025 Herrn Dekan Michael Teipel, Baden-Baden, zum Leitenden Pfarrer der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Konstanz Altstadt, Dekanat Konstanz, ernannt.

Nr. 88Anweisungen/Versetzungen

Herr Dekan Georg Schmitt, Kappelrodeck, wurde zum 1. April 2023, unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben, als Pfarradministrator zur Vertretung in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Oberkirch, Dekanat Acher-Renchtal, angewiesen.
Herr Vikar Pater Yves Irakoze ISch, Efringen-Kirchen, wurde zum 1. April 2023 als Vikar in die Pfarreien der Seelsorgeeinheit Lörrach-Inzlingen, Dekanat Wiesental, angewiesen.

Nr. 89Entpflichtungen

Herr Pfarradministrator Pater Markus Emmanuel Fischer OP, Oberkirch, wurde zum 31. März 2023 von seiner Aufgabe als Pfarradministrator in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit Oberkirch, Dekanat Acher-Renchtal, entpflichtet. Gleichzeitig endet damit sein Amt als stellvertretender Dekan im Dekanat Acher-Renchtal.
Herr Diakon Klemens Graffy, Pforzheim, wurde zum 31. März 2023 von seiner Aufgabe als Ständiger Diakon im Zivilberuf in der Krankenhausseelsorge am Krankenhaus St. Trudpert und am Klinikum Pforzheim, Dekanat Pforzheim, entpflichtet.

Nr. 90Im Herrn verschieden

24. April 2023:
Pfarrer i. R. Dieter Holderried, † in Friedrichshafen
Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg
Nr. 9 - 3. Mai 2023
Herausgeber:Erzbischöfliches Ordinariat, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2188-386
E-Mail: amtsblattredaktion@ebfr.de
Erscheinungsweise:ca. 24 Ausgaben jährlich