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Geltungszeitraum von: 01.08.2005

Geltungszeitraum bis: 30.08.2013

Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung
in der Erzdiözese Freiburg für Studierende
der Katholischen Theologie
mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in

vom 1. August 2005

(ABl. 2005, S. 154)

Aufgrund veränderter religiöser Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrerinnen und -lehrer1# für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie sind mehr denn je gefordert, persönlich für den Glauben der Kirche einzustehen. „Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein. Für viele Schülerinnen und Schüler sind sie die Kontaktpersonen zur Kirche. Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, zu Mittlern zwischen zwei Institutionen, die unterschiedliche Kommunikations- und Organisationsformen ausgebildet und sich an manchen Orten entfremdet haben. Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen2#.“
Der Beruf des Religionslehrers hat sein eigenes, ihn von anderen Fächern unterscheidendes Profil und fordert die Persönlichkeit des künftigen Lehrers in besonderer Weise heraus. Zur Erlangung der dazu notwendigen Kompetenzen und damit der Missio canonica ist deshalb neben dem erfolgreichen Studium auch eine spezielle kirchlich verantwortete Studienbegleitung notwendig im Sinne des Art. 1 der Missio-Ordnung vom 1. Februar 2005.
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Zum Auftrag der Kirchlichen Studienbegleitung

Die Studienbegleitung richtet sich an Studierende der Katholischen Theologie, für die Religionsunterricht ein mögliches zukünftiges Tätigkeitsfeld darstellt. Sie ist eine studien- und berufsorientierende Einrichtung des für den Religionsunterricht zuständigen Erzbistums, um die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, die berufliche, pädagogische, seelsorgliche und gestalterische Kompetenz zu stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorglichen Bereich sicherzustellen.
In ihrer Schrift zum Religionsunterricht thematisieren die deutschen Bischöfe drei vorrangige Aufgaben für den Religionsunterricht3#:
  1. „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche“ – Die Wissensvermittlung setzt dieses Grundwissen bei dem Religionslehrer voraus;
  2. „Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens“ – Das Vertrautmachen setzt eine Vertrautheit bei dem Religionslehrer voraus;
  3. „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“ – Diese Förderung setzt eine dialogfähige und religiös verortete Persönlichkeit des Religionslehrers voraus.
Mit einem personalen und inhaltlichen Angebot unterstützt die Studienbegleitung Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen. Während Fachwissen, Fachdidaktik und -methodik primär durch das Studium an der Hochschule und in der berufspraktischen Ausbildung erworben werden, leistet die Studienbegleitung vorrangig einen Beitrag zur Befähigung für die beiden letztgenannten Aufgaben.
Wer Religion unterrichtet, kann dies „nicht nur in der Beobachterperspektive über den Glauben“, sondern muss dies immer „auch in der Teilnehmerperspektive vom Glauben tun4#. Dies bedeutet, einen persönlichen Bezug zum Evangelium, zu Jesus Christus und zum Glaubensbekenntnis der Kirche erkennen zu lassen: Sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Eltern wie auch die Kolleginnen und Kollegen nehmen die Religionslehrer als eine vom Erzbischof mit der Erteilung des Faches Katholische Religionslehre beauftragte Person (Missio canonica) wahr und erwarten von ihr eine Verortung im Glauben und im kirchlichen Leben sowie die Kompetenz, diesen Glauben im persönlichen Zeugnis zu verantworten und über ihn eine fachlich fundierte Auskunft zu geben. Die Studienbegleitung fördert einen dazu befähigenden Entwicklungsprozess bei den Studierenden der Katholischen Theologie.
Die Studienbegleitung steht in kirchlicher Trägerschaft und wird in der Regel von zwei verantwortlichen Personen wahrgenommen:
  • einem Studienmentor (forum externum) und
  • einem Geistlichen Mentor für den geschützten Vertrauensbereich der persönlichen spirituellen Begleitung (forum internum).
Sie ist für alle Studierenden mit der Berufsperspektive Religionslehrer ein Forum zur Auseinandersetzung mit beruflichen, kirchlichen und persönlichen Anforderungen in Form von offenen Angeboten und verbindlichen Elementen. Wichtige Bestandteile der Studienbegleitung sind das persönliche Gespräch und die menschliche Begegnung mit den Verantwortlichen und anderen Studierenden.
Der Studienmentor informiert über das spezifische Berufsprofil des Religionslehrers und die kirchlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Erteilung des Faches Katholische Religionslehre durch den Erzbischof (Missio canonica).
Die Begleitung durch den Geistlichen Mentor findet in einem geschützten Vertrauensbereich statt. Über Inhalte aus diesem geschützten Bereich der persönlichen spirituellen Begleitung durch den Geistlichen Mentor erhalten die Schulabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates, andere Personen oder Institutionen keine Informationen.
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Verbindliche Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung

Die Teilnahme an den verbindlichen Elementen der Studienbegleitung wird gegenüber dem Erzbischöflichen Ordinariat durch den Studienbegleitbrief dokumentiert und von den jeweils Durchführenden bestätigt. Dieser Studienbegleitbrief dient dem Nachweis für die Teilnahme an verpflichtenden Elementen der Studienbegleitung als Voraussetzung für die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.
  • Anerkennung von bereits erbrachtem ehrenamtlichen Engagement
  • Aktuelles studienbegleitendes kirchliches Projekt
  • Kirchenpraktikum in den Semesterferien
Ein vom Praktikanten anzufertigender Kurzbericht und der Nachweis der jeweiligen Einrichtung dienen als Grundlage für ein Reflexionsgespräch mit dem Studienmentor.
  1. Einführungsveranstaltung
    Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung – möglichst im ersten Studienjahr – zum Kennen lernen und zur Information über die Angebote und Anforderungen der Studienbegleitung und das kirchliche Profil eines Religionslehrers (Missio canonica).
  2. Orientierungsgespräche
    Je ein verpflichtendes, etwa einstündiges Gespräch mit dem Studienmentor und dem Geistlichen Mentor – möglichst im ersten Studienjahr – vor allem zur
    • Reflexion der persönlichen Berufsmotivation, Katholischen Religionsunterricht zu erteilen,
    • Hilfe bei fachlichen und berufsbezogenen Klärungs- und Entscheidungsprozessen,
    • Entwicklung der persönlichen religiösen Kompetenz und gelebten Spiritualität im Studium und im künftigen Berufsleben,
    • Beratung im Blick auf die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.
    Weitere Gespräche ohne Verpflichtungscharakter werden empfohlen.
  3. Spirituelle Hilfen
    Stärkung der eigenen religiösen Kompetenz durch Teilnahme an spirituellen Angeboten (Geistliche Begleitung/Exerzitien) in der Studienbegleitung, der Hochschulgemeinde oder von Ordens- und geistlichen Gemeinschaften und anderen kirchlichen Einrichtungen nach Vereinbarung mit dem Geistlichen Mentor im Umfang von insgesamt mindestens fünf Tagen.
  4. Kirchenpraktisches Engagement
    Das kirchenpraktische Engagement will die Verbundenheit des Religionslehrers mit verschiedenen Feldern kirchlichen Lebens und Handelns fördern. Art und zeitlicher Umfang (ca. 4 Wochen) werden mit dem Studienmentor abgesprochen.
    Praxisfelder können z. B. sein:
    Pfarrgemeinde/Hochschulgemeinde/Seelsorgeeinheit/kirchliche Verbands- und Jugendarbeit/Einrichtungen der Caritas/kirchliche Behinderten- oder Senioreneinrichtungen/kirchliche Hospizarbeit.
    Alternative Formen können sein:
    • Anerkennung von bereits erbrachtem ehrenamtlichen Engagement
    • Aktuelles studienbegleitendes kirchliches Projekt
    • Kirchenpraktikum in den Semesterferien
    Ein vom Praktikanten anzufertigender Kurzbericht und der Nachweis der jeweiligen Einrichtung dienen als Grundlage für ein Reflexionsgespräch mit dem Studienmentor.
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Fakultative Angebote der Kirchlichen Studienbegleitung

Ergänzend zum verbindlichen Teil bieten die beiden Mentoren weitere Veranstaltungen an oder weisen auf weitere Möglichkeiten vor Ort hin, die geeignet sind, die persönliche und religiöse Kompetenz der angehenden Religionslehrer zu stärken. Mögliche Bereiche: Grundfragen des Glaubens- bzw. der Glaubensverantwortung; Gottesdienste und Kirchenjahr; Persönlichkeitsentwicklung; Kontakte zu Personen mit besonderer Verantwortung im Erzbistum und anderes mehr.

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1 ↑ Amtliche Anmerkungen: Im Folgenden ist der leichteren Lesbarkeit des Textes wegen auf die Nennung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form von Berufsbezeichnungen verzichtet worden. Die im Text genannten Berufsbezeichnungen meinen – außer bei Geistlichen – immer Frauen und Männer.
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2 ↑ Amtliche Anmerkungen: Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34 f.
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3 ↑ Amtliche Anmerkungen: Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18.
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4 ↑ Amtliche Anmerkungen: Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34.