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Anlage 2 zur AVO-ÜberleitungsVO

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Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B sowie der Religionslehrer im kirchlichen Dienst an öffentlichen Schulen (Ziffer 4.1 der Anlage 1 zur AVO)

Entgeltgruppe
Vergütungsgruppe
15
keine Stufe 6
Ia
Ib mit Aufstieg nach Ia
14
keine Stufe 6
Ib ohne Aufstieg nach Ia
13
keine Stufe 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung voraussetzen (IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib)
[ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]
und weitere Beschäftigte, die nach dem Vergütungsgruppenverzeichnis (Anlage 1 zur AVVO) oder der Vergütungsordnung zum BAT unmittelbar in II a eingruppiert sind.
III mit Aufstieg nach IIa (Fallgruppe 1.2 Teil B der Anlage 1 zur AVO)
III mit Aufstieg nach IIa (Fallgruppen 2.2.1, 7.1.3 und 8.3.1 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
12
keine Stufe 6
IIb mit Aufstieg nach IIa (Fallgruppen 3.2.2.1 und 3.2.2.2 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
III mit Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III (Fallgruppe 7.1.2 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
11
III ohne Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa (Fallgruppen 6.4.1 und 8.3.2 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
10
IVa ohne Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa
Va in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa
Vb mit Aufstieg nach IVb (Fallgruppen 2.1.1, 7.1.2 und 8.3.1 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
9
IVb ohne Aufstieg nach IVa
Va mit Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa
Vb mit Aufstieg nach IVb
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 9 Jahren in der Stufe 4, keine Stufe 6)
Vc mit Aufstieg nach Vb (Fallgruppe 7.1.1 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
8
Vc mit Aufstieg nach Vb
Vc ohne Aufstieg nach Vb
7
Keine
6
VIb mit Aufstieg nach Vc
VIb ohne Aufstieg nach Vc
5
VII mit Aufstieg nach VIb
VII ohne Aufstieg nach VIb
VIII mit Aufstieg nach VII (Fallgruppen 3.1.1 und 6.2.1 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
4
Keine
3
Keine Stufe 6
VIII mit Aufstieg nach VII
VIII ohne Aufstieg nach VII
2 Ü
Keine
2
IXb mit Aufstieg nach VIII
IXb mit Aufstieg nach IXa
X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6)
1
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
  • Essens- und Getränkeausgeber/innen
  • Garderobenpersonal
  • Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich
  • Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
  • Wärter/innen von Bedürfnisanstalten
  • Servierer/innen
  • Hausarbeiter/innen
  • Hausgehilfe/Hausgehilfin
  • Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)
Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen zu Vergütungsgruppen.
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Teil B Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt sowie Religionslehrer im kirchlichen Dienst an öffentlichen Schulen (Ziffer 4.1 der Anlage 1 zur AVO)

Entgeltgruppe
Überleitung Lehrkräfte "Erfüller" Vergütungsgruppe
Überleitung Lehrkräfte "Nichterfüller" Vergütungsgruppe
15
Ia
-
14
Ib
-
13
IIa
IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib
12
-
III mit Aufstieg nach IIa
IIb mit Aufstieg nach IIa
11
III
IIb ohne Aufstieg nach IIa
III ohne Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III
10
IVa
IVa ohne Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa
Vb mit Aufstieg nach IVb (Fallgruppen 4.1.1.2, 4.1.2.2 und 4.1.3.1 Teil C der Anlage 1 zur AVO)
9
IVb
Vb (Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 9 Jahren in der Stufe 4, keine Stufe 6)
IVb ohne Aufstieg nach IVa
Vb mit Aufstieg nach IVb
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 9 Jahren in der Stufe 4, keine Stufe 6)
8
Vc
Vc ohne Aufstieg
Vc mit Aufstieg nach Vb
7
-
-
6
-
VIb ohne Aufstieg
VIb mit Aufstieg nach Vc
VIb mit Aufstieg nach Vb